Am 19.12.2023 begann vor dem Dortmunder Landgericht der Prozess gegen fünf Polizist*innen, die an der Tötung Mouhamed Lamine Dramés am 8. August 2022 in der Dortmunder Nordstadt beteiligt waren. Zum Auftakt unserer solidarischen Prozessbegleitung waren wir mit einer Mahnwache und einer großen Zahl an Unterstützer*innen im und um das Landgericht präsent.
Hier der erste ausführliche Bericht von der für den Prozess vom Solidaritätskreis Justice4Mouhamed gegründeten Dokumentationsredaktion.
AUFTAKT SOLIDARISCHE PROZESSBEGLEITUNG
Vor dem Haupteingang des Landgerichts hielten wir mit einer großen Zahl an Menschen eine Mahnwache ab, die eine Anlaufstelle bot, an diesem Tag gemeinsam vor Ort zu sein. Derweil wartete auf der Gebäuderückseite an der Hamburger Straße vor dem separat dafür zur Verfügung gestellten Gerichtseingang ab dem frühen Vormittag eine Vielzahl an Interessierten auf Einlass zum Gericht. Ab 13 Uhr begann dort eine langwierige Einlasskontrolle, bei der Besucher*innen Personalausweise vorlegen und alle Gegenstände außer Schreibmaterialien ablegen mussten. Um 14 Uhr, dem eigentlichen angesetzten Prozessstart, war höchstens die Hälfte aller Anstehenden kontrolliert. Letztendlich schafften es mehr als 50 Besucher*innen und etwa ebenso viele Pressevertreter*innen in den überfüllten Saal 130. Leider war es aus Platzgründen nicht allen Interessierten möglich, in den Sitzungssaal hineinzukommen. Ebenso nicht anwesend waren die Angehörigen von Mouhamed Lamine Dramé, die als Nebenkläger formal und offiziell Prozessbeteiligte sind und mehrfach den Wunsch zum Ausdruck gebracht haben, persönlich am Prozess teilzunehmen. Dass sie die kommenden Prozesstermine miterleben, ist eine der neun zentralen Forderungen des Solidaritätskreises zum Prozessstart: (https://justice4mouhamed.org/politische-einordnung-zum-prozessauftakt/)
Um ihre Einreise aus dem Senegal und ihren Aufenthalt in Dortmund zu ermöglichen, sammeln wir aktuell Spenden und rufen alle dazu auf, die Kampagne zu unterstützen: https://www.betterplace.org/de/projects/131472-prozessteilnahme-der-familie-drame-sowie-solidarische-prozessbegleitung
ERÖFFNUNG UND VERLESUNG DER ANKLAGESCHRIFT
15 Uhr: Mit einer Stunde Verzögerung beginnt der Prozess. Die fünf angeklagten Polizist*innen betreten den Saal. Der vorsitzende Richter Kelm eröffnet den Prozess, verliest die Daten der Angeklagten und belehrt sie in ihren prozessualen Rollen. Für kurzes Raunen im Saal sorgt seine Feststellung, dass die Nebenkläger ja nicht anwesend seien, nur ihre Rechtsvertretungen Lisa Grüter sowie der für den Prozess ebenfalls durch die Familie Dramé nun neu mandatierte Prof. Dr. Thomas Feltes.
Dann beginnt Oberstaatsanwalt Carsten Dombert, die Anklageschrift zu verlesen. Angeklagt sind die Polizeibeamten*innen Jeannine Denise B., Markus B. sowie Pia Katharina B. wegen gefährlicher Körperverletzung im Dienst. Ihr Einsatzleiter, Thorsten H., wird angeklagt, diese zu „vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Taten angestiftet zu haben“. Der dreißigjährige Fabian S., der mit einer Maschinenpistole sechs Mal auf Mouhamed schoss, ist wegen Totschlags angezeigt.
In der Anklageschrift wird die Situation vom 08.08.2022 dann ausführlich beschrieben. Erstmals wird hier aus staatlich-juristischer Sicht formuliert, was wir bereits seit August 2022 wissen: Von Mouhamed ging für die Beamt*innen oder Andere keinerlei Bedrohung aus. Mouhamed sei „ruhig und mit dem Körper nach vorne gebeugt“ vorgefunden worden, so die Anklageschrift, die Polizei habe eine „statische Lage“ vorgefunden. Die Anklageschrift benennt dann eindeutig fehlerhafte und eskalative Polizeihandlungen – die Ansprachen der Polizeibeamten in Zivil fanden statt, ohne dass diese sich als Polizist*innen auswiesen; sowohl der erste Angriff mit Pfefferspray als auch die folgenden mit Taser und die tödlichen Schüsse aus der Maschinenpistole MP5 geschahen „ohne vorherige Androhung“, die das Polizeigesetz vorsieht. Mouhamed sei zudem „zuvor von keinem der an dem Einsatz beteiligten Polizeibeamten aufgefordert worden, das Messer wegzulegen“.
