Bericht vom 18. Prozesstag – 24.07.2024

Der heutige 18. Verhandlungstag war ein kurzer Schiebetermin. Geladen war der Elektroingenieur Ralf I. als Sachverständiger des Landeskriminalamts (LKA), zur Auswertung der beiden eingesetzten Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG, “Taser”).

Überraschenderweise aktiviert Richter Kelm zu diesem Anlass zum zweiten Mal im Prozess die Dokumentenkamera, sodass es allen Prozessbeteiligten und Zuschauenden möglich ist, die Fotos aus dem Gutachten zu sehen.

Der Sachverständige berichtet von der Auswertung der beiden Taser, erst durch die Herstellerfirma AXON, die die Protokolle der beiden Geräte auslas, dann durch das LKA.

Die knapp halbstündige Sitzung besteht zu großen Teilen daraus, dass Ralf I. technische Beschreibungen der Waffe aus dem polizeilichen Gutachten verliest. Dabei werden die entsprechenden Bilder aus der Akte von Richter Kelm auf dem Bildschirm gezeigt: die ineinander gewickelten Drähte aus dem Inneren des Tasers, die ca. 2 Zentimeter lange, metallene und mit Widerhaken versehene Pfeilspitze, die Nummerierungen und Messungen der Geräteteile. Genau wird erklärt, wie beim Abschießen die Drähte aus dem Inneren des Geräts hinausgeschossen werden und sich abwickeln. Wenn beide Pfeilelektroden einen Körper treffen, schließt sich der Stromkreis. Es konnte nachgewiesen werden, dass bei dem Taser Einsatz gegen Mouhamed einer der Taser über fünf Sekunden 109 elektronische Impulse abgegeben hat. Aktuell ist noch unklar, ob die andere Elektrode auch Mouhamed getroffen hat und der Stromkreis geschlossen wurde. Eine der Pfeilelektroden traf Mouhamed im Schritt. Auf zwei von vier Pfeilelektroden wurde sein Blut nachgewiesen. Die Pfeilelektroden können im Nachhinein nicht als Paar zugeordnet werden, wodurch nicht klar ist ob sie vom selben Taser stammen und somit ein Stromkreis geschlossen wurde.

Die Frage ob sich ein Stromkreis geschlossen hat oder nicht, ist insofern relevant, da die Polizei sowohl die zweiten DEIG-Schüsse als die Schüsse aus der MP damit rechtfertigen, dass Mouhamed nach dem ersten Tasereinsatz nicht stehen geblieben ist.

Einzelne Rückfragen kann der Sachverständige nicht beantworten, etwa, wann Fern- oder Nahkartuschen angewendet werden. In einem Taser sind immer beide eingesetzt und können, je nach Situation, ausgewählt werden. Die Frage der Nebenklage, ob im Einsatz gegen Mouhamed die falsche Kartusche eingesetzt wurde, bleibt ungeklärt.

In der Aussage unternimmt Ralf I., immer wieder die Perspektivübernahme eines DEIG-Schützen (also Polizisten), indem er formuliert: „Wenn ICH also schießen will,…“

Die gesamte Aussage ist sachlich, technisiert, und normalisiert die Waffe Taser. Dabei ist diese als “nicht-tödlich” geführte Waffe sehr umstritten und durchaus tödlich.  Schwangere, Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder mit Drogen-Intoxikation sind Risikogruppen: Immer wieder sterben Menschen nach Tasereinsätzen an Herz- oder Kreislaufstillstand, Organversagen oder Erstickung an Erbrochenem (https://polizeischuesse.cilip.de/taser). Alle Getöteten befanden sich in einer psychischen Ausnahmesituation oder standen unter Drogeneinfluss. Aus den vergangenen 6 Jahren sind 10 Todesfälle bekannt – einer davon durch die Dortmunder Polizei am 19.10.2022 (https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/ein-toter-nach-polizeieinsatz-in-dortmund-beamte-setzten-taser-ein-w1802755-2000656285/).

Strafprozessrechtler Andreas Ruch schreibt hierzu:

Bereits jetzt ist zu beobachten, dass Polizeibeamte gegenüber psychisch erkrankten Menschen häufiger unmittelbaren Zwang anwenden als dies gegenüber Personen ohne psychische Auffälligkeiten der Fall ist. Die angebliche Eignung des Tasers zur Lösung von Konflikten mit psychisch kranken Menschen verstärkt eine gewaltbetonte Einsatzbewältigung gegenüber dieser Personengruppe. Dabei droht aus dem Blick zu geraten, dass es sich um eine besonders vulnerable Gruppe handelt, auf deren Schutzbedürftigkeit die Polizei schon aus menschenrechtlichen Erwägungen besondere Rücksicht zu nehmen hat.” (Polizei und Taser, Andreas Ruch, 29. Mai 2024 Verfassungsblog, https://verfassungsblog.de/polizei-und-taser/, 25. Juli 2024).

Die Aussage des Sachverständigen wird immer wieder durch Einwürfe von Richter Kelm unterbrochen. Einmal zeigt sich Kelm irritiert, dass auf der Nebenklage drei Schwarze Menschen sitzen – und unterbricht sich dann selbst, als er sich wohl erinnert, dass seit Januar neben den beiden Brüdern Dramé auch ein Dolmetscher dort sitzt.

Nach dem kurzen Bericht endet der 18. Verhandlungstag. Weiter geht es am Mittwoch, den 7. August, am 9:30 vorm Dortmunder Landgericht. Für den nächsten, ebenfalls kurzen, Termin ist eine sachverständige Person für das RSG 8 (Pfefferspray) geladen. Wir freuen uns weiterhin über solidarische Unterstützung im Saal.

Alle kommenden Termine unter https://justice4mouhamed.org/prozessbegleitung/.

Bericht vom 17. Prozesstag – 05.07.2024

Der 17. Verhandlungstag am 5. Juli 2024 beginnt wie gehabt mit Verspätung und dauert weniger als 30 Minuten; es werden lediglich Teile der Akte durch den vorsitzenden Richter Kelm verlesen.

Insbesondere werden Teile der Auswertung von Mouhameds Handy verlesen. Der Fokus liegt dabei auf den Chatnachrichten aus den fünf Tagen vor dem tödlichen Einsatz am 8. August.

Aus den ausgewerteten Fotos, Nachrichten, Downloads und Dokumenten ließe sich laut Auswertung kein depressiver oder suizidaler Zustand ablesen – dabei lenkt selbst Richter Kelm ein, dass diese Art Daten ja nicht aussagekräftig für eine solche Beurteilung sei. Der Umstand, dass Mouhamed seinen Verwandten gegenüber nichts in Bezug auf seinen psychischen Zustand und seine Gefühle äußerte, könnte zudem auch den Grund gehabt haben, dass er sie nicht weiter besorgen wollte.

Einem Verwandten gegenüber schrieb er jedoch, dass er sich, bevor er in die LWL-Klinik kam, “fühlte, als ob er Malaria habe”. Die Nebenklage ergänzt einen von Richter Kelm ausgelassenen Satz aus der Auswertung, der besagt, dass die Handyauswertung keinerlei Hinweise auf aggressives Verhalten oder die Ablehnung von Sicherheitsbehörden gebe.

