Bericht vom 12. Prozesstag – 22.04.2024

Der 12. Prozesstag in Kürze:

  • Beim  12. Termin – dem ersten Schiebetermin – werden verschiedene Berichte aus den Ermittlungsakten durch Richter Kelm verlesen: Die Erfassungsbögen der Taser vom Einsatztag sowie die Verschriftlichungen der Funksprüche unter den Beamt*innen im Rahmen des Einsatzes.
  • Ein Funkspruch ist der vielzitierte Satz von Einsatzleiter Thorsten H.: „Vorrücken, einpfeffern, das volle Programm, die ganze Flasche“. Interessanter Inhalt der von Beamt*innen selbst verfassten DEIG-Protokolle: Die (selbstgewählte) Entfernung zum dort als „Störer“ titulierten Mouhamed wird mit „ca 3-4 Meter“ angegeben, die Einsatzlage als „dynamisch“ – was jedoch nach der Dienstanweisung der Polizei NRW den Einsatz von Tasern ausschließen sollte.
  • Unverständliche Gesprächssituation zwischen Vorsitzendem Kelm und Angeklagtem Thorsten H.: Ohne die Saalmikrofone zu benutzen, scheinen sie sich über die Entnahme der Taserprojektile aus dem Körper auszutauschen. Dies bleibt jedoch für die Öffentlichkeit unverständlich – und sicher auch für einige der Prozessbeteiligten. Die Simultanübersetzung für die Brüder Sidy und Lassana erscheint unmöglich. Auch beisitzende Richterin und Schöffin weisen schließlich auf Mikrofonbenutzung hin.
  • Der Eindruck, dass die Öffentlichkeit beim Prozess nicht erwünscht ist, verfestigt sich weiter – von weit auseinandergezogenen Verhandlungstagen über 10 Monate, langem Warten am Einlass, teils intensiven Sicherheitskontrollen, anfangs mit Scan von Personalasusweisen der Zuschauer*innen, schroffem Auftreten des Wachtpersonals, keinem Zugang zu Toiletten, dem Zeigen von Bildern nur am Richtertisch, teils unverständlichem Sprechen: Alles verweist darauf, dass das Gericht den Öffentlichkeitsgrundsatz nicht ernst nimmt oder gar versucht, das öffentliche Interesse abflauen zu lassen. Dem stehen wir mit langem Atem und viel Unterstützung im Rücken entgegen.

Der nächste Verhandlungstag folgt nach vier Wochen Pause am 22. Mai um 9:30.

Wir freuen uns wie immer über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34). Der Einlass zum Verfahren beginnt erfahrungsgemäß gegen 8:15.

Radio Nordpol – Beitrag zum 11. Prozesstag

Am 11. Prozesstag gab es die ersten Einlassungen der Angeklagten: Von Einsatzleiter Thorsten H., angeklagt wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat (gefährlicher Körperverletzung), sowie Markus B., angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung.

In dieser Folge hört ihr Ausschnitte aus einem Pressegespräch mit der Anwältin der Nebenklage, Lisa Grüter. Außerdem kommen erneut die Prozessbeobachtenden Britta Rabe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, Fanny von nsu watch NRW, ein unabhängiger Journalist sowie William vom Solidaritätskreis Justice4mouhamed zu Wort.

Vielen Dank an das Radio Nordpol Team für die gute Arbeit!

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Bericht vom 11. Prozesstag – 17.04.2024

Der 11. Prozesstag in Kürze:

Im folgenden Bericht werden Aspekte der Tat vom 8. August 2022 benannt.

  • Erste Einlassungen der Angeklagten: Von Einsatzleiter Thorsten H., angeklagt wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat (gefährlicher Körperverletzung), sowie Markus B., angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung.
  • Beide geben kein Bedauern und keine Zweifel am Einsatz zu. Sie stützen sich auf die schon bekannten Narrative einer für sie bedrohlichen Lage, von Zeitdruck und einem korrekten Vorgehen in einer durch Mouhameds Verhalten entgleisten Situation.
  • Beide behaupten: Geplant sei nur der Einsatz von Pfefferspray gewesen, durch dessen Anwendung Mouhamed entwaffnet werden sollte. DEIG (Taser) und Maschinenpistole seien nur vorsorglich zur Eigensicherung mitgenommen worden. Thorsten H. sagt aus: “Hätte Mouhamed das Messer weggelegt nach dem RSG, hätten DEIG und MP nicht benutzt werden müssen.” – eine deutliche Schuldumkehr, die den Betroffenen selbst dafür verantwortlich macht, nicht erschossen zu werden.
  • Die Befragung ergibt, dass weder Zivilbeamte noch Thorsten H. und seine Einheit sich Mouhamed gegenüber als Polizei zu erkennen gaben. Auch lenkt H. ein, dass die Zwangsmittel nicht, geschweige denn in einer für Mouhamed verständlichen Sprache, angedroht wurden: “Die Worte “Messer weg”, “Pfeffer”, sind nicht gefallen.”
  • Fingierter Zeitdruck: Obwohl die Polizei eine statische Lage vorfand und Mouhamed im gesamten Zeitraum ihres Aufstellens keinen Anschein machte, den Suizid zu realisieren, handelte die Polizei eilig und mit massiver Gewalt. Thorsten H. begründet dies so: “Soll ich darauf warten, dass Herr Dramé sich das Messer in den Bauch rammt und dann stehen da 12 Polizisten und machen nichts?“
  • DEIG-Schütze Markus B. stellt in seiner Befragung einen deutlich rassistisch aufgeladenen Zusammenhang zwischen Mouhameds “Muskelpartien” am unbekleideten Oberkörper an dem heißen Sommertag und einem “aggressiven Verhalten” her. Mouhamed verharrte zu diesem Zeitpunkt seit geraumer Zeit still und teilnahmslos in einer sichtgeschützten Ecke des Geländes.
  • Thorsten H. fasst die Einschätzung unmittelbar nach dem Einsatz so zusammen: „Wir waren der Ansicht, als wir noch vor Ort waren, dass der Einsatz gut gelaufen ist.“
  • H. hatte bei der Fesselung von Mouhamed zumindest drei der Schusswunden an Oberkörper und Kopf gesehen. Dennoch sagt er zur Nachricht über den späteren Tod Mouhameds im Krankenhaus: “Ich war erschrocken. Entsetzt. Ich hab damit nicht gerechnet.“
  • Angesprochen auf gelöschte Chats auf seinem Handy gibt H. an, dies tue er regelmäßig, er habe nichts verheimlicht.
  • Auf Rat von Hs. Anwalts Michael Emde wird seine Einlassung vorzeitig abgebrochen. Fragen der Nebenklage werden nicht mehr zugelassen.
  • Nach Diskussionen unter den Prozessbeteiligten um die Nutzung der ersten Aussagen der nun Angeklagten kurz nach der Tat, in der diese formal falsch als Zeug*innen statt als Beschuldigte befragt wurden, fordert die Nebenklage eine Grundsatzentscheidung der Kammer. Richter Thomas Kelm beurteilt die Aussagen kurzum als nicht verwertbar. Die Nebenklage verliest daraufhin eine ausführliche, förmliche Beanstandung, die die Wichtigkeit der Aussagen für eine effektive Aufklärung betont. Sollte die Entscheidung zur Anwendung des Beweisverwertungsverbots bestätigt werden, dürften wertvolle Aussagen der Angeklagten, bevor diese Zeit hatten, eine kohärente Aussage über ein vermeintlich korrektes Vorgehen ihrerseits zu formulieren, vom Gericht nicht beachtet werden.

