Im folgenden Bericht wird sehr versachlicht über die Maschinenpistole und ihre Untersuchung berichtet. Das kann belastend zu lesen sein.
Der 20. Prozesstag ist der letzte Schiebetermin. Es ist ein Kriminaltechniker des LKAs als Sachverständiger für die Gutachten der MP5 und der Pistole geladen.
Den Gutachten lagen drei Fragestellungen zu Grunde:
– Lässt sich feststellen ob mit der MP5 im Dauer- oder Einzelfeuer geschossen wurde?
– Können die am Tatort und in Mouhameds Körper gefundenen Patronen und Geschosse eindeutig der MP5 zugeordent werden?
– Kann ausgeschlossen werden, dass mit der Pistole, die der Einsatzleiter Thorsten H. auf Mouhamed gerichtet hatte, geschossen wurde?
In beiden Gutachten ließen sich keine technischen Defekte oder Funktionsstörungen der Waffen feststellen.
Zur Erstellung des ersten Gutachtens wurden 5 Geschosse und 6 Patronenhülsen untersucht. Geschosse eins und zwei wurden in der Missundestraße aufgefunden, Geschoss 3 im Oberarm von Mouhamed, Geschoss 4 in seinem Brustkorb und Geschoss 5 im Gesäß. Die Geschosse, welche in Mouhameds Körper stecken geblieben sind, waren stark verformt. Die Patronenhülsen wurden in der Missundestraße und im Gebüsch aufgefunden.
Um nachweisen zu können aus welcher Waffe die Munition stammt, hat der Sachverständige unbenutzte Patronen, mit denen aus dem Einsatz verglichen. Dazu wurde im Einzelfeuer von einer MP5 geschossen, um Vergleichsmunition erstellen zu können. Unter einem Mikroskop wurden diese dann miteinander verglichen. Bei den Geschossen war eine eindeutige Spurenzuordnung nicht möglich, da diese durch Fremdspurüberlagerungen (wie Blut) beeinträchtigt waren. Bei den Patronenhülsen wurde eine Übereinstimmung festgestellt. Daher kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass alle Munitionsteile aus der untersuchten, beim Einsatz verwendeten MP5 stammen. So konnte ausgeschlossen werden, dass die aufgefundene Munition aus der Pistole des Einsatzleiters stammt.
Anhand der Untersuchungen konnte nicht festgestellt werden, ob im Einzel- oder Dauerfeuer geschossen wurde.
Im Anschluss an den Bericht des Sachverständigen fragt die Nebenklagevertretung, warum kein Schussbild angefertigt wurde. Der Sachverständige entgegnet, dass die dynamische Situation nicht so einfach nachstellbar sei, außerdem Faktoren wie die psychische Belastung des Schützen nicht mit einbeziehe und somit sein Schussbild nicht auf die Einsatzsituation reproduzierbar sei. Auf Nachfrage der Nebenklage erklärt der Sachverständige, dass durch einen Sperrknopf an der Seite der MP5 die Schusseinstellung von Einzel- auf Dauerfeuer umgestellt werden kann. Dieser Knopf müsse einmal gedrückt werden. Die eingesetzte Waffe wurde gesichert an ihn übergeben und man könne im Nachgang nicht sehen, ob der Sperrknopf aktiviert wurde oder nicht.
Weiter geht es in zwei Wochen, am Montag, den 02. September ab 9:30. Es ist ein Gerichtsmediziner geladen. Ab dem nächsten Prozesstermin werden wir auch wieder mit einer Mahnwache vor dem Landgericht anwesend sein und euch mit Infos, Kaffee und Tee versorgen.
Wir freuen uns weiterhin bei jedem Termin über solidarische Begleitung des Prozesses!