Bericht vom 9. Prozesstag – 20.03.2024

  1. Prozesstag in Kürze:
  • Vernehmung des letzten beteiligten Polizeizeugens: Christon S. (33) gehörte zur Vierergruppe der Zivilbeamten vor Ort. – Seine Aussage ähnelt inhaltlich allen bisher gehörten Polizeiaussagen. Laut ihm habe es vor dem Einsatz des Pfeffersprays eine Diskussion zwischen der Angeklagten Pia B. und Einsatzleiter Thorsten H. über einen möglichen Einsatz des Tasers gegeben. Daraufhin soll H. die Anordnung das RSG 8 (Pfefferspray) einzusetzen gegeben haben. Auch S. beschreibt die ruhige Auffindesituation Mouhameds, dieser sei „wie gefangen in Gedanken“ gewesen.

  • Wie andere zuvor schildert der Zeuge, sein Kollege Kevin S.F. habe sich „viel zu nah“ an Mouhamed heranbegeben. Man sei jedoch „in erster Instanz nicht davon ausgegangen, dass er uns was wollte“. Da Mouhamed auf ihre Anrufungen nicht reagierte sei die Situation immer bedrohlicher geworden, es sei darum gegangen, „die Maßnahme durchzuziehen“, aus polizeilicher Sicht sei „eine Person mit Messer eine Bedrohung an sich“.
  • S. gibt an, dass aus seiner Erfahrung mit „Messertätern“ der Einsatz von Pfefferspray sinnvoll sei, um eine Selbstverletzung der Person zu verhindern und gleichzeitig eine „Entwaffnung“ erzielen zu können. Damit begründet und legitimiert er auch 1,5 Jahre später noch den Einsatz des Pfeffersprays als „mildestes Mittel“.

  • Der Polizeisprech im Gerichtssaal hinterlässt Fragezeichen: Mehrfach spricht Christon S. davon, Mouhamed sei bei der Erstversorgung „wehrig“ gewesen – gleich zweimal beschreibt er seinen Todeskampf als „Gas geben im RTW“. Richter Kelm greift dies auf, beschreibt Mouhamed gar als „renitent“. Auf Nachfrage ergänzt der Zeuge, dass er „überrascht“ war später von Mouhameds Tod zu erfahren, habe sich dieser doch im RTW und Schockraum noch „agil“ verhalten.

  • Verteidiger Brögeler gibt nach der Befragung eine Prozesserklärung ab und offenbart damit eine mögliche Verteidigungsstrategie: In der Anklageschrift werde von einer statischen Lage gesprochen, die hätte gehalten werden können. Man müsse jedoch mal die „Perspektive wechseln“, Zu Beginn sei es eine solche gewesen, doch hätte diese jederzeit kippen können. Nicht wegen eines Angriffs Mouhameds, sondern dadurch, „dass er sich das Messer in den Bauch rammen könnte“. Das hätte zur Ungewissheit bei den Beamten geführt, ob die statische Lage in eine dynamische umkippt – schließlich wären die Beamt*innen auch verpflichtet gewesen, Mouhamed „helfen zu müssen“.

  • Die Verteidiger von Thorsten H. und Markus B. geben an, am 17.04. eine Einlassung (Stellungnahme der Angeklagten) abzugeben. Die Verteidigung des Schützen Fabian S. will diese abwarten und daraufhin entscheiden, ob sie sich auch äußern wollen.

    Am Mittwoch, den 03. April, geht es ab 9:30 Uhr weiter mit der Befragung der RTW Sanitäter*innen. Wir freuen uns über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34).

Ausführlicher Bericht von 9. Prozesstag:

Zum heutigen Prozesstag findet erneut eine Mahnwache vor dem Landgericht statt und einige solidarische Menschen sind im Saal anwesend. Aufgrund von Verzögerungen bei der Einlasskontrolle beginnt der Prozesstag verspätet um 9:40 Uhr.

Zum heutigen Prozesstermin ist der letzte Polizist als Zeuge geladen, welcher bei dem Einsatz mit vor Ort war. Christon S. (33) war zum damaligen Zeitpunkt als Zivilbeamter mit seiner Einsatzleiterin Sandra K. in einem Zivilwagen in der Nordstadt unterwegs, als sie die Anordnung erhielten zu „Aufklärungszwecken“ in die Holsteinerstraße zu fahren. Vor Ort begleitete er die weiteren Kollegen in Zivil, Kevin S.F. und Max P. in den Innenhof und unternimmt dort die ersten Anrufungsversuche an Mouhamed durch „Hey“- Rufe und Pfiffe.

Sie seien vor Ort gewesen, um Mouhamed zu helfen

Die Aussagen von S. zum Tatgeschehen unterscheiden sich inhaltlich nicht wesentlich von den bisher gehörten Aussagen der anderen Polizeibeamt*innen. Auch er beschreibt die Situation zu Beginn als ruhig. Mouhamed habe abwesend, „wie gefangen in Gedanken“ gewirkt.

Daraufhin bringt S. jedoch ein bisher unbekanntes Detail des Tatgeschehens zur Sprache. Laut ihm habe es vor dem Einsatz des Pfeffersprays eine Diskussion zwischen der Angeklagten Pia B. und Einsatzleiter Thorsten H. über einen möglichen Einsatz des Tasers gegeben. B. habe ein freies Schussfeld gehabt, doch H. wies an das Pfefferspray einzusetzen, „um Verletzungen zu vermeiden„. Bei einer Taserabgabe bestünde, laut S., eine erhöhte Gefahr der unbeabsichtigten Selbstverletzung für Mouhamed, durch das Messer in seiner Hand. Diese Aussage und die Betonung der Bemühungen, um eine Selbstverletzung Mouhameds zu vermeiden reiht sich in das Narrativ ein, welches S. in seiner weiteren Befragung verfolgt – sie seien in erster Linie vor Ort gewesen, um Mouhamed zu helfen. Damit begründet er auch, dass sich sein Kollege Kevin S.F., wie er selbst sagt „viel zu nah“ an Mouhamed heranbegeben habe. Man sei jedoch „in erster Instanz nicht davon ausgegangen, dass er uns was wollte“. Erstmal sei es ihnen darum gegangen Mouhamed aus seinen Gedanken zu reißen und einen Zugang zu ihm zu bekommen. Da dieser auf ihre Anrufungen nicht reagierte habe der Zeuge „immer mehr ein schlechtes Bauchgefühl“ bekommen und die Situation sei bedrohlicher geworden. Denn ihm sei bewusst gewesen, dass Mouhamed noch das Messer in der Hand habe, sie zu nah dran seien und sie „seine Gedanken nicht lesen konnten„. Auf den Einwand des Staatsanwalt Domberts, für ihn klinge das eher wie Ratlosigkeit seitens des Zeugen als nach einer Bedrohung, entgegnete S., es sei darum gegangen,die Maßnahme durchzuziehen. Aus polizeilicher Sicht sei „eine Person mit Messer eine Bedrohung an sich“.

Der Pfeffersprayeinsatz wird als „mildestes Mittel“ legitimiert

S. gibt auf Nachfrage des Verteidigers Bögeler an, dass aus seiner Erfahrung mit „Messertätern“ der Einsatz von Pfefferspray sinnvoll sei, um einerseits eine Selbstverletzung der Person zu verhindern und gleichzeitig eine „Entwaffnung“ erzielen zu können. Denn in seiner Erfahrung haben diese oft die Hände vors Gesicht gehalten um das Pfefferspray abzuwenden und dadurch das Messer fallen gelassen.

Darüber hinaus sei er auch nicht über den Zeitpunkt des Einsatzes von Pfefferspray erstaunt gewesen. Denn man habe jederzeit damit rechnen müssen, dass Mouhamed sich selbst verletzt und deshalb sei Pfefferspray als das „mildeste der vorhandenen Mittel“ geeignet, um eine Person abzulenken oder zu überraschen. Damit begründet und legitimiert er auch 1,5 Jahre später noch den Einsatz des Pfeffersprays als „mildestes Mittel“.

Der Zaun sei überwindbar gewesen für Mouhamed

Der Zeuge unterstreicht das Narrativ der Bedrohungslage für die Polizei mit der Aussage Mouhamed hätte auch über den 1.70m hohen Zaun vor ihm springen können. Er selbst sei bei einem Polizeieinsatz mehrere Jahre zuvor über denselben Zaun gesprungen, das sei kein Problem. Auf die ungläubige Nachfrage des Richters, Mouhamed hätte das wohl nicht unter fünf Sekunden (in der Zeitspanne nach dem Pfefferspray und vor dem Tasereinsatz und den Schüssen) geschafft, entgegnete der Zeuge: „bin ich auch schon„.