Zuletzt wird ein Aspekt aufgeklärt, über den zuletzt zu Prozessbeginn der Focus spekulierte (https://www.focus.de/politik/deutschland/prozess-beginnt-zwei-tage-vor-seinem-tod-erhielt-16-jaehriger-fluechtling-eine-drohung_id_259510620.html): Während hier dargestellt wird, dass Mouhamed von einem Verwandten wegen Geld für die vermeintlich erkrankte Mutter unter Druck gesetzt wurde und so vielleicht in den psychischen Ausnahmezustand gedrängt wurde, bezeugen die heute verlesenen Chatnachrichten, dass es sich bei dem Chatpartner gleichwohl nicht um einen nahen Verwandten handelte. Im Anschluss an die Nachricht schrieb Mouhamed seinem älteren Bruder Lassana, der nun auch am Prozess in Dortmund teilnimmt. Lassana verneinte, dass die Mutter krank sei, und versicherte, dass er eine so wichtige Information Mouhamed selbstverständlich mitgeteilt hätte. Dass die Mutter nicht krank war und Geld brauchte, wusste Mouhamed also am 8. August 2022.

Nach einem kurzen Termin, in dem es akustisch nur schwer möglich ist der Aktenverlesung zu folgen und auch Bilder nur den Prozessbeteiligten gezeigt werden, die schnell nach vorn zum Richtertisch eilen müssen, um sich die DIN A4-Ausdrucke anzusehen, endet der Verhandlungstag.

Weiter geht es in zwei Wochen, am Mittwoch, den 24. Juli ab 9:30, mit einem weiteren kurzen Schiebetermin am Landgericht. Es folgen zwei weitere Schiebetermine am 7. und 14. August, bevor in den Verhandlungstagen am 2., 4. und 9. September die Plädoyers und am 11. September womöglich die Urteilsverkündung erwartet werden.

Wir freuen uns weiterhin bei jedem Termin über solidarische Begleitung des Prozesses!

Radio Nordpol – Beitrag zum 16. Prozesstag

In dieser Podcastfolge hat das Radio Nordpol mit dem Solidaritätskreis Justice4Mouhamed, Backup sowie einem unabhängigen Journalisten gesprochen.

Darüber hinaus wird auf die Initative Herkesin Meydanı-Platz und ihre Engagement für die Solinger Familien, die vor kurzem Opfer von rassistischen Brandanschlägen wurden, aufmerksam gemacht.

Vielen Dank an das Radio Nordpol!

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Bericht vom 16. Prozesstag – 20.06.2024

Der 16. Prozesstag in Kürze

Im folgenden Bericht geht es um Suizidalität

  • Zeugenaussage der behandelnden Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychotherapie aus der LWL Klinik in Dortmund, welche Mouhamed am 07.08.2022 untersuchte.
  • Mouhamed wurde in der Nacht vom 06. auf den 07.08.2022 in der Klinik aufgenommen. Sie habe den Dienst um 10:00 auf der Station begonnen. Mouhamed wurde in einer ungeklärten Situation, als mutmaßlich suizidal, aufgenommen. Da eine Selbst- oder Fremdgefährdung nicht auszuschließen gewesen sei, war Mouhamed in einem sogenannten intensivierten Beobachtungsstatus. Daher stand er unter permanenter Begleitung durch das Krankenhauspersonal. Er zeigte keine suizidalen Handlungsabsichten, wies keine akuten Verletzungen auf, verhielt sich kooperativ, weshalb keine Medikamention erforderlich gewesen sei und habe die Nacht durchgeschlafen.
  • Die Zeugin führte einen psychopathologischen Befund durch, bei dem ein Dolmetscher anwesend war. In der Wartezeit spielte Mouhamed Fußball im Innenhof.
  • Bei der Anamnese erzählt Mouhamed, wie es dazu kam, dass er sich Hilfe holte. Er berichtet von lebensmüden Gedanken. Er habe Flashbacks und dadurch Schwierigkeiten einzuschlafen. Seine Gedanken waren immer wieder bei seiner Familie, wodurch er Unruhe verspüre und nicht mehr weiterleben wolle. 
  • Andrea W. ordnet den Schlafmangel einer möglichen posttraumatischen Belastungsstörung als Folge seiner Flucht zu.
  • Im Gespräch selbst habe Mouhamed sich von suizidalen Intentionen distanziert und versichert, er wolle sich nicht umbringen. Stattdessen habe er von Plänen für die Zukunft gesprochen: Er wolle zurück in sein Zimmer der Jugendhilfeeinrichtung und perspektivisch zurück in den Senegal. Er wolle nicht weiter stationär behandelt werden. Aufgrund dessen wurde er aus der Klinik entlassen. Sie habe ihn auf Hilfsangebote außerhalb stationärer Behandlungen hingewiesen. Er äußerte den Wunsch nach einer festen Ansprechperson in der Wohngruppe und dass er in schwierigen Situationen nicht alleine gelassen wird. Diese Wünsche habe die Zeugin der Wohngruppe per Telefon mitgeteilt. Danach wurde Mouhamed mit dem Taxi zur Wohngruppe gebracht.
  • Limberg, Verteidiger des Dienstgruppenleiters H., diskreditiert zuerst die Ergebnisse des psychopathologischen Befunds und fragt im Anschluss, ob sie in Anbetracht der darauf folgenden Geschehnisse denkt, in ihrer Behandlung etwas falsch gemacht zu haben. Die Zeugin verweigert die Aussage. 
  • Zeugenaussage des behandelnden Notarzt am 08.08.22:
    Der Zeuge schätzt Mouhameds Zustand im Krankenwagen als stabil ein. In der Notaufnahme angekommen sei er erschrocken gewesen, wie rapide sich Mouhameds Zustand „massiv“ verschlechterte.
  • Letzte Zeugenaussage: ehemalige Vormundin von Mouhamed aus Mainz
    Hat am 08.08. noch mit Mouhamed telefoniert. Ihm ging es nicht gut, er machte sich Sorgen über den weiteren Verlauf des Asylverfahrens, seinem Schulbeginn und fühlte sich nicht angekommen in der Jugendhilfeeinrichtung.
    Sie berichtet, dass Mouhamed mehrere Male abgängig war in Mainz um nach Dortmund zu Fußballspielen zu fahren. Daraufhin habe sie sich dafür eingesetzt, dass er nach Dortmund ziehen kann. Er habe über die Nachricht vor Freude getanzt. 

Weiter geht es am Freitag (!), den 05.07.2024 mit einem kurzen Termin. Es wird keine Mahnwache geben. Wir freuen uns wie immer über Teilnahme an der Prozessbeobachtung!

Radio Nordpol – Beitrag zum 15. Prozesstag

In dieser Podcastfolge zum 15. Prozesstermin hat das Radio Nordpol Team mit einer unabhängigen Prozessbeobachterin, einem freien Journalisten, Lisa Grüter als Vertreterin der Nebenklage sowie Fanny von NSU Watch NRW gesprochen.

Vielen Dank an das Radio Nordpol Team!

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Bericht vom 14. Prozesstag – 05.06.2024

Der 14. Prozesstag in Kürze:

Im folgenden Bericht werden Aspekte der Tat vom 8. August 2022 benannt.