Weiter geht es am Montag (!), den 22. April, ab 9:30. Dies soll nur ein kurzer Termin (30-60 min) mit Verlesung von Urkunden werden. Die Einlassungen sollen nach vier Wochen Pause fortgesetzt werden am übernächsten Termin, dem 22. Mai um 9:30. Wir freuen uns wie immer über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34). Der Einlass zum Verfahren beginnt erfahrungsgemäß gegen 8:15. Alle Folgetermine bis September siehe https://justice4mouhamed.org/prozessbegleitung/

Pressemitteilung 17. April 2024 – 11. Verhandlungstag in der Hauptverhandlung am Landgericht Dortmund zum Tod von Mouhamed Lamine Dramé

„Die späten Einlassungen gehören zur Verteidigungsstrategie“

16.04.2024 – In Zusammenarbeit mit dem Grundrechtekomitee und NSU-Watch NRW

Am nun kommenden Mittwoch, den 17. April 2024, wird vor dem Landgericht Dortmund zum 11. Mal in der Anklage gegen fünf Polizist*innen verhandelt. Das Gericht um den vorsitzenden Landgerichtsrichter Thomas Kelm soll Recht sprechen in der Frage, wie der 16-jährige Mouhamed Lamine Dramé am 8. August 2022 von Polizist*innen der Dortmunder Nordstadtwache getötet wurde.

Das Gericht verhandelt seit Mitte Dezember 2023. Nach Monaten der Beweiserhebung wollen zwei der angeklagten Polizist*innen nun endlich Einlassungen zur Sache machen.

„Die Einlassungen der Angeklagten kommen spät. Das überrascht uns nicht. Denn wir gehen davon aus, dass die Polizist*innen auf der Anklagebank jede Möglichkeit nutzen, sich in ihrer Sichtweise auf ihren tödlichen Einsatz vor 1,5 Jahren bestmöglich vorzubereiten,“ sagt Bo, Sprecher*in des Solidaritätskreises Justice4Mouhamed. „Die späten Einlassungen gehören zur Verteidigungsstrategie.“

Nach vier Monaten vor Gericht kennen die Angeklagten inzwischen die Aussagen fast aller Tatzeug*innen, darunter vor allem auch die ihrer eigenen Kolleg*innen, die mit am Einsatz beteiligt waren.

„Wir erwarten von einem Gericht, das die Tragweite des Prozesses ernst nimmt, dass es die Einlassungen der Angeklagten und die Aussagen ihrer Berufskolleg*innen in genau diesen Rahmen einordnet – als strategische Prozessführung der Verteidigung. Die Kammer muss endlich prüfen, wie glaubwürdig das bisher von den Polizist*innen Geschilderte dazu passt, dass am Ende des kurzen Einsatzes ein Mensch durch sie getötet wurde.“

Das zu erwartende große Interesse, welches den Einlassungen der Angeklagten im Prozessgeschehen folgen wird, hat aber einen Haken: „Diese große Aufmerksamkeit ist der Familie Dramé und der Geschichte von Mouhamed Lamine Dramé, noch an keinem einzigen Prozesstag zuteil geworden.“ Im Gegenteil: dem ausdrücklichen Wunsch von Sidy und Lassana Dramé, als Nebenkläger ein Statement abzugeben, wurde von Richter Kelm oder der Staatsanwaltschaft keine Berücksichtigung geschenkt.

„Seit Sidy und Lassana Dramé im Gerichtssaal dabei sein können, sind sie nicht einmal angesprochen, begrüßt oder überhaupt nur wahrgenommen worden. Gericht und Verteidigung tun so, als seien sie Luft,“ ergänzt Alex, Unterstützer*in im Solidaritätskris Justice4Mouhamed.

„Es ist klar, dass Strafprozesse keinen Wert auf zwischenmenschliche Gesten legen – warum auch. Es geht um Rechtsprechung. Dass die Hinterbliebenen aber keines Blickes gewürdigt und in ihrem Anliegen und Schmerz nicht gesehen werden, ist nur schwer auszuhalten.“

Sidy und Lassana Dramé erhoffen sich Gerechtigkeit durch den Prozess für ihre Familie. „Möge die Gerechtigkeit geschehen, möge die Wahrheit ans Licht kommen. Was die Polizei tut, ist überhaupt nicht gerecht. Das ist der Grund, warum die Familie uns hierher geschickt hat. Wir sind hier, um darauf zu warten, dass Gerechtigkeit geschieht. Wir warten darauf, dass am Ende jeder weiß, dass die Polizisten unrecht hatten, als sie unseren Bruder töteten“.