Der Polizeisprech im Gerichtssaal hinterlässt Fragezeichen: Mehrfach spricht Christon S. davon, Mouhamed seibei der Erstversorgung „wehrig“ gewesen – gleich zweimal beschreibt er seinen Todeskampf alsGas geben im RTW. Richter Kelm greift dies auf, beschreibt Mouhamed gar als „renitent“. Auf Nachfrage ergänzt der Zeuge, dass er „überrascht“ war später von Mouhameds Tod zu erfahren, habe sich dieser doch im RTW und Schockraum noch „agil“ verhalten.

Prozesserklärung durch Verteidiger Brögeler

Verteidiger Brögeler gibt nach der Befragung eine Prozesserklärung ab und offenbart damit eine mögliche Verteidigungsstrategie: In der Anklageschrift werde von einer statischen Lage gesprochen, die hätte gehalten werden können. Man müsse jedoch mal die „Perspektive wechseln„. Zu Beginn sei es eine solche gewesen, doch hätte diese jederzeit kippen können. Nicht wegen eines Angriffs Mouhameds auf die Polizei, sondern dadurch, „dass er sich das Messer in den Bauch rammen könnte„. Das hätte zur Ungewissheit bei den Beamten geführt, ob die statische Lage in eine dynamische umkippt – schließlich wären die Beamt*innen auch verpflichtet gewesen Mouhamed „helfen zu müssen“.

Der nächste Prozesstermin ist am 03.04. um 9:30 Uhr (Eingang Hamburger Straße 11). Wir werden ab 7:30 Uhr mit einer Mahnwache vor dem Landgericht solidarisch unterstützen. Es werden die ersten Sanitäter*innen des RTWs aussagen.

Bericht vom 6. Prozesstag – 28.02.2024

Der 6. Prozesstag in Kürze:

Im folgenden Text werden Aspekte der Tat konkret beschrieben.

  • Erste Befragungen von Polizisten, zwei Angehörigen der Sondereinheit in der Nordwache, die überwiegend verdeckt/zivil in der Nordstadt eingesetzt sind. Die beiden waren am 8.8.22 zuerst am Einsatzort und sprachen Mouhamed an.
  • Aussageverhalten polizeilicher Zeug*innen ist merklich anders als das bisher gehörter ziviler Zeug*innen. Während die zivilen Zeug*innen weitere empathische Perspektiven auf die Tat und teils eigene Betroffenheiten widerspiegelten, führen die Polizist*innen polizeiliches Sprechen und Denken vor.
  • Beispiele: Freier Bericht zu Beginn wirkt wie auswendig gelernt, spätere Detailfragen werden hingegen teils ausweichend beantwortet – meistgenutztes Wort dabei: „Negativ.“ Auch die Kammer verhält sich – gemäß dem Dogma „polizeilicher Berufszeugen“ – Beamten gegenüber völlig anders, es gibt keine Versuche der Verunglaubwürdigung oder Verunsicherung, ungenaue Aussagen werden als Schätzfehler akzeptiert.
  • In den Aussagen wird wieder deutlich: Mouhamed wirkte teilnahmslos, reagierte nicht auf Ansprache, wurde selbst von den Zivis in erster Linie als Bedrohung für sich selbst wahrgenommen.
  • Weder die Zivilpolizisten noch die Uniformierten gaben sich als Beamte zu erkennen, der Einsatz von Waffen ist laut Aussagen nicht – zumal nicht in einer Mouhamed verständlichen Sprache – angedroht worden.
  • Erst durch den Pfeffersprayeinsatz wurde die ruhige Lage umgehend dynamisch.
  • Die sog. „7-Meter-Regel“ aus der Polizeiausbildung kommt zur Sprache: Bei Unterschreitung von 7m in einer „Messerlage“ sei die Schusswaffe „die Option“. Auch 1,5 Jahre später fallen den befragten Beamt*innen keine anderen Handlungsmöglichkeiten ein.
  • Polizei unterschritt diese Regel, widerspricht sich dabei in der propagierten „Gefahrenlage“: Der Zivilpolizist Kevin S. ging bei seiner Ansprache – ähnlich wie zuvor die Mitarbeitenden der Einrichtung – auf nur etwa eineinhalb Meter Abstand zu Mouhamed in die Hocke, musste vor dem Pfeffersprayeinsatz erst aus dem Wirkungsbereich zurückbeordert werden.
  • Leiter der Dienstgruppe auf der Nordwache und Einsatzleiter am 08.08.22 Thorsten H. hat ebenfalls mit seiner Dienstwaffe auf Mouhamed gezielt, während er Einsatzbefehle verteilte.
  • Die Aufstellung der Polizist*innen positionierte Mouhamed in einer Sackgasse.
  • Polizeiliche Einsatzlogik, die sprachlos macht: Nach den Schüssen, als sich Mouhamed unter Schmerzen auf dem Boden wand, wurde er mit Knien auf seinen Schultern fixiert und noch mit Handschellen gefesselt. Polizeilicher Fokus weiterhin: Die Suche nach dem Messer. Mouhamed wurde zu diesem Zweck sogar angehoben und mindestens einige Meter weggetragen.
  • Der Zivilpolizist Max P. resümiert den Einsatz folgendermaßen: „Letztendlich wurde die Gefahr abgewehrt – keine anderen Personen kamen zu Schaden. […] Der Einsatz ist abgearbeitet worden, wie er abgearbeitet werden konnte“ – und das, wo doch seine Kolleg*innen den Jugendlichen tödlich verletzten.
  • Nach dem Einsatz sei allen beteiligten Polizist*innen „unwohl“ gewesen, gesprochen hätten alle miteinander über den Vorfall – mit wem und über was, konnten oder wollten die Zeugen jedoch nicht erinnern. Nachfragen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage thematisieren Whatsappkommunikationen untereinander, diese scheinen noch prozessrelevant werden zu können.
  • Beschwerden wirken: Richter Kelm zeigt erstmals Lichtbilder auf dem Bildschirm, sodass alle Prozessbeteiligten, Presse und Zuschauer*innen das Geschehen mitverfolgen können.

Ausführlicher Bericht vom
6. Prozesstag:

Im folgenden Text werden Aspekte der Tat konkret beschrieben.

Wir waren am 28. Februar wieder mit vielen solidarischen Begleiter*innen ab 7:30 mit einer Mahnwache und in der Warteschlange vorm Eingang zum Gerichtssaal präsent.

Heute wurden die ersten beiden am Einsatz beteiligten Polizisten befragt, die beiden nicht angeklagten Zivilpolizisten der Wache Nord, die am 8. August 2022 zuerst den Einsatzort betraten. Herr P. (30 Jahre) und Herr S. (31 Jahre) arbeiten beide seit 2020 im Einsatztrupp Nord der Wache Nord, und sind hauptsächlich zu zweit in Zivil im Bereich des Nordmarkts eingesetzt und dort häufig mit Fahrrädern und Skateboard „zur Bekämpfung der örtlichen Drogenumschlagkriminalität“ vor Ort.

Umgang mit Polizeizeugen unterscheidet sich fundamental von dem mit zivilen Zeug*innen

Während beider Befragungen fällt auf: Das Aussageverhalten der Polizisten ist völlig anders als das der bisher gehörten zivilen Zeugen – der freie Bericht zu Beginn der Aussage wirkt wie auswendig gelernt, sodass selbst der Richter ihn als „strukturiert“ kommentiert und wiederholt nachgefragt wird, ob beide Zeugen ihre Erstaussagen noch einmal studiert hätten. Spätere Detailfragen wiederum werden teils ausweichend beantwortet. Auch die Kammer verhält sich – gemäß dem Dogma von „Berufszeugen“ – den Polizeizeugen gegenüber völlig anders als den zivilen Zeug*innen, es gibt keine Versuche der Verunglaubwürdigung oder Verunsicherung, ungenaue Aussagen werden als Schätzfehler akzeptiert.

Erstmals Einblick in Lichtbilder

Nach Beschwerden der Presse zeigt Richter Kelm heute erstmals Lichtbilder aus der Akte auf dem großen Bildschirm im Saal, sodass alle Prozessbeteiligten, Presse und Zuschauer*innen das Geschehen mitverfolgen können. Bilder des Tatorts werden gezeigt, auf denen beide Zeugen die Position der Personen vor Ort anzeigen, außerdem Bilder des eingesetzten RSG8 (Pfefferspray), des Distanzelektroimpulsgeräts DEIG (Taser) sowie der Maschinenpistole MP5.
Die Nebenklage fordert darüber hinaus wiederholt die Verwendung der vom LKA angefertigten 3D-Bilder, Verteidiger Brögeler schießt weiter dagegen.

