Bericht vom 2. Prozesstag – 10.01.2024

Der zweite Prozesstag im Fall Mouhamed in Kürze:

Wir waren am 10. Januar 2024 wieder mit zahlreichen solidarischen Prozessbeobachtenden sowie einer Mahnwache am Dortmunder Landgericht vor Ort.

Auch am zweiten Prozesstag können die Angehörigen von Mouhamed Lamine Dramé aus dem Senegal, Nebenkläger im Prozess, nicht teilnehmen.

Der kurze Prozesstag beginnt wegen langwieriger Einlasskontrollen wieder mit Verzögerung.

Bei der Anpassung des Straftatbestands in Bezug auf Einsatzleiter Thorsten H. auf „Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat“ (§357 StGB) würde es sich laut Richter Thomas Kelm um eine “erhebliche Erweiterung des Strafvorwurfs” handeln.

Die fünf Angeklagten und ihre Anwälte machen (vorerst) geschlossen keine Aussage (Einlassung).

Ob ihre Aussagen kurz nach der Tat verwendet werden können, oder wegen des formalen Fehlers der Polizei Recklinghausen bei der Ermittlung das Beweisverwertungsverbot greift, bleibt weiter offen.

Der Tatbefundbericht wird verlesen.

Der zweite Prozesstag endet nach etwa 30 Minuten. Weiter geht es am Mittwoch, den 17. Januar, ab 9:30, mit der Beweisaufnahme.

Bericht vom zweiten Prozesstag:

Der zweite Prozesstag am 10. Januar 2024 beginnt wie der erste mit langem Warten vor der Einlasskontrolle am Hintereingang des Dortmunder Landgerichts an der Hamburger Straße. Wieder darf nur je eine Person das Gebäude betreten, Personen und Gepäck müssen durch die “Flughafenkontrolle”, nur Schreibsachen dürfen mit in den Saal genommen werden. Der Personalausweis jeder Person wird gescannt. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass es sich um eine Vorkehrung für den Fall von Zwischenfällen im Gerichtssaal handle und die Scans nach Ende der jeweiligen Sitzung gelöscht würden. Auch heute sind unter den Besucher*innen wieder einige Polizist*innen in Zivil, aber in größerer Zahl sind solidarische Besuchende sowie Pressevertreter*innen gekommen. Ganz besonders freuen wir uns, dass Familienangehörige von Sammy Baker da sind, der 2020 im Alter von nur 23 Jahren von der Amsterdamer Polizei erschossen wurde (https://www.justiceforsammy.com/).

Derweil findet unter starker Polizeipräsenz vor dem Haupteingang des Gerichts trotz Kälte eine gut besuchte Mahnwache mit heißen Getränken und Infomaterial statt.

Mit einer Dreiviertelstunde Verspätung beginnt der 2. Prozesstag um 10:15 Uhr.

Der vorsitzende Richter Kelm macht von Anfang an einen sichtlich genervten Eindruck.

Es finden keine Begrüßung oder Prüfung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligung statt und es gibt keinen Überblick über den prozessualen Verlauf des Tages.

Richter Kelm weist zu Beginn darauf hin, dass bei dem angeklagten Einsatzleiter Thorsten H. nicht “nur” eine Verurteilung wegen “Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung”, sondern auch wegen “Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat” (§357 StGB) in Frage kommen könnte. Er bemerkt, dass es sich bei der Anpassung des Strafvorwurfs um eine “erhebliche Erweiterung” handeln würde. Ob die Handlungen von H. am 8.8.2022 unter diesen Paragraphen fallen, müsse geprüft werden.