  • Jeanine Denise B., angeklagt wegen schwerer Körperverletzung, gab heute ihre Einlassung. Sie hat das Pfefferspray gegen Mouhamed eingesetzt und so die statische Lage in eine Spirale der Gewalteskalation gebracht.
  • Bei ihrer Einlassung gibt sie an, einen Großteil des Geschehens im Innenhof weder gesehen noch gehört zu haben aufgrund des Gebüschs hinter dem Zaun. Bis sie an den Zaun herantrat um das Pfefferspray gegen Mouhamed einzusetzen, konnte sie laut eigener Aussage, Mouhamed noch nicht einmal sehen. Das bedeutet sie sah nicht in welcher Position er sich befand oder wie er sich verhielt. Dass er ein Messer in der Hand hielt, wusste sie nur aus Funksprüchen der Kolleg*innen. Das heißt, sie ist der Dienstanweisung gefolgt und hat das Pfeffer eingesetzt, ohne weder einen Überblick über die Gesamtsituation zu haben, noch eine Selbsteinschätzung zu Mouhameds suizidalen Absichten vornehmen zu können und dadurch die Angemessenheit der Anweisung hinterfragen zu können.
  • Ich frage mich täglich ob ich anders hätte reagieren können. Hätte ich besser treffen müssen mit dem Pfefferspray? Das fragen wir uns alle.“ Die Angemessenheit des Einsatzes hinterfragt sie nicht. Der Einsatz des Pfeffersprays sei „zweckmäßig“ gewesen.
  • Die Vertretung der Nebenklage fragt hartnäckig nach, warum B. den Einsatz nicht hinterfragt – aus Sorge als unkollegial zu gelten? Die Angeklagte weicht den Blicken der Nebenklage aus und bricht in Tränen aus. Nach kurzer Unterbrechung geht es weiter.
  • Die Vernehmung durch die Polizei Recklinghausen dauerte damals 2,5-3 Stunden. Angefertigt wurde ein 1,5 Seiten langes Protokoll. Darin stehen keine Fragen an die Angeklagte (damals als Zeugin vernommen). Es liest sich, laut Nebenklage, wie ein einziges Statement der Angeklagten. Auf die Konfrontation damit, hat diese keine Erklärung dafür.
  • Zwei Mitarbeiterinnen der Jugendhilfeeinrichtung sagen als Zeuginnen aus. Beide haben den Einsatz von dem Wohnzimmer der Einrichtung aus beobachtet.
  • Sie erzählen von der kurzen Zeit, die sie mit Mouhamed hatten. Gemeinsam haben sie einen Ausflug zu einer Trampolinhalle gemacht, wo Mouhamed sichtlich Spaß hatte und sich an der Slackline ausprobierte. Gerne saß er im Innenhof der Wohngruppe und hörte Musik über Lautsprecher. Sie erzählen auch, dass er sich jedoch auch viel zurück zog. In der Einrichtung war bekannt, dass bei Mouhamed „psychische und physische Spuren von der Flucht“ vorhanden waren – Symptome einer PTBS, sowie Verletzungen, welche medizinisch behandelt werden mussten.
  • Die Aussagen der beiden Zeuginnen werden von Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung in Frage gestellt und ihnen ihre Glaubwürdigkeit abgesprochen. Kleinste Unstimmigkeiten in ihren Aussagen werden als Indiz für ihre Unglaubwürdigkeit genommen.
  • Beide Zeuginnen schätzen Mouhamed „zu keinem Zeitpunkt als Gefahr für andere ein, eher für sich“.
  • Am Ende des Prozesstages gibt Verteidiger Brögeler erneut eine Prozesserklärung ab. Er beschuldigt die Zeugin Kira H. der absichtsgeleiteten Falschaussage. Das macht er an angeblichen Widersprüchen in den Aussagen der Zeuginnen fest, sowie daran, dass eine „bestimmte Gesinnung“ der Zeugin sichtbar wurde, da sich scheinbar in einer Social Media bubble bewege, für die schon von vornherein klar war „was passiert ist, weil klar war, was nicht sein durfte“. Damit meint er, dass Mouhamed eine Gefahr für die Polizei gewesen sei. Er bezieht uns solidarische Prozessbeobachter:innen in seine Erklärung mit ein und wirft uns mediale Stimmungsmache gegen die Angeklagten vor. Wir hätten von vornherein gewusst was passiert sei „weil [wir] so schlau [sind]“ und nur ein gewünschtes Ergebnis zulassen könnten. Brögeler beendet seine Erklärung mit der Beleidigung einer Einzelperson aus dem Publikum. Daraufhin bricht Tumult im Gerichtssaal aus und Richter Kelm beendet eilig den Prozesstag.
  • Weiter geht es am Freitag (!), den 14. Mai, ab 9:30. Die letzte Angeklagte, Pia Katharina B. wird am kommenden Gerichtstermin ihre Einlassung machen. Wir freuen uns wie immer über solidarische Prozessbeobachter:innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34). Der Einlass zum Verfahren beginnt erfahrungsgemäß gegen 8:15. Um sicher einen Termin im Gerichtssaal zu bekommen lohnt es sich allerdings schon früher vor Ort zu sein. Alle Folgetermine bis September siehe:
    https://justice4mouhamed.org/prozessbegleitung/

Bericht vom 13. Prozesstag – 22.05.2024

Der 13. Prozesstag in Kürze:

Im folgenden Bericht werden Aspekte der Tat vom 8. August 2022 benannt.

  • Heute fand die Einlassung des wegen Totschlag angeklagten Schützen, Fabian S., statt. Dieser ist seit dem 1. September 2022 vom Dienst suspendiert.
  • Der Prozesstag beginnt mit der Verlesung eines Beschlusses der Kammer bezüglich der Prüfung des Beweisverwertungsverbotes. Die Kammer hat entschieden, dass im weiteren Verlauf des Prozesses individuell entschieden wird, ob die damals als Zeug*innen getätigten Aussagen der Angeklagten verwendet werden können.
  • Darüber hinaus verkündet Richter Kelm, dass es weiterhin möglich sein wird, dass Zuschauer*innen analog mitschreiben.
  • Die Schilderungen von Fabian S. über das Tatgeschehen reihen sich in die vorherigen Aussagen der Polizist*innen ein. Er rechtfertigt seine Schussabgabe damit, dass er sich „in dem Moment in [seinem] Leben bedroht gefühlt“ habe, durch das Messer in Mouhameds Hand.
  • Auch er bedient sich der Schuldumkehr, indem er behauptet, dass Mouhamed durch ein Tor im Zaun hätte fliehen können, anstatt auf die Polizist*innen zuzugehen. Hinter diesem Tor, auf der anderen Seite des Zauns, standen drei weitere Polizist*innen. Darüber hinaus behauptet er, dass wenn Mouhamed sich langsamer bewegt hätte, Zeit für einen Warnschuss gewesen wäre. Aufgrund der Bedrohungslage, durch die kurze Distanz zwischen Mouhamed und den Polizist*innen, hätte es keine Zeit für einen Warnschuss gegeben. Wir sehen jedoch sowohl den vermeintlichen Zeitdruck als auch die geringe Distanz als selbst geschaffen, durch das Vorgehen der Polizei. Die durch ihr taktisches Vorgehen resultierenden, tödlichen Handlungen waren vermeidbar und sind in ihrer Verantwortung – nicht Mouhameds.
  • Makaber mutet S. Schilderung über die Schussabgabe an: “Man ist froh, wenn man überhaupt trifft.” Er habe auf die Körpermitte Mouhameds gezielt, da aufgrund dessen Laufbewegungen die Treffsicherheit/Trefferquote verringert werde und somit die größte Körperfläche anvisiert werde.
  • Aufgrund der Nachfrage durch die Staatsanwaltschaft wird erstmals deutlich, dass Fabian S. sich bereitwillig erklärt hat als Sicherungsschütze zu fungieren. In saloppem Sexismus erklärt er den Anwesenden – ohne seiner Kollegin Pia B. nicht zu nahe treten zu wollen – habe er die MP5 genommen, da er nicht wusste, wie lange der Einsatz gehe und die Maschinenpistole auf die Dauer schwer werde.
  • Durch eine Vorhaltung der Nebenklage aus Chatprotokollen des Angeklagten erschließt sich, dass dieser am 16.08.2022 zu einem Schießtraining gegangen ist und Schießübungen mit einer MP5 absolviert hat.
  • Während des Verhandlungstages betont Fabian S. immer wieder die Rechtmäßigkeit des Tatgeschehens am 08. August und stellt ihr Vorgehen nicht in Frage.
  • Er hat das geplante Vorgehen bei der Einsatzbesprechung nicht hinterfragt – auch nicht, ob der Einsatzplan für eine suizidgefährdete Person geeignet ist. Für ihn gab es nur die Option, dass Mouhamed das Messer fallen lässt, wenn das Pfefferspray eingesetzt wird. Er hat nicht daran gedacht, dass Mouhamed versuchen könnte aus der Situation zu fliehen.
  • Am Ende der Verhandlung bittet der Angeklagte darum kurz etwas sagen zu dürfen. Er richtet seine Worte direkt an die anwesenden Brüder Sidy und Lassana und entschuldigt sich bei der ganzen Familie Dramé für den Tod Mouhameds und spricht ihnen sein Mitgefühl aus.