Schnelle Eskalation in dynamische Situation

In den Aussagen der beiden Zeugen wird noch einmal klar: Mouhamed wirkte teilnahmslos, reagierte nicht auf Ansprachen. Auf die Frage, ob Mouhamed zum Zeitpunkt der Ansprache auf den Polizisten S. bedrohlich wirkte, antwortet dieser: „Bedrohlich für sich selbst“ – und ergänzt schnell: „und für uns, weil wir auch in der Situation waren.“
Auch bestätigen beide Zeugen, sich nicht als Beamte zu erkennen gegeben zu haben, denn sie haben „oft die Erfahrung gemacht, dass Personen nicht positiv auf die Polizei reagieren“. Es sei durch Herrn S., in zivil gekleidet, eine Ansprache in Dauer weniger Minuten auf Spanisch erfolgt.

Die Aufstellung der Polizist*innen positionierte Mouhamed in einer Sackgasse.
Der anschließende Einsatz von Zwangsmitteln durch die Beamten in Uniform ist laut beider Aussagen nicht – zumal nicht in einer Mouhamed verständlichen Sprache – angekündigt oder angedroht worden.
Erst durch den Pfeffersprayeinsatz wurde die ruhige Lage laut Aussage umgehend dynamisch. Warum in dieser Situation überhaupt Pfefferspray eingesetzt wurde, habe der Zeuge S. nicht verstanden, sich dabei aber auch nichts weiter gedacht und dies auch nicht hinterfragt.
Der Zeuge P. argumentiert, eine Dringlichkeit zu handeln habe sich aus der Selbstgefährdung von Mouhamed ergeben: „Man kann ja nicht dabei zusehen, wie sich jemand suizidiert.“ Faktoren wie die Dauer, über die Mouhamed sich schon in dieser Lage befand, oder seine Reglosigkeit über den gesamten beobachteten Zeitraum hinweg scheinen für diese Einschätzung allerdings nicht in Betracht gezogen worden zu sein.

Einsatz der Schusswaffe

Es kommt die 7-Meter-Regel aus der Polizeiausbildung zur Sprache, nach der Beamte sich „Messertätern“ nicht weiter als sieben Meter näher sollen. Unterschreite eine angreifende Person diese, sei die Schusswaffe „die Option“. Hier handelte es sich aber gar nicht um einen Messerangriff – dass keine Fremdgefährdung bestand, unterstreicht auch, dass nur wenige Minuten vor den Schüssen der Zivilpolizist S. – ähnlich wie zuvor die Mitarbeitenden der Einrichtung – auf nur etwa eineinhalb Meter Abstand zu Mouhamed in die Hocke ging.

Bei der Richtlinie gäbe es keine vorgegebene Schusszahl, es ginge um „Wirkungstreffer“. Inwiefern die fünf Schüsse hier verhältnismäßig waren, und ob statt den Schüssen auch Distanz zu Mouhamed hätte aufgebaut werden können, bleibt ungeklärt.
Nach den Schüssen sei Mouhamed nach vorn gefallen, dann noch gefesselt worden, wobei Einsatzleiter H. Mouhameds rechte Schulter mit seinem Knie fixiert haben soll. Beim Fesseln habe es „Probleme“ gegeben, da Mouhamed sich unkoordiniert bewegt hätte, was der Polizist P. als Widerstandshandlung beschreibt. Auf Rückfrage des Staatsanwalts Carsten Dombert könne es sich dabei aber auch um ein Winden vor Schmerzen gehandelt haben.

„Für uns war das Hauptproblem, dass wir zu dem Zeitpunkt das Messer noch nicht gefunden hatten.“

Sehr deutlich werden in beiden Aussagen Aspekte polizeiliche Einsatzlogik: So zeigt etwa der Umstand, dass Mouhamed, als er nach den Schüssen am Boden lag, noch gefesselt wurde, dass er auch nach den Schüssen noch als Aggressor betrachtet wurde. Mehrere Polizist*innen suchten derweil weiter nach dem Küchenmesser als „gefährlicher Tatwaffe“, völlig ungeachtet der Lage, dass der vermeintliche „Täter“ zu diesem Zeitpunkt wohl schon im Sterben lag. Herr P. hierzu: „Für uns war das Hauptproblem, dass wir zu dem Zeitpunkt das Messer noch nicht gefunden hatten.“ Mouhamed wurde zwecks Suche nach dem Messer sogar in seinen Fesseln angehoben und mindestens einige Meter weggetragen.
Der Polizist P. resümiert den Einsatz so: „Letztendlich wurde die Gefahr abgewehrt – es ist niemand mit dem Messer verletzt worden“ – nachdem seine Kolleg*innen den Jugendlichen tödlich verletzt hatten.

Nach dem Einsatz sei aber allen beteiligten Polizist*innen „unwohl“ gewesen. Gesprochen hätten alle miteinander über den Vorfall – mit wem und über was, konnten oder wollten die Zeugen jedoch nicht erinnern. Nachfragen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage thematisieren Whatsapp-Kommunikation untereinander, diese scheinen noch prozessrelevant werden zu können.

Auch ein Gespräch zwischen Polizeipräsident Gregor Lange, allen am Einsatz Beteiligten und scheinbar weiteren Mitarbeitenden der Wache Nord wenige Tage nach der Tat wird thematisiert. In diesem sei es laut Zeugen nur um die Zusicherung „allgemeiner Unterstützung“ gegangen, an weiteres können sie sich nicht erinnern.

Es geht weiter nächsten Mittwoch, den 6. März, ab 7:30 mit einer Mahnwache vor der Kaiserstraße 34 und um 9:30 mit dem Prozess (Eingang Hamburger Straße 11).

Radio Nordpol – Beitrag zum 6. Prozesstag

In dem Beitrag zum sechsten Prozesstag (28.02) hat das Radio Nordpol mit
der Anwältin der Nebenklage Lisa Grüter, zwei Vertreter*innen von Backup,
Alex vom Solidaritätskreis Justice4Mouhamed und dem freien Journalisten Frido
über den Prozess gesprochen. Außerdem wurde mit William Dountio vom Solidaritätskreis Justice4Mouhamed über die Wahrnehmung des Prozesses für die Brüder Sidy und Lassana Dramé und überhaupt für Schwarze Menschen gesprochen.

Hier klicken, um den Inhalt von radio.nrdpl.org anzuzeigen

Radio Nordpol – Beitrag zum 5. Prozesstag

In dem Radiobeitrag zum fünften Prozesstag (21.02) hat das Radio Nordpol mit Fanny von NSU watch NRW, dem Arbeitskreis kritischer Jurist:innen Köln und dem Solidaritätskreis Justice4Mouhamed gesprochen.

Außerdem kommt die Initiative 2. Mai Mannheim zu Wort. In Mannheim wird ebenfalls ein Fall von tödlicher Polizeigewalt verhandelt und im Prozessverlauf sind parallen zu dem Dortmunder Prozess erkennbar.

Hier klicken, um den Inhalt von radio.nrdpl.org anzuzeigen

Bericht vom 4. Prozesstag – 31.01.2024

Der Prozesstag in Kürze:

  • Die Familie Dramé ist in Deutschland und heute erstmals in ihrer Rolle als Nebenkläger im Gericht anwesend.
  • Weiterhin ist das Einlassprozedere für Prozessbesucher*innen langwierig, es gibt keine Möglichkeit, während des teils stundenlangen Wartens oder des laufenden Prozesses eine Toilette zu nutzen, ohne den eigenen Platz zu verlieren. Auch der vierte Tag beginnt mit einer guten halben Stunde Verspätung.
  • Richter Kelm verliest verschiedene Spurensicherungsberichte, unter anderem die Aufzählung der am 8. August 2022 verwendeten Waffen. Das gegen Mouhamed eingesetzte Reizstoffsprühgerät hatte sein Ablaufdatum um vier Monate überschritten.
  • Auch Mouhameds Handy wurde als Asservat gehandelt und einer Datensicherung unterzogen.
  • Außerdem sind Mouhameds Kleidung, Ring und Halskette sowie einige Schulbücher Asservate. Mouhameds Bruder Sidy Dramé möchte sich an das Gericht wenden, um eine Aushändigung der wichtigsten Gegenstände seines Bruders zu erbitten, darf das aber nicht, seine Bitte muss in Kürze indirekt von der Anwältin Lisa Grüter vorgetragen werden. Der Staatsanwalt will dem Wunsch nicht nachgehen, da es sich um Beweismittel im laufenden Prozess handle, die Nebenklage setzt aber durch, dass dies zumindest im Fall von Gegenständen, die offensichtlich keine Beweismittel sind, wie etwa Mouhameds Halskette, geprüft wird.
  • Nach drei Wochen Pause geht es am Mittwoch, den 21. Februar, ab 9:30 weiter. Dann sollen die Zeug*innenbefragungen fortgesetzt werden. Richter Kelm gibt auf Nachfrage an, dass nach den bisher bekannten Terminen bis April voraussichtlich einige weitere Mittwochstermine bis Juli folgen werden.

