Bericht vom 13. Prozesstag – 22.05.2024

Der 13. Prozesstag in Kürze:

Im folgenden Bericht werden Aspekte der Tat vom 8. August 2022 benannt.

  • Heute fand die Einlassung des wegen Totschlag angeklagten Schützen, Fabian S., statt. Dieser ist seit dem 1. September 2022 vom Dienst suspendiert.
  • Der Prozesstag beginnt mit der Verlesung eines Beschlusses der Kammer bezüglich der Prüfung des Beweisverwertungsverbotes. Die Kammer hat entschieden, dass im weiteren Verlauf des Prozesses individuell entschieden wird, ob die damals als Zeug*innen getätigten Aussagen der Angeklagten verwendet werden können.
  • Darüber hinaus verkündet Richter Kelm, dass es weiterhin möglich sein wird, dass Zuschauer*innen analog mitschreiben.
  • Die Schilderungen von Fabian S. über das Tatgeschehen reihen sich in die vorherigen Aussagen der Polizist*innen ein. Er rechtfertigt seine Schussabgabe damit, dass er sich „in dem Moment in [seinem] Leben bedroht gefühlt“ habe, durch das Messer in Mouhameds Hand.
  • Auch er bedient sich der Schuldumkehr, indem er behauptet, dass Mouhamed durch ein Tor im Zaun hätte fliehen können, anstatt auf die Polizist*innen zuzugehen. Hinter diesem Tor, auf der anderen Seite des Zauns, standen drei weitere Polizist*innen. Darüber hinaus behauptet er, dass wenn Mouhamed sich langsamer bewegt hätte, Zeit für einen Warnschuss gewesen wäre. Aufgrund der Bedrohungslage, durch die kurze Distanz zwischen Mouhamed und den Polizist*innen, hätte es keine Zeit für einen Warnschuss gegeben. Wir sehen jedoch sowohl den vermeintlichen Zeitdruck als auch die geringe Distanz als selbst geschaffen, durch das Vorgehen der Polizei. Die durch ihr taktisches Vorgehen resultierenden, tödlichen Handlungen waren vermeidbar und sind in ihrer Verantwortung – nicht Mouhameds.
  • Makaber mutet S. Schilderung über die Schussabgabe an: “Man ist froh, wenn man überhaupt trifft.” Er habe auf die Körpermitte Mouhameds gezielt, da aufgrund dessen Laufbewegungen die Treffsicherheit/Trefferquote verringert werde und somit die größte Körperfläche anvisiert werde.
  • Aufgrund der Nachfrage durch die Staatsanwaltschaft wird erstmals deutlich, dass Fabian S. sich bereitwillig erklärt hat als Sicherungsschütze zu fungieren. In saloppem Sexismus erklärt er den Anwesenden – ohne seiner Kollegin Pia B. nicht zu nahe treten zu wollen – habe er die MP5 genommen, da er nicht wusste, wie lange der Einsatz gehe und die Maschinenpistole auf die Dauer schwer werde.
  • Durch eine Vorhaltung der Nebenklage aus Chatprotokollen des Angeklagten erschließt sich, dass dieser am 16.08.2022 zu einem Schießtraining gegangen ist und Schießübungen mit einer MP5 absolviert hat.
  • Während des Verhandlungstages betont Fabian S. immer wieder die Rechtmäßigkeit des Tatgeschehens am 08. August und stellt ihr Vorgehen nicht in Frage.
  • Er hat das geplante Vorgehen bei der Einsatzbesprechung nicht hinterfragt – auch nicht, ob der Einsatzplan für eine suizidgefährdete Person geeignet ist. Für ihn gab es nur die Option, dass Mouhamed das Messer fallen lässt, wenn das Pfefferspray eingesetzt wird. Er hat nicht daran gedacht, dass Mouhamed versuchen könnte aus der Situation zu fliehen.
  • Am Ende der Verhandlung bittet der Angeklagte darum kurz etwas sagen zu dürfen. Er richtet seine Worte direkt an die anwesenden Brüder Sidy und Lassana und entschuldigt sich bei der ganzen Familie Dramé für den Tod Mouhameds und spricht ihnen sein Mitgefühl aus.