Die beiden Brüder blicken besorgt auf den kommenden Prozesstag: „Wir rechnen mit gut vorbereiteten Aussagen seitens der Polizisten, welche in unserer Erwartung keinen Beitrag dazu leisten werden, die Realität des Geschehenen abzubilden,“ so Sidy Dramé. Sie bitten um zahlreiche Unterstützung am kommenden Prozesstag.

Für den Verhandlungstag am 17. April ist eine Mahnwache des Solidaritätskreises Justice4Mouhamed vor dem Landgericht sowie die solidarische Prozessbeobachtung geplant. Der Gerichtsprozess wird von Beginn an durch den Solidaritätskreis, dem Grundrechtekomitee, NSU-Watch sowie anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Einzelpersonen solidarisch begleitet.

Radio Nordpol – Beitrag zum 10. Prozesstag

Zum 10. Verhandlungstag hat das Radio Nordpol Team mit Britta Rabe vom Grundrechtekomitee, Fanny von NSU Watch und Alex vom Solidaritätskreis Justice4Mouhamed gesprochen und die Zeug:innenaussagen der Notfallsanitäter:innen genauer betrachtet. Darüber hinaus wird über die Erkenntnisse des Recherche Zentrums zum Fall des Hans-Jürgen Rose aus Dessau gesprochen (www.recherche-zentrum.org). 

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Danke an das Radio Norpol Team!

Bericht vom 10. Prozesstag – 03.04.2024

Der 10. Prozesstag in Kürze:

Im folgenden Bericht werden Aspekte der Tat benannt.

  • Drei Rettungsdienstler*innen sagen als Zeug*innen aus. Sie werden von Richter Kelm regulär über ihre Pflichten als Zeug*innen belehrt, anders als die zuvor befragten Polizeizeug*innen.
  • Alle drei berichten, sie seien unterwegs über Funk mit den Stichworten „Suizid“ und „Messer“ zur Jugendhilfeeinrichtung beordert worden. Als sie dort ankamen, war die Polizei schon vor Ort. Beamte signalisierten ihnen per Handzeichen, in Entfernung stehenzubleiben. Auf Nachfrage gibt keiner von ihnen an, diese Anweisung hinterfragt zu haben. Während die Polizei ihren Einsatz durchführte, bekamen die Sanitäter*innen von der Leitstelle keinerlei weitere Informationen. Außerdem standen sie in keinem direkten Kontakt zu den am Einsatz beteiligten Polizeibeamt*innen. Erst, nachdem für sie hörbar die Schüsse gefallen waren, wurden sie von Beamt*innen zum Tatort hinzugerufen. Dort fanden sie Mouhamed bäuchlings auf dem Boden liegend, mit hinterm Rücken gefesselten Händen vor. Neben den Schusswunden hatte er gerötete Augen vom Pfefferspray und Tasernadeln an verschiedenen Körperstellen.
  • In zum Polizeisprech auffallend ähnlicher Sprache beschreiben mehrere von ihnen Mouhameds Verhalten als „wehrig“. So begründen sie auch die Fesselung noch im Rettungswagen sowie die Begleitung durch zwei Beamt*innen ins Krankenhaus.
  • Auch fällt auf, dass keine*r von ihnen Beurteilungen abgibt, die einen kritischen Blick auf die Hierarchisierung von Polizei über Rettungskräfte beim Einsatz oder das Vorgehen der Polizei zulassen würden. Dass etwa auch der Rettungsdienst ohne Polizei oder im Beisein der Polizei im Hintergrund hätte aktiv werden können, oder wiederum die eigenen Ressourcen zum Herbeirufen speziell geschulten Personals hätte nutzen können, kommt nicht zur Sprache.

Am Mittwoch, den 17. April, geht es ab 9:30 weiter mit den ersten Einlassungen der Angeklagten. Wir freuen uns an diesem Tag besonders über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34).

Gemeinsame Pressemitteilung mit der Initiative „Schlafen statt Strafen“ zum tödlichen Polizeieinsatz am 03.04.2024 in Dortmund

Die Initiative „Schlafen statt Strafen“ ruft gemeinsam mit dem Solidaritätskreis Justice4Mouhamed zu einer Kundgebung am 05.04.2024 um 19 Uhr an der Reinoldikirche auf. Das Bündnis erinnert an den Verstorbenen und fordert eine lückenlose, unabhängige Aufklärung dieses erneuten Falls von tödlicher Polizeigewalt. „Wir sind erschüttert vom Tod des wohnungslosen Mannes, der gestern durch die Dortmunder Polizei an der Reinoldikirche erschossen wurde. Wir sind erschüttert davon, dass es in Dortmund einen weiteren Toten durch die Polizei gibt, nachdem Mouhamed Lamine Dramé vor weniger als zwei Jahren von der Polizei erschossen wurde und ein 44-jähriger Mann ohne Wohnung kurz danach in Dorstfeld als Folge eines Tasereinsatzes durch die Polizei starb“, so eine Sprecherin des Bündnisses.

Den aktuell veröffentlichten Berichten nach soll der getötete Mann, der noch nicht namentlich genannt ist, einen anderen wohnungslosen Mann mit einer circa 2.5 m langen Eisenstange angegriffen haben, bevor die Polizei eintraf. Die Polizei forderte ihn nach ihrem Eintreffen auf, die Stange wegzulegen. Als er der Aufforderung nicht nachkam, taserte die Polizei den 52-Jährigen. Als dies nicht die gewünschte Wirkung zeigte und er sich auf die Polizei zubewegte, erschoss ihn einer der Polizist*innen (WDR, 2024). Anstatt die Situation zu beruhigen und auf Abstand zu gehen, griff die Polizei den Mann an, wie auch mehrere Videos und Berichte von Augenzeug*innen belegen, welche dem Bündnis vorliegen.