    Die Entschuldigung ist bei den Brüdern angekommen und sie behalten es sich vor eine Antwort auf diese demnächst zu veröffentlichen. Für uns als Solidaritätskreis erkennen wir an, dass Sidy und Lassana das erste Mal während des Gerichtsprozesses direkt angesprochen werden und eine Anerkennung ihres Leids zur Sprache kommt. Das war ihnen ein wichtiges Anliegen. Es sollte jedoch nicht unbeachtet bleiben, dass dieses Statement strategisch klug gesetzt war – sowohl medial, als auch in Bezug auf sein zu erwartendes Strafmaß. Der Angeklagte erzeugt durch das Statement eine Menschlichkeit, welche sein (anhaltendes) Leid durch die Tat zentriert und somit Identifikationspotenzial für die Verfahrensbeteiligten, Zuschauer*innen als auch Medien bieten soll. Diese Instrumentalisierung des Leids der Familie Dramé weisen wir entschieden zurück!

  • Die Verteidiger der angeklagten Polizistinnen Pia Katharina B. und Jeanine Denise B. verkündeten, dass weiterhin unklar ist, ob ihre Mandantinnen noch Aussagen tätigen werden.

Weiter geht es am Mittwoch, den 5. Juni um 9:30. Dort sollen zwei weitere Mitarbeiter*innen der Jugendhilfeeinrichtung befragt werden. Wir freuen uns wie immer über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34). Für die Teilnahme am Prozess empfiehlt sich, schon gegen 7:30 vor Ort zu sein, um sicher einen der ca. 50 Plätze zu bekommen.
Alle Folgetermine bis September siehe https://justice4mouhamed.org/prozessbegleitung/

Ausführlicher Bericht zum 13. Prozesstag:

Bericht vom 13. Prozesstag – 22.05.2024

Im folgenden Bericht werden Aspekte der Tat vom 8. August 2022 benannt.

Der heutige Prozesstag wurde von großem medialen Interesse und vielen Zuschauer*innen – sowohl solidarischen Menschen, als auch Polizeiangehörigen – begleitet. Denn es fand die Einlassung des wegen Totschlag angeklagten Schützen, Fabian S., statt. Die Stimmung beim Einlass war angespannt und von Konflikten zwischen Polizist*innen, Angehörigen der Angeklagten und solidarischen Menschen geprägt.

Zu Beginn seiner Einlassung wird benannt, dass Fabian S. seit September 2022 vom Dienst suspendiert ist und seitdem sowohl keine Waffen mehr tragen, als auch keine Polizeieinrichtungen mehr betreten darf.

Beweisverwertungsverbot bleibt – eingeschränkt – bestehen

Der Prozesstag beginnt mit der Verlesung eines Beschlusses der Kammer bezüglich der Prüfung des Beweisverwertungsverbotes. Die Kammer hat entschieden, dass im weiteren Verlauf des Prozesses individuell entschieden wird, ob die damals als Zeug*innen getätigten Aussagen der Angeklagten im Prozess verwendet werden können. Die Angeklagten seien damals als Zeug*innen vernommen worden, obwohl bei der ermittelnden Polizei Recklinghausen „übereinstimmend Anhaltspunkte für mögliche Beschuldigungen“ vorhanden waren. Als Polizeibeamte seien die Angeklagten mit dem Gesetz vertraut und hätten deshalb wissen können, dass sie auch Beschuldigte sein könnten. Doch gerade deswegen konnten sie laut Richter Kelm während ihrer Befragung noch davon ausgehen, dass gegen sie kein Tatverdacht bestünde. Daher hätten die Angeklagten ein Recht auf Schutz und einer Unverwertbarkeit ihrer Aussagen. Diese kann jedoch im Einzelfall aufgehoben werden, wenn eine Relevanz durch einen neuen Erkenntnisgehalt für den Prozess garantiert wird. Daher sei die Beanstandung der Nebenklage grundsätzlich richtig gewesen. Für ihn ginge aber nichts Wesentliches zur Verwertung aus den damaligen Aussagen hervor. Sollte die Nebenklage jedoch Punkte daraus einbringen wollen, würde dann im Einzelfall über das Beweisverwertungsverbot in diesem Fall entschieden.

Darüber hinaus verkündet Richter Kelm, dass es weiterhin möglich sein wird, dass Zuschauer*innen analog mitschreiben. Beim letzten Verhandlungstag fiel ihm aufgrund der geringen Zuschauer*innenzahl auf, dass einige von ihnen mitschrieben. Dies wies er zuerst an, zu unterbinden. Nun wird es aber weiter möglich sein.

Nach den anfänglichen Verkündungen des Richters beginnt Fabian S. mit seiner Einlassung. 2016 hat er ein duales Studium bei der Polizei begonnen und trat im Rahmen dessen 2017 auf der Wache Nord seinen Dienst an. Die anderen Angeklagten kennt er seitdem.

Schuldumkehr

Seine Schilderungen über das Tatgeschehen reihen sich in die vorherigen Aussagen der Polizist*innen ein. Er rechtfertigt seine Schussabgabe damit, dass er sich „in dem Moment in [seinem] Leben bedroht gefühlt“ habe; durch das Messer in Mouhameds Hand.

Aus Chatnachrichten geht hervor, dass der Angeklagte „Unverständnis über das, was der Presse [von Seiten der Staatsanwaltschaft, Anmerkung d.R.] mitgeteilt wurde, kundgetan“ hat. In den Veröffentlichungen der Staatsanwaltschaft ging es um die Frage, ob sich Mouhamed auf die Polizist*innen zubewegt habe, was aus S. Sicht nicht in Frage zu stellen sei: „Jeder Zeuge sagt, dass er am Ende 1,5 m bei uns war. Wie soll das funktionieren? Aber gut, ich darf mich hier nicht aufregen.“ [Mitschrift aus dem Auszug einer Chatnachricht]

Auch er bedient sich der Schuldumkehr, indem er behauptet, dass Mouhamed durch ein Tor im Zaun hätte fliehen können, anstatt sich in Richtung der Polizist*innen zu bewegen. An viele Details will der Angeklagte sich nicht mehr erinnern, doch dass dieses Tor für Mouhamed als alternativer Fluchtweg erreichbar gewesen sei, weiß er noch sehr genau – ungeachtet der Tatsache, dass sich dahinter drei weitere Polizist*innen befanden und somit auch wieder eine Gefahrensituation für diese konstruiert werden könnte. Darüber hinaus behauptet er, dass wenn Mouhamed sich langsamer bewegt hätte, Zeit für einen Warnschuss gewesen wäre. Aufgrund der Bedrohungslage durch die kurze Distanz zwischen Mouhamed und den Polizist*innen, hätte es keine Zeit für einen Warnschuss gegeben. Wir sehen jedoch sowohl den vermeintlichen Zeitdruck als auch die geringe Distanz als selbst geschaffen, durch das Vorgehen der Polizei. Die aus ihrem taktischen Vorgehen resultierenden, tödlichen Handlungen waren vermeidbar und liegen in ihrer Verantwortung – nicht Mouhameds.