    Die Entschuldigung ist bei den Brüdern angekommen und sie behalten es sich vor eine Antwort auf diese demnächst zu veröffentlichen. Für uns als Solidaritätskreis erkennen wir an, dass Sidy und Lassana das erste Mal während des Gerichtsprozesses direkt angesprochen werden und eine Anerkennung ihres Leids zur Sprache kommt. Das war ihnen ein wichtiges Anliegen. Es sollte jedoch nicht unbeachtet bleiben, dass dieses Statement strategisch klug gesetzt war – sowohl medial, als auch in Bezug auf sein zu erwartendes Strafmaß. Der Angeklagte erzeugt durch das Statement eine Menschlichkeit, welche sein (anhaltendes) Leid durch die Tat zentriert und somit Identifikationspotenzial für die Verfahrensbeteiligten, Zuschauer*innen als auch Medien bieten soll. Diese Instrumentalisierung des Leids der Familie Dramé weisen wir entschieden zurück!

  • Die Verteidiger der angeklagten Polizistinnen Pia Katharina B. und Jeanine Denise B. verkündeten, dass weiterhin unklar ist, ob ihre Mandantinnen noch Aussagen tätigen werden.

Weiter geht es am Mittwoch, den 5. Juni um 9:30. Dort sollen zwei weitere Mitarbeiter*innen der Jugendhilfeeinrichtung befragt werden. Wir freuen uns wie immer über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34). Für die Teilnahme am Prozess empfiehlt sich, schon gegen 7:30 vor Ort zu sein, um sicher einen der ca. 50 Plätze zu bekommen.
Alle Folgetermine bis September siehe https://justice4mouhamed.org/prozessbegleitung/

Ausführlicher Bericht zum 13. Prozesstag:

Bericht vom 13. Prozesstag – 22.05.2024

Im folgenden Bericht werden Aspekte der Tat vom 8. August 2022 benannt.

Der heutige Prozesstag wurde von großem medialen Interesse und vielen Zuschauer*innen – sowohl solidarischen Menschen, als auch Polizeiangehörigen – begleitet. Denn es fand die Einlassung des wegen Totschlag angeklagten Schützen, Fabian S., statt. Die Stimmung beim Einlass war angespannt und von Konflikten zwischen Polizist*innen, Angehörigen der Angeklagten und solidarischen Menschen geprägt.

Zu Beginn seiner Einlassung wird benannt, dass Fabian S. seit September 2022 vom Dienst suspendiert ist und seitdem sowohl keine Waffen mehr tragen, als auch keine Polizeieinrichtungen mehr betreten darf.

Beweisverwertungsverbot bleibt – eingeschränkt – bestehen

Der Prozesstag beginnt mit der Verlesung eines Beschlusses der Kammer bezüglich der Prüfung des Beweisverwertungsverbotes. Die Kammer hat entschieden, dass im weiteren Verlauf des Prozesses individuell entschieden wird, ob die damals als Zeug*innen getätigten Aussagen der Angeklagten im Prozess verwendet werden können. Die Angeklagten seien damals als Zeug*innen vernommen worden, obwohl bei der ermittelnden Polizei Recklinghausen „übereinstimmend Anhaltspunkte für mögliche Beschuldigungen“ vorhanden waren. Als Polizeibeamte seien die Angeklagten mit dem Gesetz vertraut und hätten deshalb wissen können, dass sie auch Beschuldigte sein könnten. Doch gerade deswegen konnten sie laut Richter Kelm während ihrer Befragung noch davon ausgehen, dass gegen sie kein Tatverdacht bestünde. Daher hätten die Angeklagten ein Recht auf Schutz und einer Unverwertbarkeit ihrer Aussagen. Diese kann jedoch im Einzelfall aufgehoben werden, wenn eine Relevanz durch einen neuen Erkenntnisgehalt für den Prozess garantiert wird. Daher sei die Beanstandung der Nebenklage grundsätzlich richtig gewesen. Für ihn ginge aber nichts Wesentliches zur Verwertung aus den damaligen Aussagen hervor. Sollte die Nebenklage jedoch Punkte daraus einbringen wollen, würde dann im Einzelfall über das Beweisverwertungsverbot in diesem Fall entschieden.