Ausführlicher Bericht vom 4. Prozesstag:

Am 31. Januar 2024 fand der vierte Prozesstag im Gerichtsverfahren gegen fünf der am Tod von Mouhamed Lamine Dramé beteiligten Polizist*innen vor dem Dortmunder Landgericht statt.

Wir waren wieder mit einer Mahnwache und vielen solidarischen Prozessbesucher*innen schon ab sieben Uhr morgens vor Ort.

Seit wenigen Tagen sind auch Angehörige von Mouhamed Dramé, die Brüder Sidy und Lassana Dramé, aus dem Senegal in Deutschland angekommen und können – dank der Arbeit vieler Freiwilliger – am vierten Prozesstag teilnehmen. Als Nebenkläger im Prozess, vertreten durch Lisa Grüter und Prof. Dr. Thomas Feltes, nehmen sie eine wichtige prozessuale Rolle ein.

Ein Übersetzer begleitet die beiden, deren Muttersprache Wolof ist, durch den Prozesstag. Im Gerichtssaal müssen sie aber zunächst, umringt von Pressekameras, eine Dreiviertel Stunde auf den Beginn der Sitzung warten.

Durch den späten Beginn des Einlasses und das weiterhin langwierige Einlassprozedere beginnt der Prozesstag nämlich wieder eine halbe Stunde verspätet. Weiterhin gibt es für Prozessbesucher*innen keine Möglichkeit, während des teils stundenlangen Wartens oder des laufenden Prozesses eine Toilette zu nutzen, ohne den eigenen Platz zu verlieren.

Als alle sitzen, wird ein Besucher mit Mouhameds Konterfei auf dem T-Shirt erst von Justizbeamten, dann von der Kammer aufgefordert, dieses auszuziehen oder den Gerichtssaal zu verlassen, denn es sei, so Richter Kelm, verboten, “Dinge mitzubringen, die auf irgendeine Gesinnung schließen lassen.

Prozessstart gegen 10:30.

Sofort wird klar, dass auf die Anwesenheit der Angehörigen von Mouhamed von Seiten der Kammer kein Augenmerk gelegt oder Rücksicht genommen wird. Es findet keine Begrüßung statt. Zudem führt der Aufbau des Gerichtssaals dazu, dass Nebenklage bzw. Geschädigte und Angeklagte einander direkt gegenüber sitzen, sodass die Brüder Dramé über Stunden die Polizist*innen, die ihren Bruder getötet haben, ansehen müssen. Diese meiden ihre Blicke.

Die gesamte Kammer und fast alle anderen Prozessbeteiligten außer den Brüdern Dramé sind weiß gelesen, sie sind zwei der wenigen Schwarzen Menschen im Saal. Dieses Machtgefälle, wenn auch überdeutlich, bleibt unbenannt.

Nach einem Halbsatz des vorsitzenden Richters Richtung Familie und Übersetzer („Die Verständigung klappt?“) geht es los.

Die Nebenklage beantragt die Ladung eines Zeugen, der technische Bilder wie etwa 3D-Bilder vom Tatort in ihrer Aussagekraft erklären soll, um so eine Verwendung und auch eine korrekte Interpretation dieser Ermittlungsdaten gewährleisten zu können. Hiermit wird auch an den Antrag vom letzten Prozesstag auf Verwendung angemessener technischer Hilfsmittel zur Einsicht von Lichtbildern für Prozessbeteiligte sowie Besucher*innen angeknüpft – dieser war abgelehnt worden. Am gleichen Tag hatte die Befragung von Zeugen zu Lichtbildern am Richtertisch, umringt von 15 Prozessbeteiligten, deutlich gemacht, wie hilfreich die Projektion der Bilder auf eine für alle gut sichtbare Leinwand für die Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit der Aussagen sowie für die emotionale Lage der Zeugen gewesen wäre.

Auch der neue Antrag wird von Staatsanwaltschaft und Anwälten der Angeklagten für nicht notwendig deklariert, eine Entscheidung der Kammer steht aus.

Anschließend verliest Richter Kelm verschiedene Spurensicherungsberichte, unter anderem eine Aufzählung der am 8. August 2022 verwendeten Waffen sowie andere Untersuchungsergebnisse, die die dafür bei der Kriminalpolizei Recklinghausen gegründete Mordkommission (MK) Holstein erarbeitet hat. Dabei stellt sich zum Beispiel heraus, dass das gegen Mouhamed eingesetzte Reizstoffsprühgerät sein Ablaufdatum am 8. August 2022 um vier Monate überschritten hatte.

Auch hier werden die entsprechenden Lichtbilder wieder nur auf dem Ausdruck aus der Akte auf dem Richtertisch gezeigt, wofür die Prozessbeteiligten von ihren Plätzen aufstehen und gleichzeitig den Ausdruck ansehen müssen.

Der Richter verliest die Berichte so schnell und undeutlich, dass eine Simultanübersetzung wohl kaum möglich ist.

Sowohl Mouhameds Handy, das einer Datensicherung unterzogen wurde, als auch seine Kleidung, sein Ring und seine Halskette sowie einige Schulbücher werden als Asservate bei der Polizei aufbewahrt. Mouhameds Bruder Sidy Dramé möchte den Wunsch der Familie, dass ihnen die wichtigsten Gegenstände seines Bruders ausgehändigt werden, direkt ans Gericht richten, was ihm aber untersagt wird. Sein Anliegen muss in Kürze von der Anwältin Lisa Grüter vorgetragen werden. Der Staatsanwalt will dem Wunsch nicht nachgehen, da es sich um Beweismittel im laufenden Prozess handle. Die Nebenklage setzt aber durch, dass dies zumindest im Fall von Gegenständen, die offensichtlich keine Beweismittel sind, wie etwa Mouhameds Halskette, geprüft wird.

Nach etwa neunzig Minuten endet der vierte Prozesstag.

Nach drei Wochen Pause geht es am Mittwoch, den 21. Februar, ab 9:30 Uhr weiter. Dann sollen die Zeug*innenbefragungen fortgesetzt werden. Richter Kelm gibt auf Nachfrage an, dass auf die bisher bekannten Termine bis April voraussichtlich einige weitere Mittwochstermine bis Juli folgen werden.

Radio Nordpol – Beitrag zum 4. Prozesstag

In dem Radiobeitrag zum vierten Prozesstag hat das Radio Nordpol mit der Anwältin der Nebenklage Lisa Grüter, einem unabhängigen Prozessbeobachter, Britta Rabe vom Grundrechtekomitee sowie dem Solidaritätskreis Justice4Mouhamed gesprochen. Außerdem ist ein Bericht zu der Pressekonferenz vom Vortag zu hören, dieser wird im Anschluss von William vom Solidaritätskreis Mohammed kommentiert. In dem Pressegespräch standen nun endlich zwei Geschwister Mouhameds, Sidy und Lassana Vertreter*innen der Presse gegenüber und teilen ihre Gedanken zu den bevorstehenden Prozesstagen.

Hier klicken, um den Inhalt von radio.nrdpl.org anzuzeigen

Vielen Dank an das Radio Nordpol Team!

Pressemeldung vom 29. Januar 2024

Zwei Brüder von Mouhamed Lamine Dramé sind in Deutschland und werden am Gerichtsprozess teilnehmen

Der Solidaritätskreis Justice4Mouhamed hat in den letzten Monaten Spenden für Familie Dramé gesammelt. Nach intensiver Arbeit hinter den Kulissen, können wir heute endlich verkünden: Zwei Brüder von Mouhamed, Sidy und Lassana Dramé, sind in Deutschland und werden am Prozess teilnehmen. Sie werden am 31.01.2024 als Nebenkläger im Gerichtssaal anwesend sein.

Sidy Dramé, der ältere Bruder von Mouhamed, hat dafür in einem Video Grußworte an die solidarischen Menschen gerichtet:

Ich grüße euch im Namen der Familie Dramé. Nun sind wir da für die Prozesstage. Ich möchte alle grüßen, die uns dabei geholfen haben, nun am Prozess teilnehmen zu können. […] Und auch alle Personen, die hinter [dem Solidaritätskreis] stehen, wollen wir herzlichst grüßen! Wir sind sehr glücklich, nun mit euch zu sein und hier vor Ort mit euch zu kämpfen! Wir sind auch sehr, sehr zufrieden, bald im Saal zu sein. Dabei zu sein an den Prozesstagen. Um dort alles zu sehen und mitzubekommen, wie es dort läuft.“

Auch der Solidaritätskreis bedankt sich bei allen solidarischen Menschen. Eure Spenden ermöglichen der Familie Dramé die Teilnahme am Gerichtsprozess.