Dieser Fall zeigt wieder einmal die Unfähigkeit der Polizei, mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen umzugehen. Wie bei Mouhamed Dramé und dem weiteren Menschen, der 2022 in Dortmund getötet wurde, eskalierte die Polizei die Situation durch den Einsatz von Tasern, anstatt deeskalative Mittel auszuschöpfen. Taser und Pfefferspray sind nach Einschätzung vieler Expert*innen grundsätzlich ungeeignet in dynamischen Situationen und bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Die drei tödlichen Polizeieinsätze in Dortmund bestätigen dies auf dramatische Weise. „Wir sehen das Taser-Experiment als gescheitert an, denn immer wieder führt der Gebrauch dieser Waffen zum Tode und eine Deeskalation wird nicht erreicht“, so die Sprecherin des Bündnisses.

Doch noch viel schwerwiegender ist der erneute Einsatz tödlicher Schusswaffen. Dieser ist in keinem Fall eine logische Konsequenz auf das Tasern. Die Tötung von Menschen in psychischen Ausnahmesituationen durch die Polizei darf nicht passieren. Als Teil der Exekutive behauptet die Polizei, für die Sicherheit aller Menschen zu sorgen, egal woher diese kommen, in welchen Lebensumständen sie sich befinden und auch in welcher psychischen Situation sie sind. Doch dieser Aufgabe kann und möchte eine mit militärischem Gerät hochgerüstete Institution nicht nachkommen und die vermeintliche „Sicherheit“ der Polizei besteht zum großen Teil in der Kontrolle und Verunsicherheitlichung marginalisierter Menschen. So kommt es dann auch oft zu maßloser Gewalt. Bilder von gleich mehreren Polizeibeamt*innen, die auf Menschen in psychischen Krisen losgehen oder schießen, gehen dank aufmerksamer Passant*innen um die Welt und lassen das Bild von einer Polizei als „Freund & Helfer“ bröckeln. 

Wohnungslose Menschen sind besonders häufig von dieser Gewalt betroffen und durch ihre vulnerable Lebenssituation, die starke Stigmatisierung und Marginalisierung, die sie erfahren, eigentlich besonders auf Schutz angewiesen. Immer wieder müssen Menschen ohne Wohnung Gewalt und Willkür von kommunalem Ordnungsdienst, Ordnungsamt und Polizei erfahren. Im Zwischenbericht der durch das Innenministerium beauftragten Studie der Deutschen Hochschule der Polizei wurden Vorurteile gegenüber Wohnungslosen sowie muslimfeindliche Einstellungen innerhalb der Polizei festgestellt (Zeit, 2023). Dass erst dieser Tage bekannt wurde, dass es mindestens 400 laufende Ermittlungen gegen Polizist*innen wegen rechtsextremer Gesinnung laufen, sollte dabei auch mehr als eine Randnotiz sein (Stern, 2024). Die Polizei zeigt auf allen Ebenen, dass sie nicht fähig und gewillt zu deeskalierenden Einsätzen und dem Umgang mit vulnerablen Personengruppen ist. 

Dies ist einer der Gründe, weshalb auch die Übergabe der Ermittlung des Falls an die Polizei in Recklinghausen scharf zu kritisieren ist. Es braucht von der Polizei unabhängige Ermittlungsstrukturen, die Fälle von Polizeigewalt untersuchen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Polizist*innen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Es besteht keine Unabhängigkeit zwischen Polizeistationen. Polizist*innen können nicht unabhängig gegen ihre eigenen Kolleg*innen ermitteln. 

Um eine unabhängige, lückenlose Aufklärung der tödlichen Schüsse zu fordern und sich gegen Polizeigewalt zu stellen, rufen die Initiativen am Freitag um 19 Uhr zur Kundgebung an der Reinoldikirche auf. Wir fordern Schutz für, statt Gewalt gegen marginalisierte und vulnerable Gruppen wie wohnungslose und von Rassifizierung betroffene Menschen. Das Bündnis fordert: „Keine weitere Person darf durch tödliche Polizeigewalt sterben. Außerdem möchten wir den Namen des Verstorbenen wissen, da nur so ein würdiges Gedenken möglich ist.“ 

Die Forderung nach einer grundlegenden Umstrukturierung, Demilitarisierung und Entnazifizierung der Institution Polizei sowie eine verstärkte Finanzierung von sozialen Hilfen und die Beauftragung von sozialen Akteur*innen anstatt der Polizei wird auch durch diesen Fall von tödlicher Polizeigewalt deutlich untermauert.

Unsere Gedanken sind bei dem getöteten Menschen und allen Menschen, die nun an ihn denken und um ihn trauern. 

1)      WDR, 2024: https://www1.wdr.de/nachrichten/mann-dortmund-randalierer-reinoldikirche-niedergeschossen-100.html

2)      Zeit, 2023: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-04/studie-polizei-einstellung-rassismus-vorurteile

3)      Stern, 2024: https://www.stern.de/gesellschaft/hunderte-rechtsradikale-und-mutmassliche-reichsbuerger-in-den-polizeien-der-bundeslaender-34596762.html

Radio Nordpol – Beitrag zum 9. Prozesstag

Zum 9. Verhandlungstag hat das Radio Nordpol mit der Anwältin der Nebenklage Lisa Grüter, Britta Rabe vom Grundrechtekomitee und dem Solidaritätskreis Justice4Mouhamed gesprochen. Darüber hinaus geht es um die aktuelle Statistik von TOPA. Wir schauen polizeikritisch auf den Umgang der Cops mit Menschen in psychischen und psychosozialen Krisen und wie Alternativen zum Polizeinotruf aussehen können.

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Danke an das Radio Nordpol Team!

