Bericht vom 15. Prozesstag – 14.06.2024

Der 15. Prozesstag in Kürze:

Im folgenden Bericht werden Aspekte der Tat vom 8. August 2022 benannt.

  • Letzte Einlassung der Angeklagten: Taserschützin Pia Katharina B.
    Auch sie ist wegen schwerer Körperverletzung im Amt angeklagt. Die Angeklagte setzte den Taser gegen Mouhamed ein, als dieser in Richtung der Polizist*innen lief.
  • Die in Chatnachrichten geäußerten Zweifel an dem Vorgehen der Polizei bagatellisiert sie im Gerichtssaal als Gedanken, die man direkt nach „einem sehr belastenden Einsatz“ nun mal habe.
  • Auch sie bedient sich der Narrative der Schuldumkehr und der Notwehrlage. Mouhamed habe die „Ursache gesetzt“. Die Anweisung eine Maschinenpistole bei sich zu führen sei bei einer „Einsatzlage mit Messer“ nicht unüblich. Doch sei diese ja nur zur Eigensicherung da gewesen, auch wenn Mouhamed das Messer gegen sich selber richtete und es wurde „nie gesagt, dass die MP verwendet werden soll“. Man sehe ja, wozu das [Menschen mit Messern, Anm. d. Red.] führen könne (wahrscheinlich eine Anspielung auf den durch Messerstiche getöteten Polizisten in Mannheim). Richter Kelm pflichtet ihr bei. Die Angeklagte ergänzt: „Keiner von uns wollte ne Waffe einsetzen“. Doch sie würden gelehrt bekommen, dass „wenn jemand mit einem Messer auf uns zuläuft, dann soll man schießen“.
  • Pia B. rechtfertigt ihren Tasereinsatz in der Vorannahme nicht ausschließen zu können, dass Mouhamed das Messer gegen sie einsetzt.
  • Widersprüchlich: Als Mouhamed noch an der Kirchenmauer hockte, habe es für Pia B. nicht danach ausgesehen „als ob er in nächster Zeit die Position ändert“. Trotzdem habe sie einen Handlungsbedarf durch einen DEIG Einsatz gesehen.
  • Inszenierung als Retter*innen in Not: „…das möchte ich hier nochmal ganz deutlich sagen: Mouhamed war kein Angreifer für uns“. Sie wollten die Gefahr für ihn abwenden, wenngleich von einer Person mit Messer eine Gefahr ausgehen könne. Aber deswegen wurden auch Vorgaben, wie die 7-Meter-Regel, nicht eingehalten.
  • Erst hat man uns gesagt alles wird gut gehen und auf einmal sitzt man vor Gericht.“ Diese Aussage verdeutlicht die selbstverständliche Annahme, dass sie als Polizist*innen selten Konsequenzen zu befürchten haben nach (unrechtmäßiger) Gewaltausübung.
  • Ein Vorgesetzter traf sich inoffiziell in privaten Räumen mit den Angeklagten und weiteren Polizeizeug*innen, um ihnen mitzuteilen, dass am nächsten Tag die Rede des Polizeipräsidenten stattfinden wird und sie in andere Bereiche versetzt werden. In einer Chatnachricht bezeichnet die Angeklagte dieses Treffen selbst als „eigentlich nicht ganz erlaubt“ und dass sich der Vorgesetzte damit „auf dünnem Eis“ bewegt.
  • Die Angeklagte bestreitet, dass sie den Einsatz als Tutorin mit dem Polizeianwärter P. inhaltlich nachbesprochen habe. Sie habe ihm angeboten, dass er sich an sie wenden könne, wenn er über seine Gefühle reden wolle. Eine inhaltliche Vorbereitung auf seine Vernehmung habe es durch sie auch nicht gegeben. Das kann durch Vorhaltungen von Chatnachrichten widerlegt werden. Auch wird aus Chatnachrichten mit dem Dienstgruppenleiter Thorsten H. deutlich, dass es terminliche Absprachen mit der Polizei Recklinghausen gab zu den Vernehmungen der Polizeianwärter*innen – diese sind gesetzlich nicht erlaubt.
  • Eine weitere Polizistin wurde als Zeugin geladen. Sie war die Ansprechperson für Mouhamed in der Wache Nord am Vorabend des 08.08.2022, als er auf der Suche nach psychologischer Hilfe war.
  • Sie beschreibt Mouhameds Verhalten als sehr ruhig, abwartend. Mouhamed äußerte ihr gegenüber Suizidabsichten. Sie vermittelte ihn an die LWL-Klinik.

Weiter geht es am Donnerstag (!), den 20. Juni, ab 9:30. Es werden weitere Zeug*innen geladen. Wir freuen uns wie immer über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34). Der Einlass zum Verfahren beginnt erfahrungsgemäß gegen 8:15. Alle Folgetermine bis September siehe https://justice4mouhamed.org/prozessbegleitung/

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