Darüber hinaus verkündet Richter Kelm, dass es weiterhin möglich sein wird, dass Zuschauer*innen analog mitschreiben. Beim letzten Verhandlungstag fiel ihm aufgrund der geringen Zuschauer*innenzahl auf, dass einige von ihnen mitschrieben. Dies wies er zuerst an, zu unterbinden. Nun wird es aber weiter möglich sein.

Nach den anfänglichen Verkündungen des Richters beginnt Fabian S. mit seiner Einlassung. 2016 hat er ein duales Studium bei der Polizei begonnen und trat im Rahmen dessen 2017 auf der Wache Nord seinen Dienst an. Die anderen Angeklagten kennt er seitdem.

Schuldumkehr

Seine Schilderungen über das Tatgeschehen reihen sich in die vorherigen Aussagen der Polizist*innen ein. Er rechtfertigt seine Schussabgabe damit, dass er sich „in dem Moment in [seinem] Leben bedroht gefühlt“ habe; durch das Messer in Mouhameds Hand.

Aus Chatnachrichten geht hervor, dass der Angeklagte „Unverständnis über das, was der Presse [von Seiten der Staatsanwaltschaft, Anmerkung d.R.] mitgeteilt wurde, kundgetan“ hat. In den Veröffentlichungen der Staatsanwaltschaft ging es um die Frage, ob sich Mouhamed auf die Polizist*innen zubewegt habe, was aus S. Sicht nicht in Frage zu stellen sei: „Jeder Zeuge sagt, dass er am Ende 1,5 m bei uns war. Wie soll das funktionieren? Aber gut, ich darf mich hier nicht aufregen.“ [Mitschrift aus dem Auszug einer Chatnachricht]

Auch er bedient sich der Schuldumkehr, indem er behauptet, dass Mouhamed durch ein Tor im Zaun hätte fliehen können, anstatt sich in Richtung der Polizist*innen zu bewegen. An viele Details will der Angeklagte sich nicht mehr erinnern, doch dass dieses Tor für Mouhamed als alternativer Fluchtweg erreichbar gewesen sei, weiß er noch sehr genau – ungeachtet der Tatsache, dass sich dahinter drei weitere Polizist*innen befanden und somit auch wieder eine Gefahrensituation für diese konstruiert werden könnte. Darüber hinaus behauptet er, dass wenn Mouhamed sich langsamer bewegt hätte, Zeit für einen Warnschuss gewesen wäre. Aufgrund der Bedrohungslage durch die kurze Distanz zwischen Mouhamed und den Polizist*innen, hätte es keine Zeit für einen Warnschuss gegeben. Wir sehen jedoch sowohl den vermeintlichen Zeitdruck als auch die geringe Distanz als selbst geschaffen, durch das Vorgehen der Polizei. Die aus ihrem taktischen Vorgehen resultierenden, tödlichen Handlungen waren vermeidbar und liegen in ihrer Verantwortung – nicht Mouhameds.

Die Möglichkeit, dass Mouhamed nach der Pfeffersprayabgabe versuchen könnte aus der Situation zu fliehen, sei ihm nicht in den Sinn gekommen. Aufgrund seiner bisherigen Berufserfahrung sei er, wie auch die anderen Polizist*innen, davon ausgegangen, dass Mouhamed das Messer fallen lässt. Aus seiner Erfahrung mit „bewaffneten Tätern aus der Nordstadt“ sei er nicht davon ausgegangen, dass Mouhamed sich auf sie zu bewegen würde. „[…] wenn [eine] Waffe auf einen gerichtet [ist], läuft man nicht auf ihn zu, sondern bleibt stehen und legt alles ab; hab damit gerechnet, dass er das tut und sich festnehmen lässt.“ Weshalb sollte Mouhamed sich festnehmen lassen, fragen wir uns? S. zeichnet durch diese Schilderungen ein Bild von Mouhamed als Gefahr, wie sie üblich sei in der Nordstadt, einem „kriminalitätsbelasteten Ort“. Diese rassistisch aufgeladene Einschätzung von Mouhameds Verhalten innerhalb des sozio-politischen Kontextes der Nordstadt zeigt, welch großen Einfluss rassistisches Erfahrungswissen und verräumlichtes Handeln auf das taktische, tödliche Vorgehen der Polizei hatte.