Der Solidaritätskreis Justice4Mouhamed setzt sich seit dem Tag der Tötung Mouhameds am 08.08.2022 für Aufklärung und Gerechtigkeit ein. Wir sind in engem Kontakt mit der Familie Dramé und haben stets unser Handeln an den Wünschen der Familie orientiert. Einer der größten Wünsche der Familie Dramé war von Anfang an, im Gericht anwesend sein zu können. Sie wollen bei dem Prozess vor Ort sein, in dem es darum geht, dass ihr Bruder mit unfassbarer Polizeigewalt in einer psychischen Ausnahmesituation von Beamt*innen erschossen wurde.

Aus Respekt für die Famile und die große Belastung, die ein solcher Prozess für Angehörige bedeutet, bitten wir Presse- und Medienvertreter*innen ausdrücklich, die Brüder Dramé während der Verhandlungstage und darüber hinaus in Ruhe zu lassen.

Solidaritätskreis fordert Verantwortungsübernahme der Stadt Dortmund

Die Pressesprecherin des Solidaritätskreises Justice4Mouhamed bedankt sich für die breite Solidarität und appelliert gleichzeitig an die Stadt Dortmund: Wir sind sehr froh, dass wir mit viel Unterstützung der Zivilgesellschaft die Einreise von Mouhameds Brüdern erreichen konnten. Wir erwarten weiterhin, dass die Stadt Dortmund sich an den Kosten beteiligt und somit Verantwortung übernimmt.“

Die beiden Brüder von Mouhamed werden an den nächsten Prozessterminen teilnehmen. In seiner Videobotschaft fordert Sidy Dramé: „Gerechtigkeit für Mouhamed! Wir sind auch hier, damit ganz Deutschland hinschaut und uns hilft, den Kampf bis zum Ende zu führen. […] Danke an alle, die mit der Familie Dramé mitfühlen!“

Wir werden gemeinsam an der Seite der Familie kämpfen, bis Mouhamed Gerechtigkeit erfährt. Der Solidaritätskreis Justice4Mouhamed wird die Familie bei ihrem Aufenthalt in Dortmund und weiterhin auch im Senegal unterstützen. Um dies zu gewährleisten, sind wir weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wer dabei helfen möchte, kann dies über unsere Spendenkampagne bei Betterplace tun:

www.betterplace.org/de/projects/131472-prozessteilnahme-der-familie-drame-sowie-solidarische-prozessbegleitung

Wir fordern: Gerechtigkeit für Mouhamed und seine Familie!

Solidaritätskreis Justice4Mouhamed


Hintergrundinformation

Am 19.12.2023 startete der Gerichtsprozess gegen fünf Polizist*innen, die an dem Einsatz, bei dem Mouhamed Lamine Dramé erschossen wurde, beteiligt waren. Der Schütze muss sich wegen Totschlag, drei Beamt*innen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und der Einsatzleiter wegen Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Als Solidaritätskreis begleiten und beobachten wir den Prozess. Bislang wird dabei vor allem eines deutlich: ein völlig unverhältnismäßiges Vorgehen der Polizei gegen den 16-jährigen Mouhamed am 08.08.2022. Mouhamed hätte in der psychischen Ausnahmesituation, in der er sich befand, Hilfe benötigt – stattdessen eskalierten die Beamt*innen die Situation mit krasser Polizeigewalt. 

Das Notrufprotokoll zeigt das Polizeiversagen auf. Die Polizei wusste, welche Sprachen Mouhamed sprach und dass er bereits eine Woche zuvor in psychiatrischer Behandlung war.

Mouhamed war kein Einzelfall!

Aktuelle Studien belegen, dass 75 Prozent der Menschen, die Polizeigewalt erleben, sich in einer psychischen Krise befinden. Am Beispiel von Mouhamed wird das Versagen der Polizei in solchen Situationen besonders deutlich. Es bedarf anderer Strategien, sodass Menschen in psychischen Krisen die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Dazu gehören weder Pfefferspray noch Taser oder eine Maschinenpistole.

Kommende Prozesstermine:

31.01.202406.03.202403.04.2024
21.02.202413.03.202417.04.2024 
28.02.202420.03.2024 

Der Solidaritätskreis Justice4Mouhamed begleitet mit vielen Unterstützenden und solidarischen Menschen den Prozess. Wir organisieren zu jedem Prozesstag (Termine am Ende der Seite) eine Mahnwache für Mouhamed und seine Familie. Alle Menschen sind herzlich zu den Mahnwachen vor dem Landgericht eingeladen.

Wo?

Gericht Kaiserstr. 34, 44145 Dortmund

Wann?

Wir sind ab 07:30 Uhr vor Ort.

Kontakt:

solidaritaetskreismouhamed@riseup.net

https://www.instagram.com/solidaritaetskreismouhamed/

Bericht vom 3. Prozesstag – 17.01.2024

Mit dem dritten Prozesstag beginnt nun, knapp vier Wochen nach Prozessbeginn, die inhaltliche Erörterung der Tat vom 8. August 2022. Wir erleben dabei einen wohl entscheidenden Prozesstag, an dem erstmals in der gerichtlichen Hauptverhandlung Wesentliches öffentlich wird.

Nach der Entscheidung über einen Antrag der Nebenklage werden die ersten beiden Zeugen befragt – beides Mitarbeiter der Jugendhilfeeinrichtung, in der Mouhamed Dramé nach kurzem Aufenthalt am 8. August 2022 durch die Dortmunder Polizei getötet wurde.

Hinweis: Die Zeugenaussagen im folgenden Text beschreiben die Tat im Detail.

Der dritte Prozesstag in Kürze:

Wir sind erneut mit einer Mahnwache vor dem Landgericht präsent, im Saal sind viele solidarische Prozessbegleiter*innen.

Die richterliche Auflage zu Vorlage und Scannen der Personalausweise beim Einlass ins Gericht wurde ausgesetzt. Weitere organisatorische Hürden und Unklarheiten (z.B. Barrierefreiheit, Toilettensituation) bleiben bestehen.

Der Teamleiter der Jugendhilfeeinrichtung wird als erster Zeuge befragt. Er berichtet, dass Mitarbeitende der Einrichtung Mouhamed am Nachmittag des 8. August 2022 „ganz klar mit der Absicht der Selbstverletzung” vorgefunden haben. Dies kommunizierte er, wie auch der später gehörte Zeuge, der Polizei deutlich. Zu Beginn des Notrufgesprächs wird dem Zeugen auf Nachfrage hin bestätigt, mit dem Notruf bei der Polizei an der richtigen Stelle zu sein. Laut seinen Aussagen „ging dann alles ganz schnell”. Er bezeugt, dass Mouhamed nach den Schüssen Handschellen angelegt worden seien, die erst kurz vor Eintreffen der Rettungskräfte wieder abgenommen worden seien.

Der zweite Zeuge, ein Betreuer der Einrichtung, welcher in den Tagen zuvor persönlichen Kontakt zu Mouhamed hatte, wohnte der bisher nur medial bekannten Einsatzbesprechung bei: In dieser gab der Einsatzleiter Thorsten H. den mehrstufigen Einsatzplan vor: Ansprechversuch, Einsatz von Pfefferspray, dann von Tasern – und letztlich die Schussabgabe mit der Maschinenpistole. Zum Schützen Fabian S. soll er dabei gesagt haben: „Du bist unsere Last Chance, unser Last Man Standing”. Der Zeuge berichtet weiter, dass Mouhamed nach Einsatz des Pfeffersprays langsam und „eher desorientiert” wirkend mit herunterhängenden Armen aus der Nische des Hinterhofs hervorgekommen sei. Infolge der Schüsse habe Mouhamed mit „schmerzverzerrtem Gesicht” am Boden „vor Schmerzen gejohlt” und sich unter der Fixierung mit Handschellen gewunden. Einsatzleiter H. sei dann an Mouhamed herangetreten und habe ihm mit den Worten „Wird alles gut” einen leichten Tritt in den Bauch versetzt.

Beide Zeugen müssen, von bis zu 15 anderen Prozessbeteiligten umringt, vor den Richtertisch treten, um auf in den Akten befindlichen Fotos die Positionierungen der Beamten aufzuzeigen. Die Befragung zum Tatgeschehen sowie diese bedrängende Situation setzen dem zweiten Zeugen emotional sichtlich zu. Gefragt nach den Gründen eröffnet er: Der 8. August 2022 und das Gesehene seien „eines der schlimmsten Erlebnisse” seines Lebens. Die Befragung wird daraufhin unterbrochen und soll beim übernächsten Prozesstermin am 21. Februar fortgesetzt werden.

