Bericht vom 17. Prozesstag – 05.07.2024

Der 17. Verhandlungstag am 5. Juli 2024 beginnt wie gehabt mit Verspätung und dauert weniger als 30 Minuten; es werden lediglich Teile der Akte durch den vorsitzenden Richter Kelm verlesen.

Insbesondere werden Teile der Auswertung von Mouhameds Handy verlesen. Der Fokus liegt dabei auf den Chatnachrichten aus den fünf Tagen vor dem tödlichen Einsatz am 8. August.

Aus den ausgewerteten Fotos, Nachrichten, Downloads und Dokumenten ließe sich laut Auswertung kein depressiver oder suizidaler Zustand ablesen – dabei lenkt selbst Richter Kelm ein, dass diese Art Daten ja nicht aussagekräftig für eine solche Beurteilung sei. Der Umstand, dass Mouhamed seinen Verwandten gegenüber nichts in Bezug auf seinen psychischen Zustand und seine Gefühle äußerte, könnte zudem auch den Grund gehabt haben, dass er sie nicht weiter besorgen wollte.

Einem Verwandten gegenüber schrieb er jedoch, dass er sich, bevor er in die LWL-Klinik kam, “fühlte, als ob er Malaria habe”. Die Nebenklage ergänzt einen von Richter Kelm ausgelassenen Satz aus der Auswertung, der besagt, dass die Handyauswertung keinerlei Hinweise auf aggressives Verhalten oder die Ablehnung von Sicherheitsbehörden gebe.

Zuletzt wird ein Aspekt aufgeklärt, über den zuletzt zu Prozessbeginn der Focus spekulierte (https://www.focus.de/politik/deutschland/prozess-beginnt-zwei-tage-vor-seinem-tod-erhielt-16-jaehriger-fluechtling-eine-drohung_id_259510620.html): Während hier dargestellt wird, dass Mouhamed von einem Verwandten wegen Geld für die vermeintlich erkrankte Mutter unter Druck gesetzt wurde und so vielleicht in den psychischen Ausnahmezustand gedrängt wurde, bezeugen die heute verlesenen Chatnachrichten, dass es sich bei dem Chatpartner gleichwohl nicht um einen nahen Verwandten handelte. Im Anschluss an die Nachricht schrieb Mouhamed seinem älteren Bruder Lassana, der nun auch am Prozess in Dortmund teilnimmt. Lassana verneinte, dass die Mutter krank sei, und versicherte, dass er eine so wichtige Information Mouhamed selbstverständlich mitgeteilt hätte. Dass die Mutter nicht krank war und Geld brauchte, wusste Mouhamed also am 8. August 2022.

Nach einem kurzen Termin, in dem es akustisch nur schwer möglich ist der Aktenverlesung zu folgen und auch Bilder nur den Prozessbeteiligten gezeigt werden, die schnell nach vorn zum Richtertisch eilen müssen, um sich die DIN A4-Ausdrucke anzusehen, endet der Verhandlungstag.

Weiter geht es in zwei Wochen, am Mittwoch, den 24. Juli ab 9:30, mit einem weiteren kurzen Schiebetermin am Landgericht. Es folgen zwei weitere Schiebetermine am 7. und 14. August, bevor in den Verhandlungstagen am 2., 4. und 9. September die Plädoyers und am 11. September womöglich die Urteilsverkündung erwartet werden.

Wir freuen uns weiterhin bei jedem Termin über solidarische Begleitung des Prozesses!

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