Bericht vom 9. Prozesstag – 20.03.2024

  1. Prozesstag in Kürze:
  • Vernehmung des letzten beteiligten Polizeizeugens: Christon S. (33) gehörte zur Vierergruppe der Zivilbeamten vor Ort. – Seine Aussage ähnelt inhaltlich allen bisher gehörten Polizeiaussagen. Laut ihm habe es vor dem Einsatz des Pfeffersprays eine Diskussion zwischen der Angeklagten Pia B. und Einsatzleiter Thorsten H. über einen möglichen Einsatz des Tasers gegeben. Daraufhin soll H. die Anordnung das RSG 8 (Pfefferspray) einzusetzen gegeben haben. Auch S. beschreibt die ruhige Auffindesituation Mouhameds, dieser sei „wie gefangen in Gedanken“ gewesen.

  • Wie andere zuvor schildert der Zeuge, sein Kollege Kevin S.F. habe sich „viel zu nah“ an Mouhamed heranbegeben. Man sei jedoch „in erster Instanz nicht davon ausgegangen, dass er uns was wollte“. Da Mouhamed auf ihre Anrufungen nicht reagierte sei die Situation immer bedrohlicher geworden, es sei darum gegangen, „die Maßnahme durchzuziehen“, aus polizeilicher Sicht sei „eine Person mit Messer eine Bedrohung an sich“.
  • S. gibt an, dass aus seiner Erfahrung mit „Messertätern“ der Einsatz von Pfefferspray sinnvoll sei, um eine Selbstverletzung der Person zu verhindern und gleichzeitig eine „Entwaffnung“ erzielen zu können. Damit begründet und legitimiert er auch 1,5 Jahre später noch den Einsatz des Pfeffersprays als „mildestes Mittel“.

  • Der Polizeisprech im Gerichtssaal hinterlässt Fragezeichen: Mehrfach spricht Christon S. davon, Mouhamed sei bei der Erstversorgung „wehrig“ gewesen – gleich zweimal beschreibt er seinen Todeskampf als „Gas geben im RTW“. Richter Kelm greift dies auf, beschreibt Mouhamed gar als „renitent“. Auf Nachfrage ergänzt der Zeuge, dass er „überrascht“ war später von Mouhameds Tod zu erfahren, habe sich dieser doch im RTW und Schockraum noch „agil“ verhalten.

  • Verteidiger Brögeler gibt nach der Befragung eine Prozesserklärung ab und offenbart damit eine mögliche Verteidigungsstrategie: In der Anklageschrift werde von einer statischen Lage gesprochen, die hätte gehalten werden können. Man müsse jedoch mal die „Perspektive wechseln“, Zu Beginn sei es eine solche gewesen, doch hätte diese jederzeit kippen können. Nicht wegen eines Angriffs Mouhameds, sondern dadurch, „dass er sich das Messer in den Bauch rammen könnte“. Das hätte zur Ungewissheit bei den Beamten geführt, ob die statische Lage in eine dynamische umkippt – schließlich wären die Beamt*innen auch verpflichtet gewesen, Mouhamed „helfen zu müssen“.

  • Die Verteidiger von Thorsten H. und Markus B. geben an, am 17.04. eine Einlassung (Stellungnahme der Angeklagten) abzugeben. Die Verteidigung des Schützen Fabian S. will diese abwarten und daraufhin entscheiden, ob sie sich auch äußern wollen.

    Am Mittwoch, den 03. April, geht es ab 9:30 Uhr weiter mit der Befragung der RTW Sanitäter*innen. Wir freuen uns über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34).

Bericht vom 5. Prozesstag – 21.02.2024

Der fünfte Prozesstag in Kürze:

Hinweis zum Inhalt: In diesem Text werden Aspekte der Tat beschrieben.

  • 4 Zeug*innen aus der Jugendhilfeeinrichtung werden (weiter) befragt.
  • Die Mitarbeiterin Frau A. beschreibt, dass Mouhamed sich während der Ansprache durch die Mitarbeitenden etwas entspannt habe und das an den Oberkörper gehaltene Messer senkte. Die spätere Ansprache der Polizei beschreibt sie als zu kurz.
  • Der Zeuge Herr P. gibt wieder an, Mouhamed habe nicht aggressiv gewirkt, sondern abwesend, in sich ruhend, “als wäre er in seinem eigenen Kopf”. Er gibt auch an, den Befehl “Vorrücken, einpfeffern, das volle Programm, die ganze Flasche” gehört zu haben, ebenso steht es im verlesenen Funkverkehr. Der Zeuge habe dann beobachtet, wie Mouhamed nach dem Einsatz des Pfeffersprays aus der Ecke herausgekommen und langsamen Schrittes und mit seitlich des Körpers herunterhängenden Armen auf die Polizeibeamten zugegangen sei. Seine Bewegung beschreibt Herr P. als “desorientiert, nicht zielorientiert”.
  • Verteidiger Brögeler setzt zur Verunglaubwürdigung aller zivilen Zeug*innen an, indem er (vermeintliche) Widersprüche in deren Aussagen kontrastiert. Dies scheint eine Vorbereitung darauf zu sein, die folgenden Polizeizeug*innen als “Berufszeug*innen”als einzig wirklich verlässliche Aussagende zu etablieren.
  • Anträge der Nebenklage, z.B. zur Hinzuziehung von Materialien aus der Akte wie 3D-Bilder des Tatorts, werden unter ausbleibender Unterstützung der Staatsanwaltschaft wiederholt von der Kammer abgeblockt, diesmal auch mit Gerichtsbeschluss.
  • Ab dem nächsten Prozesstermin sagen weitere beteiligte Polizist*innen als Zeug*innen aus. Die Kammer terminiert die Prozesstermine bis September 2024.
  • Nächster Termin: Mittwoch, 28. Februar, um 9:30 (Hamburger Straße 11) / Mahnwache ab 7:30, Kaiserstraße 34. Kommt hin!