Die Möglichkeit, dass Mouhamed nach der Pfeffersprayabgabe versuchen könnte aus der Situation zu fliehen, sei ihm nicht in den Sinn gekommen. Aufgrund seiner bisherigen Berufserfahrung sei er, wie auch die anderen Polizist*innen, davon ausgegangen, dass Mouhamed das Messer fallen lässt. Aus seiner Erfahrung mit „bewaffneten Tätern aus der Nordstadt“ sei er nicht davon ausgegangen, dass Mouhamed sich auf sie zu bewegen würde. „[…] wenn [eine] Waffe auf einen gerichtet [ist], läuft man nicht auf ihn zu, sondern bleibt stehen und legt alles ab; hab damit gerechnet, dass er das tut und sich festnehmen lässt.“ Weshalb sollte Mouhamed sich festnehmen lassen, fragen wir uns? S. zeichnet durch diese Schilderungen ein Bild von Mouhamed als Gefahr, wie sie üblich sei in der Nordstadt, einem „kriminalitätsbelasteten Ort“. Diese rassistisch aufgeladene Einschätzung von Mouhameds Verhalten innerhalb des sozio-politischen Kontextes der Nordstadt zeigt, welch großen Einfluss rassistisches Erfahrungswissen und verräumlichtes Handeln auf das taktische, tödliche Vorgehen der Polizei hatte.

Darüber hinaus sei Fabian S. davon überzeugt, dass Mouhamed wusste, dass es sich um einen Polizeieinsatz gehandelt habe; aufgrund ihrer Uniformierung und der hörbaren Funkgerätgeräusche. Auf Nachfragen kann er jedoch nicht bestätigen, dass es zwischen ihnen Augenkontakt oder ein anderes Anzeichen gegeben habe, dass Mouhamed sie wahrnahm.

Aussagen zum Zielen mit Maschinenpistole

Makaber mutet S. Schilderung über die Schussabgabe an: “Man ist froh, wenn man überhaupt trifft.” Er habe auf die Körpermitte Mouhameds gezielt, da aufgrund dessen Laufbewegungen die Treffsicherheit und Trefferquote verringert werde und somit die größte Körperfläche anvisiert werde. In Folge der Nachfrage durch die Staatsanwaltschaft wird erstmals deutlich, dass Fabian S. sich bereitwillig erklärt hat als Sicherungsschütze zu fungieren. In saloppem Sexismus erklärt er den Anwesenden – ohne seiner Kollegin Pia B. nicht zu nahe treten zu wollen – habe er die MP5 genommen, da er nicht wusste wie lange der Einsatz gehe und die Maschinenpistole auf die Dauer schwer werde.

An die Formulierung des Einsatzleiters, er sei der „last man standing“ will sich S. nicht erinnern. Er habe von dieser Formulierung erstmalig in der Presse zu Prozessbeginn gehört. Die Nebenklage hält ihm vor, dass sein Anwalt exakt diese Formulierung schon in einem Schreiben im März 2023 verwendete. Ob dies von ihm autorisiert worden sei – auch daran will der Schütze sich nicht erinnern.

Durch eine Vorhaltung der Nebenklage aus Chatprotokollen des Angeklagten erschließt sich, dass dieser am 16.08.2022 zu einem Schießtraining gegangen ist und Schießübungen mit einer MP5 absolviert hat.

Polizeiliche Selbstvergewisserung nach dem Einsatz

Während des Verhandlungstages betont Fabian S. immer wieder die Rechtmäßigkeit des Tatgeschehens am 8. August und stellt das polizeiliche Vorgehen nicht in Frage. Dennoch frage er sich angeblich jeden Tag ob er etwas anders hätte machen können. Eine dienstliche Besprechung, in der das Vorgehen des Einsatzes nachbesprochen wurde, gab es laut S. nicht. Man habe sich unter Kolleg*innen darüber unterhalten und die eigenen Wahrnehmungen wurden geteilt. In der Videokonferenz mit Polizeipräsident Lange sei dieser seiner „Fürsorgepflicht“ nachgekommen, indem er Angebote zur psychologischen Betreuung aufzeigte; „so allgemeine Floskeln, die ein Vorgesetzter schon mal macht“.

Durch Vorhaltungen des vorsitzenden Richters kommt ein Chatverlauf mit einem Vorgesetzten zur Sprache. Dieser habe S. nach dessen Suspendierung seine Unterstützung zugesichert und meinte, er werde schauen, was er für S. tun könne. Außerdem habe der Angeklagte genau so gehandelt, wie der Vorgesetzte es von ihm erwartet hätte. Dieser Vorgesetzte sei, laut Richter Kelm, der einzige gewesen, der von einer eindeutigen Notwehr des Angeklagten gesprochen habe.

Richter Kelm liest eine Chatnachricht des Angeklagten aus einer WhatsApp Gruppe an seine Kolleg*innen vor: „Hallo Leute, ich will euch auch mal persönlich mitteilen, wie es mit mir weiter geht. Ich bin vom Dienst suspendiert und darf das Gebäude nicht mehr betreten… wie lange das jetzt dauert ist unklar, hoffe ich kann bald wieder bei euch sein und werde euch vermissen, will mich ganz herzlich für eure Unterstützung bedanken, das gibt viel Kraft und macht es alles erträglicher, gerade noch mit S. [Name des Vorgesetzten, Anmerkung d. R.] gesprochen. Er steht nach wie vor hinter uns und setzt sich ein, und gibt das Versprechen, dass wir alle wieder auf unsere Dienststelle können nach Abschluss. In diesem Sinne…“ [Zitiert nach Mitschrift]

Diese Chatverläufe verdeutlichen den internen Umgang der Polizei nach Einsätzen mit gewaltvollen, auch tödlichen Einsätzen. Polizist*innen werden von ihren Kolleg*innen und Vorgesetzten so lange wie möglich gedeckt und sogar unterstützt. Das verdeutlicht, dass Kritik mutmaßlich kollegial besprochen wird, aber strukturell konsequenzlos bleibt.

Wessen Leid zählt oder: White tears auf der Anklagebank

Auf die Frage, wie S. auf die Mitteilung über Mouhameds Tod reagiert hat, antwortet dieser, dass es sich so angefühlt habe, als sei die Zeit kurz stehen geblieben. Er sei in Schock gewesen, könne das gar nicht in Worte fassen; es sei als wenn sein „Herz kurz stehen geblieben“ wäre. Staatsanwalt Dombert greift S. Schilderungen über sein emotionales Erleben von Mouhameds Tod auf und bittet ihn, diese auszuführen. Dombert begründet seine erneute Nachfrage in Bezugnahme auf das Eröffnungs-Statement durch die Verteidigung des Angeklagten am ersten Prozesstag. Dieses sei von Menschen sehr unterschiedlich aufgenommen worden und S. jetzige Schilderungen wichen durch ihre Emotionalität davon ab. Durch diese Nachfrage bietet die Staatsanwaltschaft dem Schützen erneut eine Bühne seine Menschlichkeit unter Beweis zu stellen und somit wird sein Leid, sein Erleben der Situation im Gerichtsprozess zentriert – nicht das der Familie Dramé. Nichtsdestotrotz wirkt der Schütze ehrlich angefasst und den Tränen nahe.