Anschließend bemerkt Kelm, dass der angeklagte Fabian S., der mit einer Maschinenpistole sechs Mal auf Mouhamed schoss, eventuell aus einer Notwehrlage heraus gehandelt haben könnte. Dieser Hinweis Kelms an die Rechtsanwälte der fünf Angeklagten, insbesondere von Fabian S., dass eine solche Argumentation vor Gericht möglicherweise auf offene Ohren treffen könnte, steht in starkem Widerspruch zu dem, was die Faktenlage und auch die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ergibt. Dort wird deutlich, dass in der Situation auf dem Hinterhof der Einrichtung von Mouhamed Dramé keine Gefahr für Andere ausging, und dass das Eintreffen der Polizei und ihre aggressiven Handlungen Mouhamed zum Aufstehen und Hinbewegen in die einzige ihm offene Richtung zwangen. Vielmehr wäre überlegenswert, ob nicht Mouhamed sich durch die Ansprache von Zivilbeamten in einer ihm unbekannten Sprache, das Umstellen sowie die Angriffe mit Pfefferspray und Distanzelektroimpulsgerät (DEIG/”Taser”) in einer Notwehrlage befand.

Die Rechtsanwälte der fünf Angeklagten geben nacheinander an, dass alle fünf Angeklagten auf ihr Anraten hin und auch sie selbst in deren Namen vorerst schweigen, also keine Aussage (“Einlassung”) tätigen werden.

Anschließend erkundigt sich RA Lisa Grüter, Vertreterin der Familie Dramé in der Nebenklage, ob es sich bei der Bemerkung zum Beweisverwertungsverbot bezüglich der Aussagen der Angeklagten in den Tagen nach dem Mord, die Richter Kelm am ersten Prozesstag getätigt hat, um eine Anordnung gehandelt habe. Also ob er bereits entschieden habe, dass diese aus formalen Gründen als nicht vor Gericht verwendbar gelten. Unfreundlich gibt Kelm zurück, dass es sich hier lediglich um einen Hinweis gehandelt habe. Ob ihre Aussagen, die für eine Aufklärung der Mordumstände elementar sein könnten, nun verwendet werden können, oder ob der formale Fehler der Polizei Recklinghausen bei der Ermittlung dies verhindern wird, bleibt also weiter offen.

Richter Kelm verliest dann den Tatbefundbericht aus der Akte, in dem der Hinterhof der Jugendeinrichtung zur Missundestraße hin detailliert beschrieben wird. Der Bericht enthält auch Fotos, die Ortsunkundigen die Situation besser begreiflich machen könnten. Obwohl im Gerichtssaal ein großer Bildschirm angebracht ist, werden die Fotos dort nicht gezeigt. Nur auf Nachfrage von Prof. Dr. Thomas Feltes aus der Nebenklage dürfen lediglich die vier Schöff*innen diese über die Schulter des Richters auf dem Ausdruck aus der Akte einsehen.

Der zweite Prozesstag endet nach etwa 30 Minuten.

Auch andere Prozessbeobachtende haben Berichte über den Tag veröffentlicht, zum Beispiel das Radio Nordpol (https://radio.nrdpl.org/2024/01/11/2-prozesstag-im-fall-der-toetung-von-mouhamed-lamine-drame-in-dortmund/) und die Dortmunder Mean Streets Antifa (https://msadortmund.noblogs.org/mouhamed-lamine-drame-desastroese-prozessbedingungen-am-2-prozesstag-im-landgericht-dortmund/).

Für den kommenden Prozesstag am Mittwoch, den 17. Januar, ab 9:30, kündigt Richter Kelm den Beginn der Beweisaufnahme mit mehreren geladenen Zeug*innen, darunter womöglich ein Angestellter der Jugendhilfeeinrichtung, an.

Alle, die den Prozesstag solidarisch begleiten wollen, sind herzlich zur Mahnwache vor dem Landgericht oder zur Prozessteilnahme eingeladen. Für letztere empfiehlt sich aus der Erfahrung der ersten zwei Termine, mindestens 30 bis 60 Minuten vor Prozessbeginn an der Hamburger Straße 11 anzustehen, um einen Platz zu bekommen.


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