Ausführlicher Bericht vom 5. Prozesstag

Hinweis: In diesem Text werden Aspekte der Tat beschrieben.

Der fünfte Prozesstag beginnt wieder mit einer Mahnwache des Solikreises vor dem Haupteingang des Landgerichts sowie langem Warten vor dem Extraeingang für Besucher*innen auf dessen Rückseite. Erfreulich: Viele solidarische Menschen kommen weiterhin und füllen mit uns die ersten Reihen im Saal.

Wegen ausführlichen Kontrollen mit Blicken in Portemonnaies, Schreibhefte und Bonbonschachteln verzögert sich der Prozessstart erneut um eine halbe Stunde bis 10:00 Uhr. Dies merkt Oberstaatsanwalt Dombert noch vor Beginn kritisch an, weist die Kammer sowie Justizbeamt*innen an, den Einlass ab jetzt eine Stunde früher zu beginnen. Die Justizbeamten geben an, dies nach Möglichkeit umzusetzen.

Die Brüder Mouhameds Sidy und Lassana Dramé sind heute bereits das dritte Mal zugegen und freuen sich erklärtermaßen, bei den für sie anstrengenden Prozesstagen von vielen solidarischen Menschen begleitet zu werden.

Heute sind vier Zeug*innen geladen, zwei von ihnen wurden bereits am dritten Prozesstag (17.01.2024) gehört.  Alle vier sind Mitarbeitende der Jugendhilfeeinrichtung St. Antonius und waren beim Polizeieinsatz im Innenhof der Wohngruppe zugegen. Ihre Aussagen waren bereits während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung wichtig und sind nun im Prozess wohl zentral – sind sie doch die einzigen (unabhängigen) Augenzeug*innen der Geschehnisse neben den am Einsatz beteiligten Polizist*innen.

Fortsetzung der Aussagen zweier Sozialarbeiter vom 17.01.2024

Zuerst wird der Zeuge G., sozialpädagogischer Leiter der Wohngruppe, noch einmal in den Zeugenstand gerufen, um Bilder und Asservate anzusehen, von denen Teile am dritten Prozesstag nicht auffindbar waren. Anschließend folgen letzte Fragen verschiedener Prozessbeteiligter.
Nebenklagevertreter Prof. Thomas Feltes beantragt zum Zweck der Befragung von G., die von der Recklinghäuser Mordkommission „Holstein“ beim LKA beauftragten 3D-Bilder des Tatorts zu zeigen. Die Nebenklage gibt an, dass Zeug*innen so besser die Standorte der Anwesenden im Innenhof bestimmen könnten, als auf den ausgedruckten und vorgehaltenen 2D-Ausdrucken von Tatortfotos. Nach ausbleibender Unterstützung der Staatsanwaltschaft und Widerspruch seitens der Verteidiger lehnt Richter Kelm den Beweisantrag ab. Begründung: Nicht alles, was sich in der Akte befinde, müsse auch vor Gericht verwendet werden. Wenn sich später eine Verwendung der Bilder als notwendig herausstelle, müssten Zeug*innen eben noch einmal geladen werden. Die Fragen, welche die Nebenklage auf Basis der 3D-Bilder an den Zeugen hätten, können so heute nicht gestellt werden.
G. wird nach nur zehnminütiger Befragung unvereidigt entlassen.

Dann wird der ehemalige Mitarbeiter der Einrichtung, Zeuge P., aufgerufen. Seine Zeugenaussage musste im Januar wegen emotionaler Belastungen und fehlender Sensibilität seitens des Gerichts im Verlauf seiner Befragung unterbrochen werden. P. darf heute eine ihn unterstützende psychosoziale Prozessbegleitung mitbringen – auch wenn sich Richter Kelm vor dem Eintreten der Beiden bemüßigt sieht mitzuteilen, dass eine solche Begleitung prozessual „nur bei Opfern“ vorgesehen sei, der Zeuge P. die Begleitung also eigenständig organisieren und finanzieren musste.
Die Befragung wird zunächst durch die Staatsanwaltschaft fortgesetzt. Erneut entsteht heute bei allen Zeug*innen, teils mehrfach, die Situation, dass sie zum Richtertisch gerufen und dort von Prozessbeteiligten umringt werden, die ihrer Aussage folgen wollen. Bis zu 15 Personen stehen dabei um Kelm und die Zeug*innen herum, während sie Positionen auf Ausdrucken auf dem Richtertisch anzeigen sollen. Dieses Vorgehen stellt nicht nur eine bedrängende Situation für die Zeug*innen her und geht eventuell auf Kosten der Präzision ihrer Aussagen, sondern macht auch das Prozessgeschehen in diesen Momenten für Presse und Beobachter*innen nicht nachvollziehbar und eine simultane Übersetzung für die Brüder Mouhameds unmöglich.
Als die Nebenklage den Zeugen befragen darf, will Prof. Feltes wieder Abbildungen aus dem Sonderheft der Akte hinzuziehen. Dies wird erneut abgelehnt, Prof. Feltes fordert nun jedoch einen formalen Gerichtsbeschluss hierfür, den die Kammer nach kurzer Beratung tätigt.
In der Befragung durch RAin Lisa Grüter für die Nebenklage beschreibt P. den Nachmittag des 8. August erneut eindringlich. Mouhamed habe nicht aggressiv gewirkt, sondern abwesend, in sich ruhend, “als wäre er in seinem eigenen Kopf”.
Er gibt auch an, den Befehl “Vorrücken, Einpfeffern, das volle Programm, die ganze Flasche” gehört zu haben. Auf Nachfrage gibt er an, in keiner der beiden Einsatzbesprechungen sei das Hinzuziehen einer psychologisch geschulten Kraft oder anderer Polizeieinheiten erwähnt worden. Der Zeuge habe dann beobachtet, wie Mouhamed nach dem Einsatz des Pfeffersprays aus der Ecke herausgekommen und langsamen Schrittes und mit seitlich am Körper herunterhängenden Armen auf die Polizeibeamten zugegangen sei. Seine Bewegung beschreibt P. als „desorientiert, nicht zielorientiert”, gibt auf Nachfrage an, die Arme und Schultern gesehen zu haben, während die Hände und das Messer durch den am Tatort abgestellten Smart verdeckt gewesen seien.
Der Zeuge wird um kurz vor 11:00 Uhr unvereidigt entlassen und verlässt sichtlich erleichtert den Saal.