Am Ende der Verhandlung bittet der Angeklagte darum, kurz etwas sagen zu dürfen. Er richtet seine Worte direkt an die anwesenden Brüder Sidy und Lassana, entschuldigt sich bei der ganzen Familie Dramé für den Tod Mouhameds und spricht ihnen sein Mitgefühl aus. Die Entschuldigung ist bei den Brüdern angekommen und sie behalten es sich vor, demnächst eine direkte Antwort auf diese zu veröffentlichen. Für uns als Solidaritätskreis ist hervorzuheben, dass Sidy und Lassana bei dieser Gelegenheit zum ersten Mal während des Gerichtsprozesses direkt angesprochen wurden und eine Anerkennung ihres Leids zur Sprache kam. Das war ihnen ein wichtiges Anliegen. Es sollte jedoch nicht unbeachtet bleiben, dass dieses Statement strategisch klug gesetzt war – medial, als auch in Bezug auf das von Fabian S. zu erwartende Strafmaß. Der Angeklagte erzeugt durch das Statement eine Menschlichkeit, welche sein (anhaltendes) Leid durch die Tat zentriert und somit Identifikationspotenzial für die Verfahrensbeteiligten, als auch Zuschauer*innen und Medien bieten soll. Diese Instrumentalisierung des Leids der Familie Dramé für seine möglichen strafrechtlichen Vorteile weisen wir entschieden zurück!

Die institutionelle Nähe zwischen Justiz und Polizei drückt sich abermals in der wohlwollenden Behandlung des Angeklagten seitens der Kammer aus. Die Befragung ist geprägt von Suggestivfragen und die Antworten des Angeklagten werden des Öfteren vorweggenommen. Dadurch wurde erneut eine Atmosphäre geschaffen, welche sich in die im bisherigen Prozessverlauf zu beobachtende konträre Behandlung von Berufs- und Zivilzeug*innen, einreiht.

Die Verteidiger der Angeklagten Polizistinnen Pia Katharina B. und Jeanine Denise B. verkünden, dass weiterhin unklar ist, ob ihre Mandantinnen noch Aussagen tätigen werden.

Weiter geht es am Mittwoch, den 5. Juni um 9:30. Geplant waren die Befragungen zweier Mitarbeiter*innen der Jugendhilfeeinrichtung. Heute hat der Verteidiger Lars Brögeler verkündet, dass seine Mandantin, Jeanine Denise B., zum morgigen Prozesstag eine Einlassung machen wird. Wir freuen uns wie immer über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34). Für die Teilnahme am Prozess empfiehlt sich, schon gegen 7:30 vor Ort zu sein, um sicher einen der ca. 50 Plätze zu bekommen. Alle Folgetermine bis September siehe https://justice4mouhamed.org/prozessbegleitung/

Bericht vom 12. Prozesstag – 22.04.2024

Der 12. Prozesstag in Kürze:

  • Beim  12. Termin – dem ersten Schiebetermin – werden verschiedene Berichte aus den Ermittlungsakten durch Richter Kelm verlesen: Die Erfassungsbögen der Taser vom Einsatztag sowie die Verschriftlichungen der Funksprüche unter den Beamt*innen im Rahmen des Einsatzes.
  • Ein Funkspruch ist der vielzitierte Satz von Einsatzleiter Thorsten H.: „Vorrücken, einpfeffern, das volle Programm, die ganze Flasche“. Interessanter Inhalt der von Beamt*innen selbst verfassten DEIG-Protokolle: Die (selbstgewählte) Entfernung zum dort als „Störer“ titulierten Mouhamed wird mit „ca 3-4 Meter“ angegeben, die Einsatzlage als „dynamisch“ – was jedoch nach der Dienstanweisung der Polizei NRW den Einsatz von Tasern ausschließen sollte.
  • Unverständliche Gesprächssituation zwischen Vorsitzendem Kelm und Angeklagtem Thorsten H.: Ohne die Saalmikrofone zu benutzen, scheinen sie sich über die Entnahme der Taserprojektile aus dem Körper auszutauschen. Dies bleibt jedoch für die Öffentlichkeit unverständlich – und sicher auch für einige der Prozessbeteiligten. Die Simultanübersetzung für die Brüder Sidy und Lassana erscheint unmöglich. Auch beisitzende Richterin und Schöffin weisen schließlich auf Mikrofonbenutzung hin.
  • Der Eindruck, dass die Öffentlichkeit beim Prozess nicht erwünscht ist, verfestigt sich weiter – von weit auseinandergezogenen Verhandlungstagen über 10 Monate, langem Warten am Einlass, teils intensiven Sicherheitskontrollen, anfangs mit Scan von Personalasusweisen der Zuschauer*innen, schroffem Auftreten des Wachtpersonals, keinem Zugang zu Toiletten, dem Zeigen von Bildern nur am Richtertisch, teils unverständlichem Sprechen: Alles verweist darauf, dass das Gericht den Öffentlichkeitsgrundsatz nicht ernst nimmt oder gar versucht, das öffentliche Interesse abflauen zu lassen. Dem stehen wir mit langem Atem und viel Unterstützung im Rücken entgegen.

Der nächste Verhandlungstag folgt nach vier Wochen Pause am 22. Mai um 9:30.

Wir freuen uns wie immer über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34). Der Einlass zum Verfahren beginnt erfahrungsgemäß gegen 8:15.

Radio Nordpol – Beitrag zum 11. Prozesstag

Am 11. Prozesstag gab es die ersten Einlassungen der Angeklagten: Von Einsatzleiter Thorsten H., angeklagt wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat (gefährlicher Körperverletzung), sowie Markus B., angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung.

In dieser Folge hört ihr Ausschnitte aus einem Pressegespräch mit der Anwältin der Nebenklage, Lisa Grüter. Außerdem kommen erneut die Prozessbeobachtenden Britta Rabe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, Fanny von nsu watch NRW, ein unabhängiger Journalist sowie William vom Solidaritätskreis Justice4mouhamed zu Wort.

Vielen Dank an das Radio Nordpol Team für die gute Arbeit!

Hier klicken, um den Inhalt von radio.nrdpl.org anzuzeigen

Bericht vom 11. Prozesstag – 17.04.2024

Der 11. Prozesstag in Kürze:

Im folgenden Bericht werden Aspekte der Tat vom 8. August 2022 benannt.