Darüber hinaus sei Fabian S. davon überzeugt, dass Mouhamed wusste, dass es sich um einen Polizeieinsatz gehandelt habe; aufgrund ihrer Uniformierung und der hörbaren Funkgerätgeräusche. Auf Nachfragen kann er jedoch nicht bestätigen, dass es zwischen ihnen Augenkontakt oder ein anderes Anzeichen gegeben habe, dass Mouhamed sie wahrnahm.

Aussagen zum Zielen mit Maschinenpistole

Makaber mutet S. Schilderung über die Schussabgabe an: “Man ist froh, wenn man überhaupt trifft.” Er habe auf die Körpermitte Mouhameds gezielt, da aufgrund dessen Laufbewegungen die Treffsicherheit und Trefferquote verringert werde und somit die größte Körperfläche anvisiert werde. In Folge der Nachfrage durch die Staatsanwaltschaft wird erstmals deutlich, dass Fabian S. sich bereitwillig erklärt hat als Sicherungsschütze zu fungieren. In saloppem Sexismus erklärt er den Anwesenden – ohne seiner Kollegin Pia B. nicht zu nahe treten zu wollen – habe er die MP5 genommen, da er nicht wusste wie lange der Einsatz gehe und die Maschinenpistole auf die Dauer schwer werde.

An die Formulierung des Einsatzleiters, er sei der „last man standing“ will sich S. nicht erinnern. Er habe von dieser Formulierung erstmalig in der Presse zu Prozessbeginn gehört. Die Nebenklage hält ihm vor, dass sein Anwalt exakt diese Formulierung schon in einem Schreiben im März 2023 verwendete. Ob dies von ihm autorisiert worden sei – auch daran will der Schütze sich nicht erinnern.

Durch eine Vorhaltung der Nebenklage aus Chatprotokollen des Angeklagten erschließt sich, dass dieser am 16.08.2022 zu einem Schießtraining gegangen ist und Schießübungen mit einer MP5 absolviert hat.

Polizeiliche Selbstvergewisserung nach dem Einsatz

Während des Verhandlungstages betont Fabian S. immer wieder die Rechtmäßigkeit des Tatgeschehens am 8. August und stellt das polizeiliche Vorgehen nicht in Frage. Dennoch frage er sich angeblich jeden Tag ob er etwas anders hätte machen können. Eine dienstliche Besprechung, in der das Vorgehen des Einsatzes nachbesprochen wurde, gab es laut S. nicht. Man habe sich unter Kolleg*innen darüber unterhalten und die eigenen Wahrnehmungen wurden geteilt. In der Videokonferenz mit Polizeipräsident Lange sei dieser seiner „Fürsorgepflicht“ nachgekommen, indem er Angebote zur psychologischen Betreuung aufzeigte; „so allgemeine Floskeln, die ein Vorgesetzter schon mal macht“.

Durch Vorhaltungen des vorsitzenden Richters kommt ein Chatverlauf mit einem Vorgesetzten zur Sprache. Dieser habe S. nach dessen Suspendierung seine Unterstützung zugesichert und meinte, er werde schauen, was er für S. tun könne. Außerdem habe der Angeklagte genau so gehandelt, wie der Vorgesetzte es von ihm erwartet hätte. Dieser Vorgesetzte sei, laut Richter Kelm, der einzige gewesen, der von einer eindeutigen Notwehr des Angeklagten gesprochen habe.

Richter Kelm liest eine Chatnachricht des Angeklagten aus einer WhatsApp Gruppe an seine Kolleg*innen vor: „Hallo Leute, ich will euch auch mal persönlich mitteilen, wie es mit mir weiter geht. Ich bin vom Dienst suspendiert und darf das Gebäude nicht mehr betreten… wie lange das jetzt dauert ist unklar, hoffe ich kann bald wieder bei euch sein und werde euch vermissen, will mich ganz herzlich für eure Unterstützung bedanken, das gibt viel Kraft und macht es alles erträglicher, gerade noch mit S. [Name des Vorgesetzten, Anmerkung d. R.] gesprochen. Er steht nach wie vor hinter uns und setzt sich ein, und gibt das Versprechen, dass wir alle wieder auf unsere Dienststelle können nach Abschluss. In diesem Sinne…“ [Zitiert nach Mitschrift]

Diese Chatverläufe verdeutlichen den internen Umgang der Polizei nach Einsätzen mit gewaltvollen, auch tödlichen Einsätzen. Polizist*innen werden von ihren Kolleg*innen und Vorgesetzten so lange wie möglich gedeckt und sogar unterstützt. Das verdeutlicht, dass Kritik mutmaßlich kollegial besprochen wird, aber strukturell konsequenzlos bleibt.