Im Anschluss erhebt RA Brögeler, der die wegen des Pfeffersprayeinsatzes angeklagte Polizistin Jeannine Denise B. verteidigt, für eine Prozesserklärung das Wort. Eindeutig prozesstaktisch platziert, angesichts des zuvor Gehörten trägt er vor: „Eindrucksvoll“ hätten die Aussagen „belegt“, dass der Zeugenbeweis „der unsicherste Beweis sei, den der Strafprozess kennt”.
Anschließend seziert er etwaige Widersprüche in Aussagen der Zeugen G. und P. – vergisst oder unterschlägt dabei selbst andere Teile der Aussagen. Während der Zeuge P. von langsamen Gehen berichtet habe, habe Herr G. von schnellem Rennen gesprochen. Solch gegensätzliche Wahrnehmungen würden, laut Brögeler, keinerlei valide Rückschlüsse für das Gericht zulassen. Einordnung: Der Zeuge G. sagte am dritten Verhandlungstag, explizit auf ein möglicherweise von ihm beobachtetes „Rennen“ Mouhameds angesprochen: „Das habe ich nicht gesehen“. Als Antwort auf einen späteren Aktenvorhalt mit jener Formulierung in der Polizeivernehmung antwortete G. am 17.01, dass dies scheinbar falsch protokolliert worden sei.

Richter Kelm reagiert knapp auf die Einlassungen des RA Brögelers und kommentiert, dass ja noch reichlich andere Zeug*innen folgen würden.

Zwei weitere am Tatort anwesende Mitarbeitende sagen aus

Es folgt die Befragung des Erziehers Herrn W., welcher von den wenigen Tagen berichtet, die Mouhamed in der Einrichtung (über)lebte, nachdem er erst Anfang August dort einzogen war. Er berichtet, dass Mouhamed sichtlich traumatisiert gewirkt und er mit Google-Translate darüber mit ihm bruchstückhaft kommuniziert habe, weil Mouhamed kein Deutsch verstanden habe. Lediglich auf Französisch und Wolof sei eine Kommunikation mit ihm richtig möglich gewesen. Weiter erzählt W. von der Situation in der Nacht vom 6. auf den 7. August, als er Dienst hatte: Mouhamed habe gesagt, er „könne hier nicht bleiben“. Die Verständigung sei nicht einfach gewesen, aber sie hätten einzelne Sätze über eine Übersetzungsapp auf Französisch und Deutsch ausgetauscht. Er fühle sich einsam, ihm fehle ein Ansprechpartner, habe Mouhamed gesagt und auch, dass er am liebsten in den Senegal zurückkehren wolle. Er habe seine Tasche gepackt und sich nicht davon abbringen lassen, schließlich die Einrichtung zu verlassen.

Unverzüglich habe man dann eine Vermisstenmeldung aufgegeben, später habe sich herausgestellt, dass Mouhamed von der Polizei zur psychiatrischen LWL-Klinik in Dortmund Aplerbeck gebracht worden sei, wo ein Dolmetscher hinzugezogen wurde. Erst habe die Klinik keine Einzelheiten berichten wollen. Als von Mouhamed hierfür ein Einverständnis gegeben worden sei, seien sie schließlich gegen 0:00 Uhr über seine Situation informiert worden. Nach seiner Rückkehr in die Einrichtung sei es ihm nicht gut gegangen. Am 8. August gegen 16 Uhr hätten dann Anwohnende die Einrichtung über einen in der Ecke des Grundstücks sitzenden Jungen informiert. Wie die bisherigen Zeugen beschreibt W. die erfolglosen Versuche einer Kommunikation mit Mouhamed und die Entscheidung die Polizei zu informieren.
Den dann folgenden Polizeieinsatz konnte der Zeuge W. beobachten, weil er ebenfalls im Hof der Einrichtung stand. Auch er schildert wie alle bisherigen Zeug*innen die Ansprechversuche der zivilen Einsatzkräfte, das dann folgende Heranrücken und Umstellen Mouhameds durch uniformierte Polizist*innen und den Einsatz des Pfeffersprays. Er habe Mouhamed danach  „in schneller Bewegung” aus der umstellten Nische herauskommen sehen, die Arme dabei nicht erhoben, sondern seitlich angewinkelt „wie beim Rennen“. Alles sei unglaublich schnell gegangen, dann habe er fünf bis sechs Schüsse in „sehr schneller“ Abfolge gehört, Mouhamed sei vor dem Smart zu Boden gegangen, er habe ihn dort blutend wahrgenommen.
Spätere Nachfragen der Nebenklage ergeben, dass Herr W. die Laufgeschwindigkeit und Körperhaltung Mouhameds vor den Schüssen höchstens über eine Strecke von zwei Metern beobachten konnte – da der Smart sein Sichtfeld beschränkte. Mit Blick auf die örtlichen Begebenheiten des Tatorts und etwaige Blickwinkel und -möglichkeiten ist nun vielfach die Position der Zeug*innen, des Smarts, der Zäune und Wände sowie verschiedener Sträucher von Relevanz – immer wieder werden Positionierungen und Markierungen auf Aktenfotos erwähnt. Herr W. muss im Verlauf seiner Aussage mehrfach aufstehen und diese am Richtertisch Kelms bestätigen. Was jedoch dahingehend gesagt und vor allem gezeigt wird, geht an Presse und Zusehenden weiterhin vorbei. Den Abstand von Mouhamed zu den Beamten nach deren Aufstellung im Hof und vor der Schussabgabe schätzt W. auf Nachfrage auf 4-5 Meter.