Für den 31. Januar ist ein kurzer Prozesstag mit Verlesung von Beweismitteln aus der Akte vorgesehen.

Ausführlicher Bericht vom 3. Prozesstag:

Mittwochmorgen, 17. Januar 2024. Wie schon bei den ersten beiden Prozesstagen ist der Solidaritätskreis Justice4Mouhamed vor dem Haupteingang des Landgerichts mit einer Mahnwache präsent, auf der anderen Seite des Gebäudes bildet sich bereits ab 8 Uhr eine Schlange vor dem Hintereingang zum Gerichtssaal 130. Wieder warten viele Besucher*innen auf Einlass zum Gericht. Nach drei Prozesstagen gibt es mittlerweile etliche bekannte Gesichter: Viele davon sind solidarische Besucher*innen, aber auch Angehörige und Unterstützende der angeklagten Polizist*innen sind mittlerweile zuzuordnen. Eine Entwicklung heute: Die richterliche Auflage zur Vorlage sowie zum Scannen der Personalausweise in der Sicherheitskontrolle wurde ausgesetzt – ab jetzt können Menschen auch ohne Abgabe persönlicher Daten in den Saal.

Leider erhalten erneut nicht alle Anstehenden Zugang zum Saal. Wer einen Platz will, muss weiter eine halbe Stunde bis Stunde vor Prozessbeginn vor dem Einlass anstehen. An allen drei Prozesstagen zeigte sich, dass sowohl die Prozessbeteiligten als auch das Publikum mehrheitlich weiß gelesen sind. Für die kommenden Termine wollen wir – soweit es in unserer Macht steht – von Rassismus betroffenen Menschen, die am Prozess teilnehmen wollen, vorrangigen Zugang ermöglichen. Hierfür bauen wir im Moment eine Struktur auf. Meldet euch gerne bei uns, wenn ihr euch für den Prozess interessiert, euch aber vielleicht nicht alleine den äußeren und emotionalen Umständen stellen wollt oder könnt.

Weiterhin bleibt die Frage nach barrierefreiem Zugang zum Saal im zweiten Stock, so die Pressedezernentin Nesrin Öcal, “ein nicht geregelter Fall“. Auch kann, wer als Besucher*in den Saal während des laufenden Prozesstages z.B. zum Toilettengang verlassen muss, nicht wieder in den Saal zurückkehren.

Antrag der Nebenklage zum öffentlichen Zeigen der Beweismittel

Aufgrund erneut knapp geplanter Einlasszeiten beginnt der Sitzungstag mit mehr als einer halben Stunde Verspätung um kurz nach 10:00 Uhr.

Der vorsitzende Richter Kelm scheint die Kritik der ersten Prozesstage vernommen zu haben: Er scheint erstmals bemüht darum, dass er beim Sprechen durch das Mikrofon für alle im Saal hörbar ist. Er gibt einen groben Überblick über den weiteren prozessualen Ablauf.

Gleich zu Beginn des Tages beantragen Prof. Dr. Thomas Feltes und Lisa Grüter im Namen der Nebenklage, dass Dokumente wie etwa Fotos und Abbildungen aus der Akte ab sofort nicht mehr nur am Richtertisch, sondern etwa an dem im Saal vorhandenen Bildschirm allen Anwesenden gezeigt werden. Prof. Dr. Feltes, der den mehrseitigen Antrag vorträgt, begründet dies damit, dass nur so die vollumfängliche Beteiligung aller Verfahrensbeteiligten gegeben sei – außerdem hätten so auch anwesende Presse und Besucher*innen die Möglichkeit, den Prozess mitzuverfolgen, wodurch eine Kontrolle der richterlichen Handlungen gegeben sei, das Vertrauen in die Rechtspflege gestärkt und eine Transparenz des letztendlichen Urteils hergestellt würde. Darüberhinaus könne sich ansonsten ein Revisionsgrund ergeben. Letztlich würde so auch dem enormen öffentlichen und medialen Interesse an dem Fall Rechnung getragen.

Unmittelbar widerspricht Oberstaatsanwalt Dombert dem Inhalt des Antrags. Richter Kelm verkündet daraufhin, dass sich die Kammer, nach nur einer Viertelstunde Prozess, nun für eine Dreiviertelstunde zur Beratung über den Antrag zurückziehen müsse. Eine weitere Verzögerung ergibt sich, weil eine der Schöffinnen in einem parallel stattfindenden Prozess am Landgericht einspringen muss – kurzerhand wird die Sitzung bis 12:00 Uhr unterbrochen. Die eigentlich zwecks Verwahrung von Gegenständen ausgeteilten Zettel mit Nummern werden, nach kurzer Unklarheit, seitens der Gerichtssprecherin zu Einlasskarten umfunktioniert.

Gegen 12:15 geht es im Gerichtssaal dann weiter. Richter Kelm verliest den in der Pause getroffenen Beschluss der Kammer: Der Antrag der Nebenklage wird abgelehnt. Alle formal Prozessbeteiligten hätten ohnehin Einsicht in die entsprechenden Bilder, eine Präsentation und Erörterung in der öffentlichen Hauptverhandlung sei über das Zeigen am Richtertisch hinaus rechtlich nicht erforderlich. In der Strafprozessordnung sei nicht vorgesehen, dass Zuschauende sowie die Presse Lichtbildbeweise in Augenschein nehmen können – dies stelle also keinen Revisionsgrund dar. 

Neben dem begrenzten Einlass zum Saal beschneidet dies aus unserer Sicht als Prozessbesuchende den Öffentlichkeitsgrundsatz zusätzlich und ignoriert die große Aufmerksamkeit, die auf diesem Gerichtsprozess sowie der Tötung Mouhamed Dramés liegt.

Erste Zeugenbefragungen und Verlesung des Notrufmitschnitts

Anschließend beginnen die Befragungen zweier junger Sozialarbeiter, die zur Tatzeit Dienst in der Jugendhilfeeinrichtung St. Elisabeth der katholischen St. Antonius Gemeinde leisteten. 

Der Teamleiter der Jugendwohngruppe, Herr G., berichtet, Mouhamed sei am Nachmittag des 8. August “ganz klar mit der Absicht der Selbstverletzung” im Hinterhof der Einrichtung vorgefunden worden. Nachdem Mouhamed auf Ansprachen mehrerer Mitarbeitender – persönlich sowie mithilfe einer digitalen Übersetzungsanwendung – keine Reaktion gezeigt habe, habe man die Entscheidung getroffen, die Polizei zu verständigen. Er sei hierfür in die Einrichtung zum Haustelefon gegangen, sei dort am offenen Fenster stehen geblieben und habe durch dieses mit seinen Kolleg*innen im Hinterhof kommuniziert sowie die Polizeinotrufstelle fortlaufend über die von ihm aus dieser Position zu überblickende Situation informiert.

In Anwesenheit des Zeugen G. verliest der Richter die polizeiliche Abschrift dieses knapp 20-minütigen Gesprächs und stellt dabei immer wieder Zwischenfragen – die Tonaufnahme selbst soll zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt abgespielt werden.

Zeuge G. berichtet weiter, er habe gleich zu Anfang des Telefonats die Situation sowie Mouhameds Verfasstheit geschildert– und dann gefragt, ob er hier (bei der Polizei) oder eher beim Notarzt richtig sei. Die knappe Antwort: „Da sind Sie auf jeden Fall bei uns richtig.”

Am Telefon berichtet Herr G., Mouhamed habe sich “in einer Ecke [des Hinterhofs] versteckt”, aus der es nur einen Ausweg gebe. Er berichtet weiter, dass Mouhamed ein einfaches Küchenmesser bei sich habe, das er gegen seinen nackten Bauch halte. Er erwähnt Mouhameds kurzen Aufenthalt in der LWL-Klinik am Wochenende zuvor, aus der er aber entlassen worden sei, weil seine Situation als nicht akut eingestuft worden sei. 

Herr G. berichtet, dass er den darauffolgenden Polizeieinsatz aus einiger Entfernung zum Geschehen durch das Fenster eines Büros verfolgt habe, von dem aus er die meisten Beamt*innen, nicht aber Mouhamed selbst, gesehen habe. Zwei Zivilpolizist*innen sondierten seiner Aussage nach erst die Lage, seien dann aber wieder verschwunden und mit den restlichen Einsatzkräften in Uniform zurückgekommen. Die Polizist*innen in Zivil habe er selbst nicht als Polizist*innen erkennen können. Als dann die uniformierten Beamt*innen Position bezogen hätten, habe er eine kurze Unruhe unter ihnen vernommen – „dann“, so G., „ging alles ganz schnell”. Mouhamed habe er erst wieder gesehen, als dieser nach Einsatz des Reizgases hinter der Mauer hervorgekommen sei. Am Telefon sagte er erschrocken: „Ach du meine Güte. Wird der getasert, der Arme?”. Er berichtet, wie er beobachtete, dass Mouhamed unmittelbar danach von mehreren Schüssen getroffen zu Boden ging – just in diesem Moment wird der Notruf seitens der Polizei abrupt beendet. Er habe noch gehört, wie jemand von den Beamten auf Deutsch „Liegenbleiben!” gerufen habe – dies sei die einzige geäußerte Ansprache Mouhameds gewesen, die er deutlich vernommen habe.