  • Erste Einlassungen der Angeklagten: Von Einsatzleiter Thorsten H., angeklagt wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat (gefährlicher Körperverletzung), sowie Markus B., angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung.
  • Beide geben kein Bedauern und keine Zweifel am Einsatz zu. Sie stützen sich auf die schon bekannten Narrative einer für sie bedrohlichen Lage, von Zeitdruck und einem korrekten Vorgehen in einer durch Mouhameds Verhalten entgleisten Situation.
  • Beide behaupten: Geplant sei nur der Einsatz von Pfefferspray gewesen, durch dessen Anwendung Mouhamed entwaffnet werden sollte. DEIG (Taser) und Maschinenpistole seien nur vorsorglich zur Eigensicherung mitgenommen worden. Thorsten H. sagt aus: “Hätte Mouhamed das Messer weggelegt nach dem RSG, hätten DEIG und MP nicht benutzt werden müssen.” – eine deutliche Schuldumkehr, die den Betroffenen selbst dafür verantwortlich macht, nicht erschossen zu werden.
  • Die Befragung ergibt, dass weder Zivilbeamte noch Thorsten H. und seine Einheit sich Mouhamed gegenüber als Polizei zu erkennen gaben. Auch lenkt H. ein, dass die Zwangsmittel nicht, geschweige denn in einer für Mouhamed verständlichen Sprache, angedroht wurden: “Die Worte “Messer weg”, “Pfeffer”, sind nicht gefallen.”
  • Fingierter Zeitdruck: Obwohl die Polizei eine statische Lage vorfand und Mouhamed im gesamten Zeitraum ihres Aufstellens keinen Anschein machte, den Suizid zu realisieren, handelte die Polizei eilig und mit massiver Gewalt. Thorsten H. begründet dies so: “Soll ich darauf warten, dass Herr Dramé sich das Messer in den Bauch rammt und dann stehen da 12 Polizisten und machen nichts?“
  • DEIG-Schütze Markus B. stellt in seiner Befragung einen deutlich rassistisch aufgeladenen Zusammenhang zwischen Mouhameds “Muskelpartien” am unbekleideten Oberkörper an dem heißen Sommertag und einem “aggressiven Verhalten” her. Mouhamed verharrte zu diesem Zeitpunkt seit geraumer Zeit still und teilnahmslos in einer sichtgeschützten Ecke des Geländes.
  • Thorsten H. fasst die Einschätzung unmittelbar nach dem Einsatz so zusammen: „Wir waren der Ansicht, als wir noch vor Ort waren, dass der Einsatz gut gelaufen ist.“
  • H. hatte bei der Fesselung von Mouhamed zumindest drei der Schusswunden an Oberkörper und Kopf gesehen. Dennoch sagt er zur Nachricht über den späteren Tod Mouhameds im Krankenhaus: “Ich war erschrocken. Entsetzt. Ich hab damit nicht gerechnet.“
  • Angesprochen auf gelöschte Chats auf seinem Handy gibt H. an, dies tue er regelmäßig, er habe nichts verheimlicht.
  • Auf Rat von Hs. Anwalts Michael Emde wird seine Einlassung vorzeitig abgebrochen. Fragen der Nebenklage werden nicht mehr zugelassen.
  • Nach Diskussionen unter den Prozessbeteiligten um die Nutzung der ersten Aussagen der nun Angeklagten kurz nach der Tat, in der diese formal falsch als Zeug*innen statt als Beschuldigte befragt wurden, fordert die Nebenklage eine Grundsatzentscheidung der Kammer. Richter Thomas Kelm beurteilt die Aussagen kurzum als nicht verwertbar. Die Nebenklage verliest daraufhin eine ausführliche, förmliche Beanstandung, die die Wichtigkeit der Aussagen für eine effektive Aufklärung betont. Sollte die Entscheidung zur Anwendung des Beweisverwertungsverbots bestätigt werden, dürften wertvolle Aussagen der Angeklagten, bevor diese Zeit hatten, eine kohärente Aussage über ein vermeintlich korrektes Vorgehen ihrerseits zu formulieren, vom Gericht nicht beachtet werden.

Weiter geht es am Montag (!), den 22. April, ab 9:30. Dies soll nur ein kurzer Termin (30-60 min) mit Verlesung von Urkunden werden. Die Einlassungen sollen nach vier Wochen Pause fortgesetzt werden am übernächsten Termin, dem 22. Mai um 9:30. Wir freuen uns wie immer über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34). Der Einlass zum Verfahren beginnt erfahrungsgemäß gegen 8:15.

Ausführlicher Bericht vom 11. Prozesstag:

Ein Verhandlungstag, an dem viel passiert: Die ersten beiden der fünf Angeklagten machen Einlassungen: Einsatzleiter Thorsten H., angeklagt wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat (gefährlicher Körperverletzung), sowie Markus B., der einen von zwei Tasern gegen Mouhamed schoss, angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung.

Thorsten H. ist seit 1985 Polizeibeamter und arbeitet seit 2011 als Dienstgruppenleiter auf der Wache Nord. Markus B. hat 2005 bei der Bundespolizei angefangen, ist 2011 nach seinem Studium in den gehobenen Dienst gewechselt und arbeitet seit 2014 auf der Wache Nord. Seit seinem Dienstantritt 2014 bis zum 08.08.2022 haben sie in derselben Einheit gearbeitet. Zum 01.09.2022 wurden beide versetzt – Markus B. in den Innendienst und Thorsten H. zur Verkehrspolizei.

Beide Angeklagte rechtfertigen Einsatz

Die Angeklagten lassen kein Bedauern an Mouhameds Tod oder Zweifel an ihrem Einsatzvorgehen verlauten. Stattdessen stützen sie sich auf die schon bekannten Narrative einer für sie bedrohlichen Lage, welche von Zeitdruck geprägt war, sowie von einem korrekten Vorgehen in einer durch Mouhamed entgleisten Situation.

Beide behaupten: Geplant sei nur der Einsatz von Pfefferspray gewesen, durch dessen Anwendung Mouhamed entwaffnet werden sollte. Dies sei in Einsätzen mit suizidalen Personen üblich und in ihren langjährigen Erfahrungen auch sonst immer erfolgreich gewesen. DEIG (Distanzelektroimplusgerät, „Taser“) und Maschinenpistole seien nur vorsorglich zur Eigensicherung mitgenommen worden. Thorsten H. sagt aus: “Hätte Mouhamed das Messer weggelegt nach dem RSG, hätten DEIG und MP nicht benutzt werden müssen” – eine deutliche Schuldumkehr, die den Betroffenen selbst dafür verantwortlich macht, nicht erschossen zu werden.

Nachdrücklich betont Markus B. er habe eigenmächtig entschieden, das DEIG einzusetzen. Dieses sei ihm im Vorfeld zur Sicherung „der eigenen Personen“ zugewiesen worden. Eine Aufforderung, es einzusetzen, habe es in der Situation durch den Einsatzleiter H. nicht gegeben. Für ihn sei nicht erkenntlich gewesen, was Mouhamed, getroffen vom Pfefferspray, „mit dem Messer vor hatte“. Er habe Mouhameds Verhalten als Gefahr gedeutet, dass dieser sich selbst oder seine Kolleg*innen verletzt. In dem Moment sei das für ihn eine „Gefahr für Leib und Leben“ gewesen. Deshalb habe er in dem Moment den DEIG zum Selbstschutz für Mouhamed eingesetzt. In ihren Begründungen für den DEIG-Einsatz widersprechen er und Einsatzleiter H. sich. Denn Thorsten H. betont wiederholt, dass DEIG und MP5 lediglich zum Selbstschutz der Polizist*innen eingesetzt wurde.

Unklar bleibt in der Befragung der genaue Abstand der Beamt*innen zu Mouhamed zum Zeitpunkt der Schussabgabe. Die kritischen Fragen von Kammer und Nebenklage legen nah, dass diese Zweifel daran hegen, ob die Beamt*innen den vorgeschriebenen Mindestabstand zu Personen mit Messer eingehalten haben und ob eine Distanzierung anstelle der Schussabgaben möglich gewesen wäre, als Mouhamed sich näherte. Thorsten H. beharrt darauf, dass Mouhamed, getroffen vom Pfefferspray, statt in Richtung des Hofes, wo auch der Großteil der Beamt*innen stand, sich stattdessen auch weiter in die Nische Richtung Mauer, zum oder über den Zaun hätte bewegen können.