Herr W. wird schlussendlich nach fast einstündiger Befragung um kurz vor 12:00 Uhr unvereidigt entlassen.

Zuletzt wird die Sozialarbeiterin Frau A. befragt. Richter Kelm adressiert unmittelbar „Schwierigkeiten”, die es in der dreistündigen Polizeiaussage von Frau A., die nicht Deutsch-Muttersprachlerin ist, gegeben habe. Anders als bei ihrer polizeilichen Vernehmung wird Frau A. heute auch ein Übersetzer gestellt, der, falls nötig, Deutsch-Englisch dolmetschen soll. A. will jedoch vorerst auf Deutsch aussagen. Sie erzählt, dass sie in der Einrichtung zuständig für Mouhamed gewesen sei, auch wenn er zum Tatzeitpunkt dort erst eine gute Woche gelebt hatte. Bei einem gemeinsamen Ausflug sei er noch sichtlich „gut drauf“ gewesen, am Wochenende sei es ihm dann nicht gut gegangen. Die Zeugin A. war zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht in der Einrichtung, berichtet nur, wie Mouhamed dann am Montag (8. August) gegen 14:00 Uhr aus der LWL-Klinik zurückgekehrt sei.
Auch sie war bei den ersten Kontaktversuchen seitens der Mitarbeiter*innen dabei, als Mouhamed kauernd in der Nische zwischen Kirchenmauer und Metallzaun vorgefunden worden sei. Wie vorherige Zeug*innen beschreibt auch sie die Situation, als Mouhamed mit dem Messer auf sich gerichtet und in sich gekehrt dort gesessen habe. Sie beschreibt erstmals, dass Mouhamed sich während der Ansprache etwas entspannt und das an den Oberkörper gehaltene Messer gesenkt habe. Als das Wort „Polizei” gerufen worden sei, habe er dieses indes wieder hochgenommen.
Weiter sagt sie aus, dass dann zwei Polizisten in Zivil den Hof betreten hätten, die sie zuerst jedoch nicht als solche erkannt habe und die sich auch nicht zu erkennen gegeben hätten. Sie hätten einfach an ihr vorbeilaufen wollen, bis sie gesagt habe „Ne, das geht nicht!“. Mit ihren Rucksäcken hätten die Beiden für sie so ausgesehen, „als machten sie eine Wanderung“. Nach einem kurzen Gespräch seien sie gegangen. Erst als sie kurze Zeit später in Begleitung der uniformierten Beamt*innen zurückgekehrt seien, habe sie erkannt, dass es wohl Polizisten seien.
Zum polizeilichen Erscheinen im Hof der Einrichtung und besonders mit Blick auf die mitgebrachte und offen getragene Maschinenpistole MP5 sagt sie vor Gericht: “Es kam sofort in meinen Kopf: Wir haben sie zur Hilfe gerufen – warum kommen sie mit solchen Sachen?”

Sie berichtet dann von einer Ansprache Mouhameds auf Portugiesisch – einer Sprache, die er bekanntermaßen nicht verstand, die gesamte Ansprachesituation beschreibt sie als zu kurz. Auf Nachfrage erläutert A., sie hätte eine längere Ansprache für erfolgversprechend gehalten, da ja die Versuche des Betreuers W. Mouhamed schon etwas offener habe erscheinen lassen. „Es war zu kurz! Sie haben es nicht so richtig versucht!“
Dann habe sie alles „nicht mehr fassen“ können, „papp, papp, papp – Schüsse“, sie sei dann erst weggerannt, habe schließlich hinter einem der Betreuer Sicherheit gesucht.
Nebenklagevertreter Prof. Feltes bemerkt in seinen Fragen an die Zeugin, dass merklich sei, „wie zunehmend belastend“ die Aussagesituation sei. Ein Umstand, der auch zahlreichen Zuschauer*innen klar wird, zumal der Zeugin bei einem des Heranrufens an den Richtertisch das originale Küchenmesser, verpackt in einer durchsichtigen Plastikröhre, unmittelbar vor das Gesicht gehalten wird.
Während die Nebenklage  A. befragt, unterbricht Staatsanwältin Gülkin Yazir die Antwort der Zeugin. Sie richtet sich über ihren Kopf hinweg an den Übersetzer, fordert ihn auf, nun doch bitte „einzugreifen”. Insgesamt zeichnet sich das Bild einer unguten Befragungsdurchführung, die keinerlei Rücksicht oder Raum für eigene (Rassismus-)Betroffenheiten und erneut keinen sensiblen Umgang mit Emotionen bereithält.
Eklatante Nichtbeachtung von traumatisch Erlebtem wie auch von etwaigen Kommunikationsbarrieren offenbaren sich auch mit Blick auf die polizeiliche Befragung der Zeugin A. Wenige Tage nach dem Erleben des tödlichen Polizeieinsatzes wurde sie über drei Stunden befragt, ohne Hinzuziehung einer dolmetschenden Person. Für Verwirrung und teils triumphierende Blicke seitens der Verteidigung sorgen vermeintliche Widersprüche oder auch nur Abweichungen der heutigen Aussage von A. von der Abschrift ihrer Polizeivernehmung, wobei unklar bleibt, ob die Zeugin diese überhaupt anschließend zur Kenntnisnahme ordentlich vorgelegt bekommen hat.

Nach ca. einstündiger Aussage wird die Zeugin A. gegen 13:00 Uhr unvereidigt entlassen.

Damit endet dann auch recht unvermittelt der fünfte Prozesstag, an dem erneut Anliegen und Anträge der Nebenklage systematisch von der Kammer blockiert und Zeug*innen in Teilen mehr als unempathisch befragt wurden.
Ab dem nächsten Prozesstag sagen Polizist*innen als Zeug*innen aus, die am Einsatz beteiligt waren, denen aber keine strafrechtliche Verantwortung seitens der Staatsanwaltschaft zugeschrieben wird.