Mouhamed sollen dann Handschellen angelegt worden sein, die erst kurz vor Eintreffen der Rettungskräfte im Hof wieder abgenommen worden seien.

Nach Verlesen des Notrufprotokolls wird Zeuge G. schließlich aufgefordert, an den Richtertisch zu treten und die beschriebene Situation auf Fotos in der Akte zu verorten. Die Schöff*innen sowie einige der Anwält*innen stehen auf, sodass letztlich 15 Menschen den Zeugen umringen und versuchen, zugleich einen Blick auf das Blatt zu erhalten.

Da ein Dokument, eine 3D-Rekonstruktion des Blickfeldes des Herrn G., fehlt bzw. auf Anhieb nicht von Richter Kelm in den Akten gefunden wird, wird der Zeuge noch nicht aus dem Zeugenstand entlassen. Seine Vernehmung soll beim übernächsten Prozesstermin am 21. Februar fortgesetzt werden.

Anschließend wird der zweite Zeuge, Mitarbeiter Herr P., befragt. Dieser berichtet, er habe Mouhamed in der Woche vor dem 8. August 2022 kennengelernt. Er beschreibt ihn als fröhlichen Fußballfan – noch am Freitagabend in der Woche vor seinem Tod habe man gemeinsam auf den Sofas der Einrichtung Fußball geschaut. Mouhamed sei darüber hinaus zum Fußballspielen nahe des nicht weit entfernten Borsigplatzes gegangen. 

Ab Samstagmorgen sei er dann „nicht so gut drauf” gewesen, habe wohl am Samstagabend seine Tasche gepackt und gesagt, er könne nicht weiter in der Einrichtung verbleiben. Später habe jemand aus der LWL-Klinik in Aplerbeck in der Einrichtung angerufen und Mouhamed sei von dort mit einem Taxi zurück in die Einrichtung gebracht worden.

Am Nachmittag der Tat hätten Mitarbeitende und Jugendliche auf der Terrasse der Einrichtung gesessen, als einer der Jugendlichen von einem Passanten, der Mouhamed durch den Zaun zur Missundestraße neben der Kirchmauer kauernd entdeckt hatte, angesprochen worden sei. Mehrere Mitarbeitende hätten dann etwa fünf Minuten lang versucht, Mouhamed anzusprechen. Als dann Herr G. den Notruf getätigt habe, ist Zeuge P. laut seiner Aussage auf Bitten der Notrufleitstelle an die Straße vor der Einrichtung geschickt worden, um die Polizei in Empfang zu nehmen.

Dort habe er noch einmal Mouhameds Krisensituation am Wochenende sowie dessen Sprachkenntnisse geschildert. In den folgenden Minuten habe dann in seiner Anwesenheit die Einsatzbesprechung der Beamt*innen stattgefunden, die der Zeuge vor Gericht eindrücklich schildert. Der Einsatzleiter, Angeklagter Thorsten H., habe dort den mehrstufigen Einsatzplan vorgegeben: Versuch der Ansprache, Einsatz von Pfefferspray, um eine Reaktion hervorzurufen; wenn dies nicht funktioniere, sollten Taser genutzt werden. Zum Einsatz der Maschinenpistole soll der Einsatzleiter Herr H. in jener kurzen Besprechung zu dem dort eingeteilten sogenannten Sicherungsschützen Fabian S. gesagt haben: „Du bist unsere Last Chance, unser Last Man Standing”.

Nach dieser Besprechung gingen, so P., er selbst, die Beamten in Uniform sowie die beiden Zivilbeamten, in den Hinterhof. Eine kurze zweite Besprechung außerhalb des Sichtfeldes Mouhameds sei gefolgt. Zeuge P. berichtet, er sei im weiteren Verlauf in unmittelbarer Nähe der Polizist*innen im Hof geblieben. 

Nach erfolglosem – zumal für Mouhamed höchstwahrscheinlich unverständlichem – Anspracheversuch durch die Zivilbeamten hätten sich die Uniformierten teils im Hinterhof, teils außerhalb hinter dem Zaun auf der Missundestraße positioniert. Zeuge P. sagt, er habe im Folgenden den Befehl zum Einsatz des Pfeffersprays über Funk sowie dann das Zischen bei dessen Einsatz gehört.

Mouhamed sei dann – langsam und „eher desorientiert” wirkend – mit herunterhängenden Armen, hinter der Mauer hervorgegangen, während die uniformierten Beamten ihm erstmals, aber auf Deutsch, Befehle zugerufen hätten. 

Im Folgenden beobachtete der Zeuge laut seinem Bericht dann den Einsatz der Taser, sah, wie einer der Drähte Mouhamed traf – und schaute dann weg. Er habe dann Schüsse „sehr schnell hintereinander” gehört. Als er wieder hingeschaut habe, habe er gesehen, wie Mouhamed vornüber fiel und von Beamten zu Boden gebracht wurde. Mouhamed hat dann, so erzählt er, mit „schmerzverzerrtem Gesicht” am Boden „vor Schmerzen gejohlt” und sich unter der Fixierung seiner Arme auf dem Rücken mit Handschellen gewunden. Einsatzleiter H. sei dann zu Mouhamed hingegangen, habe knapp bemerkt: „Wird alles gut” und ihm dabei leicht in den Bauch getreten

Dann erst seien die Rettungskräfte – obwohl diese bereits zeitgleich mit dem ersten Polizeieinsatzfahrzeug angekommen und während des Polizeieinsatzes im Hof unmittelbar vor der Hofeinfahrt gestanden hätten – herangezogen worden. Auch der Zeuge P. sagt, wie der Gruppenleiter G. zuvor, aus, dass erst mit dem Betreten der Rettungskräfte der Befehl erteilt worden sei, Mouhameds Handschellen wieder zu lösen.

Richter Kelms Augenscheinnahme am Richtertisch hat unmittelbare Folgen

Auch der zweite Zeuge soll dann, unter den zunehmend ungeduldigen Fragen des vorsitzenden Richters Kelm, und umringt von den Verteidigern der fünf Angeklagten, vor dem Richtertisch die Standorte der Beamten auf Fotos aus der Akte anzeigen. Dabei und in der nachfolgenden Befragung durch die Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft wird er still, braucht länger für seine Antworten. Auf Nachfrage des Staatsanwalts, der feststellt, dass der Zeuge doch zuvor so klar ausgesagt habe, erwidert er sichtlich angeschlagen: Nicht nur sei die Tat anderthalb Jahre her, auch handle es sich um „eines der schlimmsten Erlebnisse” seines Lebens. Anwalt Prof. Dr. Feltes beantragt daraufhin die Beendigung der Befragung und eine psychologische Unterstützung der Zeugen bei weiteren Vernehmungen. Richter Kelm unterbricht dann die Befragung und erklärt, diese bei einem nächsten Termin abzuschließen. Er beendet um kurz vor 15:00 Uhr den dritten Sitzungstag.

Relativ schnell müssen alle den Saal verlassen – Richter Kelm scheint diesem ersten inhaltlichen Prozesstag nicht mehr Zeit eingeräumt zu haben, denn um 15:00 Uhr steht im Sitzungssaal die Urteilsverkündung in einem anderen Strafverfahren an.

Fazit dritter Prozesstag und Ausblick

Die heutigen Befragungen haben einige schockierende und brutale Details im Umgang der Beamt*innen mit Mouhamed Dramé am 8. August 2022 öffentlich gemacht. Der verlesene Polizeinotruf offenbart nicht nur einen genauen Zeitablauf der Geschehnisse, sondern enthält auch eine Vielzahl von Aussagen, die polizeiliche Logiken in einer solchen Situation verdeutlichen.

Die Situationen, in denen die Zeugen auf Bildern Details des Ablaufs der Tat am Richtertisch, belagert von einer Vielzahl Prozessbeteiligter, anzeigen sollten, verdeutlichen, wie hilfreich die am Morgen beantragte Darstellung von Fotos und Abbildungen in einer angemesseneren Weise gewesen wäre. Nicht nur hätte sie den Zeugen die bedrängende Situation erspart, auch hätte dies wohl allen anderen Prozessbeteiligten ebenso wie den anwesenden Pressevertreter*innen und Zuschauer*innen ein besseres Verständnis des Tatgeschehens ermöglicht.