Die Befragung ergibt, dass weder Zivilbeamte noch Thorsten H. und seine Einheit sich Mouhamed gegenüber als Polizei zu erkennen gaben. Er sei davon ausgegangen, dass Mouhamed erkannt habe, dass es sich bei ihnen um Polizeibeamt*innen gehandelt habe. Augenkontakt zwischen ihm und Mouhamed fand nicht statt und zwischen Mouhamed und anderen Beamt*innen habe er jedoch nicht wahrgenommen. Dennoch sei er davon ausgegangen, dass die Beamten in Zivil sich Mouhamed gegenüber als Polizisten zu erkennen gegeben hätten. Dies taten sie laut eigenen Zeugenaussagen nicht. Thorsten H.: „Der Auftrag war ja, das Messer fallen zu lassen. Das machen ja keine Bürger.“ Auch lenkt H. ein, dass die Zwangsmittel nicht, geschweige denn in einer für Mouhamed verständlichen Sprache, angedroht wurden: “Die Worte “Messer weg”, “Pfeffer”, sind nicht gefallen.

Fingierter Zeitdruck

Obwohl die Polizei eine statische Lage vorfand und Mouhamed im gesamten Zeitraum ihres Aufstellens keinen Anschein machte, den Suizid zu realisieren, handelte die Polizei eilig und mit massiver Gewalt. Den Zeitpunkt des Pfeffersprayeinsatzes rechtfertigt Thorsten H. damit, dass er gesehen haben will, wie Mouhamed das Messer kurzzeitig sinken ließ, um es daraufhin wieder am Bauch“nachzujustieren“. Die vermeintliche Aktivität bei Mouhamed habe ihn somit zur Anordnung des Pfeffersprays veranlasst. Auf kritische Nachfragen entgegnet er: “Soll ich darauf warten, dass Herr Dramé sich das Messer in den Bauch rammt und dann stehen da 12 Polizisten und machen nichts?“

Markus B. räumt später ein, dass die Situation ihnen Zeit gelassen hätte, sich einzurichten und aufzustellen.

DEIG-Schütze Markus B. stellt in seiner Befragung einen deutlich rassistisch aufgeladenen Zusammenhang zwischen Mouhameds “Muskelpartien” am unbekleideten Oberkörper an dem heißen Sommertag und einem “aggressiven Verhalten” her. Mouhamed verharrte zu diesem Zeitpunkt seit geraumer Zeit still und teilnahmslos in einer sichtgeschützten Ecke des Geländes. Des weiteren entgegnete B. auf die Frage ob er Mouhamed als apathisch wahrgenommen habe: er wirkte so, „als hätte er auf Polizei als solches keine Lust und macht was er für richtig hält.“

Zur Frage, warum auch Thorsten H. seine Waffe aus dem Holster nahm, als Mouhamed wohl schon von den Schüssen der Maschinenpistole getroffen war, sagt dieser, es hätte ja sein können, dass Mouhamed wieder aufstehe. Gefragt, ob nicht auch ein Zielen auf Mouhameds Beine, statt auf Oberkörper und Gesicht, möglich gewesen wäre, sagt dieser aus, dass solche Schüsse häufig nicht dazu führen würden, dass Personen ihre Bewegungen einstellten. Es ginge in Situationen wie dieser darum, eine Person “kampfunfähig” zu machen. In einer Sprachnachricht des Angeklagten Markus B. an einen Kollegen und Freund erläutert dieser, ein sogenanntes „Messerkonzept“ der Polizei schreibe vor, dass „man so lange schießt“, bis ein „Wirkungstreffer erzielt“ wurde.

Auf die Nachfrage nach den mitgeführten Bodycams gibt Thorsten H. an, dass es in der anfänglichen Situation nicht zulässig gewesen wäre, diese anzuschalten, da Mouhamed suizidal war. Bodycams haben lediglich den “Sinn und Zweck, Angriffe auf Polizeibeamte zu dokumentieren.” Als Mouhamed dann auf das Pfefferspray reagierte, habe keiner Zeit gehabt, sie noch anzuschalten.

Als Teil der Rechtfertigung des Einsatzes sagt Einsatzleiter Thorsten H. aus: „Wir waren der Ansicht, als wir noch vor Ort waren, dass der Einsatz gut gelaufen ist.“ H. hatte bei der Fesselung von Mouhamed zumindest drei der Schusswunden an Oberkörper und Kopf gesehen. Dennoch sagt er zur Nachricht über den späteren Tod Mouhameds im Krankenhaus: “Ich war erschrocken. Entsetzt. Ich hab damit nicht gerechnet.“ Der gesamten am Einsatz beteiligten Beamt*innenschaft wurde in den Tagen nach der Tat vom Polizeipräsidenten persönlich Unterstützung ausgedrückt und “alle mögliche psychische Unterstützung” angeboten, wenn es jemandem von ihnen schlecht ginge. Eine inhaltliche oder rechtliche Besprechung des Einsatzes habe es jedoch nicht gegeben.

Angesprochen auf gelöschte Chats auf seinem Handy gibt H. an, dies tue er regelmäßig, er habe damals nichts verheimlichen wollen. Auch auf die Frage nach dem von Zeug*innen angegebenen Satz, H. habe den Schützen Fabian S. bei der Einsatzbesprechung als “last man standing” adressiert, gibt dieser an, dies sei “eigentlich nicht so sein Sprachgebrauch.” Auf Rat von Hs. Anwalts Michael Emde wird seine Einlassung vorzeitig abgebrochen.

Richter Kelm entscheidet über Beweisverwertungsverbot

Nach Diskussionen unter den Prozessbeteiligten um die Nutzung der ersten Aussagen der nun Angeklagten kurz nach der Tat fordert Lisa Grüter für die Nebenklage eine Grundsatzentscheidung der Kammer. Richter Thomas Kelm beurteilt daraufhin spontan die Aussagen als nicht verwertbar. Hier greife das Beweisverwertungsverbot, weil die ermittelnde Polizei Recklinghausen die fünf Beamt*innen als Zeug*innen statt als Beschuldigte geführt und daher vor der Befragung falsch belehrt hatte. Die Nebenklage verliest daraufhin eine ausführliche förmliche Beanstandung, die die Wichtigkeit der Aussagen für eine effektive Aufklärung betont. Auch werden z.B. drei Vorerfahrungen von Thorsten H. mit Schusswaffeneinsätzen sowie Chatnachrichten von Markus B. herangezogen, die beweisen, dass diese wussten oder wissen mussten, dass sie als Beschuldigte gelten. Richter Kelm, Staatsanwältin Yazir, die Verteidiger sowie Teile des Publikums reagieren spöttisch auf die Aktion der Nebenklage. Sollte die Entscheidung zur Anwendung des Beweisverwertungsverbots bestätigt werden, dürften wertvolle Aussagen der Angeklagten, bevor diese Zeit hatten, eine kohärente Aussage über ihr Vorgehen zu treffen, vom Gericht nicht beachtet werden.

Weiter geht es am Montag (!), den 22. April, ab 9:30. Dieser soll nur ein kurzer Termin (30-60 min) mit Verlesung von Urkunden werden. Die Einlassungen sollen fortgesetzt werden am übernächsten Termin, dem 22. Mai um 9:30. Wir freuen uns wie immer über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34). Alle Folgetermine bis September siehe https://justice4mouhamed.org/prozessbegleitung/