ZWEI BEMERKUNGEN, DIE FRAGEN AUFWERFEN
Nach Verlesung der Anklageschrift folgen erste prozessuale Erklärungen.
Richter Kelm kündigt an, dass die Kammer ein Beweisverwertungsverbot anzuwenden beabsichtige. Dies bezieht sich nach unserem derzeitigen Stand auf alle bisher getätigten Aussagen der fünf Angeklagten im Ermittlungsverfahren. Hintergrund ist, dass die nun angeklagten Beamt*innen von der ermittelnden Kriminalpolizei Recklinghausen recht lange als Zeug*innen, nicht als Beschuldigte, geführt und z. T. auch befragt wurden. Bis auf den Schützen Fabian S. haben alle Angeklagten Aussagen gemacht, die dann Teil des Ermittlungsverfahrens und der Verfahrensakte wurden. Dieser formale Fehler der Kripo Recklinghausen könnte nun unabsehbare Folgen für das Gerichtsverfahren haben: Sollte sich der Richter mit dieser juristischen Einschätzung durchsetzen, so werden alle Aussagen der Polizist*innen aus den Tagen nach der Tat behandelt, als hätte es sie niemals gegeben. Sie könnten ihre Version der Tat sowie ihre Verteidigungsstrategien dann ganz neu formulieren. Ersten Einschätzungen nach wird über diese Rechtsauffassung auch juristisch erneut zu sprechen sein. Die Kripo Recklinghausen wird sich in jedem Fall unangenehmen Fragen darüber stellen lassen müssen, weshalb sie die Ermittlungen fehlerhaft eröffnete und somit – ob bewusst oder unbewusst – ihren Dortmunder Kolleg*innen möglicherweise zu einem Vorteil vor Gericht verhalf.
Anschließend rät Oberstaatsanwalt Dombert an, zu prüfen, ob die Anklage gegen den Einsatzleiter Thorsten S. von der Anstiftung zu einer Straftat (§26 StGB) auf den Straftatbestand der „Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat“ (§357 StGB) abzuändern sei. Über die Implikationen dessen sowie mögliche Reaktionen seitens der Verteidigung wird mutmaßlich ebenfalls am nächsten Verhandlungstag beraten werden.
ÜBERRASCHUNG KURZ VOR ENDE DES PROZESSAUFTAKTS
Als der Prozessauftakt nach knapp 15 Minuten dem Ende zugeht und Richter Kelm den Saal bereits entlassen will, meldet sich Rechtsanwalt Krekeler, der den Schützen Fabian S. vertritt, zu Wort und bittet, eine Erklärung seines Mandanten verlesen zu dürfen. Der erste Satz lautet: „Mein Mandant und seine Familie sind durch dieses Strafverfahren sehr belastet“. Die Situation, in der Mouhamed sich nach dem Einsatz des Pfeffersprays erhob und bewegte, habe „nicht nur sein Mandant“ als „bedrohlich“ wahrgenommen. Dies belege der fast zeitgleiche Einsatz von Tasern und Maschinenpistole durch mehrere der Beamt*innen. Krekeler verliest weiter: „In diesem Moment kam es meinem Mandanten auf die Hautfarbe [von Mouhamed Dramé] überhaupt nicht an.“ Unter lautstarken Reaktionen aus den Besucher*innenreihen endet der kurze erste Prozesstag.
AUSBLICK
Weiter geht es am Mittwoch, den 10. Januar, um 9:30 Uhr am Dortmunder Landgericht, Sitzungsaal 130 (Einlass zum Gerichtssaal: Hamburger Straße 11).
Eigentlich war der zweite Prozesstag für Einlassungen der Angeklagten oder ihrer Verteidigung vorgesehen. Nun ist wohl aber damit zu rechnen, dass zuerst formal über die Anträge bzw. Verfahrensvorschläge seitens des Richter Kelm sowie Oberstaatsanwalts Dombert beraten werden wird.
Der Solidaritätskreis Justice4Mouhamed wird am 10. Januar ab 9 Uhr erneut eine Mahnwache vor dem Landgericht veranstalten und ruft auch weiter zu solidarischem Prozessbesuch auf.
Kommt hin!
Alle uns bisher bekannten Folgetermine sind zu finden unter: https://justice4mouhamed.org/prozessbegleitung/.
Einen auditiven Eindruck aus der Sicht verschiedener Anwesender beim Prozessauftakt gibt es dank der tollen Arbeit des Radio Nordpol hier zu finden: https://radio.nrdpl.org/2023/12/19/prozessauftakt-im-fall-der-toetung-von-mouhamed-lamine-drame-in-dortmund/
Und: Bitte unterstützt weiterhin tatkräftig die Spendenkampagne zur Umsetzung des Wunsches der Familie Dramé nach einer Prozessteilnahme und zur Finanzierung unserer Prozessbegleitung. Mithilfe der fantastischen Unterstützung von Vielen können wir es schaffen. DANKE! https://www.betterplace.org/de/projects/131472-prozessteilnahme-der-familie-drame-sowie-solidarische-prozessbegleitung