Einen Rückblick auf den dritten Prozesstag gibt es auch zum Anhören bei Radio Nordpol: https://radio.nrdpl.org/2024/01/19/dritter-prozesstag-im-fall-der-toetung-von-mouhamed-lamine-drame-in-dortmund/

Beim nächsten Termin am 31. Januar sollen in einem kurzen Termin von ca. einer Stunde einige Berichte verlesen werden. Beim übernächsten Termin am 21. Februar sollen die beiden Zeugenbefragungen zu Ende geführt werden.


Radio Nordpol – Beitrag zum 3. Prozesstag

In dem Radiobeitrag interviewt das Radio Nordpol verschiedene Mitglieder des Solidaritätskreises Mouhamed, Lisa Grüter als Anwältin der Nebenklage, Britta von Grundrechte Komitee und einen unabhängigen Prozessbeobachter.

Hier klicken, um den Inhalt von radio.nrdpl.org anzuzeigen

Vielen Dank an das Radio Nordpol Team!

Bericht vom 2. Prozesstag – 10.01.2024

Der zweite Prozesstag im Fall Mouhamed in Kürze:

Wir waren am 10. Januar 2024 wieder mit zahlreichen solidarischen Prozessbeobachtenden sowie einer Mahnwache am Dortmunder Landgericht vor Ort.

Auch am zweiten Prozesstag können die Angehörigen von Mouhamed Lamine Dramé aus dem Senegal, Nebenkläger im Prozess, nicht teilnehmen.

Der kurze Prozesstag beginnt wegen langwieriger Einlasskontrollen wieder mit Verzögerung.

Bei der Anpassung des Straftatbestands in Bezug auf Einsatzleiter Thorsten H. auf „Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat“ (§357 StGB) würde es sich laut Richter Thomas Kelm um eine “erhebliche Erweiterung des Strafvorwurfs” handeln.

Die fünf Angeklagten und ihre Anwälte machen (vorerst) geschlossen keine Aussage (Einlassung).

Ob ihre Aussagen kurz nach der Tat verwendet werden können, oder wegen des formalen Fehlers der Polizei Recklinghausen bei der Ermittlung das Beweisverwertungsverbot greift, bleibt weiter offen.

Der Tatbefundbericht wird verlesen.

Der zweite Prozesstag endet nach etwa 30 Minuten. Weiter geht es am Mittwoch, den 17. Januar, ab 9:30, mit der Beweisaufnahme.

Bericht vom zweiten Prozesstag:

Der zweite Prozesstag am 10. Januar 2024 beginnt wie der erste mit langem Warten vor der Einlasskontrolle am Hintereingang des Dortmunder Landgerichts an der Hamburger Straße. Wieder darf nur je eine Person das Gebäude betreten, Personen und Gepäck müssen durch die “Flughafenkontrolle”, nur Schreibsachen dürfen mit in den Saal genommen werden. Der Personalausweis jeder Person wird gescannt. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass es sich um eine Vorkehrung für den Fall von Zwischenfällen im Gerichtssaal handle und die Scans nach Ende der jeweiligen Sitzung gelöscht würden. Auch heute sind unter den Besucher*innen wieder einige Polizist*innen in Zivil, aber in größerer Zahl sind solidarische Besuchende sowie Pressevertreter*innen gekommen. Ganz besonders freuen wir uns, dass Familienangehörige von Sammy Baker da sind, der 2020 im Alter von nur 23 Jahren von der Amsterdamer Polizei erschossen wurde (https://www.justiceforsammy.com/).

Derweil findet unter starker Polizeipräsenz vor dem Haupteingang des Gerichts trotz Kälte eine gut besuchte Mahnwache mit heißen Getränken und Infomaterial statt.

Mit einer Dreiviertelstunde Verspätung beginnt der 2. Prozesstag um 10:15 Uhr.

Der vorsitzende Richter Kelm macht von Anfang an einen sichtlich genervten Eindruck.

Es finden keine Begrüßung oder Prüfung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligung statt und es gibt keinen Überblick über den prozessualen Verlauf des Tages.

Richter Kelm weist zu Beginn darauf hin, dass bei dem angeklagten Einsatzleiter Thorsten H. nicht “nur” eine Verurteilung wegen “Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung”, sondern auch wegen “Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat” (§357 StGB) in Frage kommen könnte. Er bemerkt, dass es sich bei der Anpassung des Strafvorwurfs um eine “erhebliche Erweiterung” handeln würde. Ob die Handlungen von H. am 8.8.2022 unter diesen Paragraphen fallen, müsse geprüft werden.

Anschließend bemerkt Kelm, dass der angeklagte Fabian S., der mit einer Maschinenpistole sechs Mal auf Mouhamed schoss, eventuell aus einer Notwehrlage heraus gehandelt haben könnte. Dieser Hinweis Kelms an die Rechtsanwälte der fünf Angeklagten, insbesondere von Fabian S., dass eine solche Argumentation vor Gericht möglicherweise auf offene Ohren treffen könnte, steht in starkem Widerspruch zu dem, was die Faktenlage und auch die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ergibt. Dort wird deutlich, dass in der Situation auf dem Hinterhof der Einrichtung von Mouhamed Dramé keine Gefahr für Andere ausging, und dass das Eintreffen der Polizei und ihre aggressiven Handlungen Mouhamed zum Aufstehen und Hinbewegen in die einzige ihm offene Richtung zwangen. Vielmehr wäre überlegenswert, ob nicht Mouhamed sich durch die Ansprache von Zivilbeamten in einer ihm unbekannten Sprache, das Umstellen sowie die Angriffe mit Pfefferspray und Distanzelektroimpulsgerät (DEIG/”Taser”) in einer Notwehrlage befand.

Die Rechtsanwälte der fünf Angeklagten geben nacheinander an, dass alle fünf Angeklagten auf ihr Anraten hin und auch sie selbst in deren Namen vorerst schweigen, also keine Aussage (“Einlassung”) tätigen werden.

Anschließend erkundigt sich RA Lisa Grüter, Vertreterin der Familie Dramé in der Nebenklage, ob es sich bei der Bemerkung zum Beweisverwertungsverbot bezüglich der Aussagen der Angeklagten in den Tagen nach dem Mord, die Richter Kelm am ersten Prozesstag getätigt hat, um eine Anordnung gehandelt habe. Also ob er bereits entschieden habe, dass diese aus formalen Gründen als nicht vor Gericht verwendbar gelten. Unfreundlich gibt Kelm zurück, dass es sich hier lediglich um einen Hinweis gehandelt habe. Ob ihre Aussagen, die für eine Aufklärung der Mordumstände elementar sein könnten, nun verwendet werden können, oder ob der formale Fehler der Polizei Recklinghausen bei der Ermittlung dies verhindern wird, bleibt also weiter offen.

Richter Kelm verliest dann den Tatbefundbericht aus der Akte, in dem der Hinterhof der Jugendeinrichtung zur Missundestraße hin detailliert beschrieben wird. Der Bericht enthält auch Fotos, die Ortsunkundigen die Situation besser begreiflich machen könnten. Obwohl im Gerichtssaal ein großer Bildschirm angebracht ist, werden die Fotos dort nicht gezeigt. Nur auf Nachfrage von Prof. Dr. Thomas Feltes aus der Nebenklage dürfen lediglich die vier Schöff*innen diese über die Schulter des Richters auf dem Ausdruck aus der Akte einsehen.

Der zweite Prozesstag endet nach etwa 30 Minuten.

Auch andere Prozessbeobachtende haben Berichte über den Tag veröffentlicht, zum Beispiel das Radio Nordpol (https://radio.nrdpl.org/2024/01/11/2-prozesstag-im-fall-der-toetung-von-mouhamed-lamine-drame-in-dortmund/) und die Dortmunder Mean Streets Antifa (https://msadortmund.noblogs.org/mouhamed-lamine-drame-desastroese-prozessbedingungen-am-2-prozesstag-im-landgericht-dortmund/).

Für den kommenden Prozesstag am Mittwoch, den 17. Januar, ab 9:30, kündigt Richter Kelm den Beginn der Beweisaufnahme mit mehreren geladenen Zeug*innen, darunter womöglich ein Angestellter der Jugendhilfeeinrichtung, an.

Alle, die den Prozesstag solidarisch begleiten wollen, sind herzlich zur Mahnwache vor dem Landgericht oder zur Prozessteilnahme eingeladen. Für letztere empfiehlt sich aus der Erfahrung der ersten zwei Termine, mindestens 30 bis 60 Minuten vor Prozessbeginn an der Hamburger Straße 11 anzustehen, um einen Platz zu bekommen.