Wessen Leid zählt oder: White tears auf der Anklagebank

Auf die Frage, wie S. auf die Mitteilung über Mouhameds Tod reagiert hat, antwortet dieser, dass es sich so angefühlt habe, als sei die Zeit kurz stehen geblieben. Er sei in Schock gewesen, könne das gar nicht in Worte fassen; es sei als wenn sein „Herz kurz stehen geblieben“ wäre. Staatsanwalt Dombert greift S. Schilderungen über sein emotionales Erleben von Mouhameds Tod auf und bittet ihn, diese auszuführen. Dombert begründet seine erneute Nachfrage in Bezugnahme auf das Eröffnungs-Statement durch die Verteidigung des Angeklagten am ersten Prozesstag. Dieses sei von Menschen sehr unterschiedlich aufgenommen worden und S. jetzige Schilderungen wichen durch ihre Emotionalität davon ab. Durch diese Nachfrage bietet die Staatsanwaltschaft dem Schützen erneut eine Bühne seine Menschlichkeit unter Beweis zu stellen und somit wird sein Leid, sein Erleben der Situation im Gerichtsprozess zentriert – nicht das der Familie Dramé. Nichtsdestotrotz wirkt der Schütze ehrlich angefasst und den Tränen nahe.

Am Ende der Verhandlung bittet der Angeklagte darum, kurz etwas sagen zu dürfen. Er richtet seine Worte direkt an die anwesenden Brüder Sidy und Lassana, entschuldigt sich bei der ganzen Familie Dramé für den Tod Mouhameds und spricht ihnen sein Mitgefühl aus. Die Entschuldigung ist bei den Brüdern angekommen und sie behalten es sich vor, demnächst eine direkte Antwort auf diese zu veröffentlichen. Für uns als Solidaritätskreis ist hervorzuheben, dass Sidy und Lassana bei dieser Gelegenheit zum ersten Mal während des Gerichtsprozesses direkt angesprochen wurden und eine Anerkennung ihres Leids zur Sprache kam. Das war ihnen ein wichtiges Anliegen. Es sollte jedoch nicht unbeachtet bleiben, dass dieses Statement strategisch klug gesetzt war – medial, als auch in Bezug auf das von Fabian S. zu erwartende Strafmaß. Der Angeklagte erzeugt durch das Statement eine Menschlichkeit, welche sein (anhaltendes) Leid durch die Tat zentriert und somit Identifikationspotenzial für die Verfahrensbeteiligten, als auch Zuschauer*innen und Medien bieten soll. Diese Instrumentalisierung des Leids der Familie Dramé für seine möglichen strafrechtlichen Vorteile weisen wir entschieden zurück!

Die institutionelle Nähe zwischen Justiz und Polizei drückt sich abermals in der wohlwollenden Behandlung des Angeklagten seitens der Kammer aus. Die Befragung ist geprägt von Suggestivfragen und die Antworten des Angeklagten werden des Öfteren vorweggenommen. Dadurch wurde erneut eine Atmosphäre geschaffen, welche sich in die im bisherigen Prozessverlauf zu beobachtende konträre Behandlung von Berufs- und Zivilzeug*innen, einreiht.

Die Verteidiger der Angeklagten Polizistinnen Pia Katharina B. und Jeanine Denise B. verkünden, dass weiterhin unklar ist, ob ihre Mandantinnen noch Aussagen tätigen werden.

Weiter geht es am Mittwoch, den 5. Juni um 9:30. Geplant waren die Befragungen zweier Mitarbeiter*innen der Jugendhilfeeinrichtung. Heute hat der Verteidiger Lars Brögeler verkündet, dass seine Mandantin, Jeanine Denise B., zum morgigen Prozesstag eine Einlassung machen wird. Wir freuen uns wie immer über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34). Für die Teilnahme am Prozess empfiehlt sich, schon gegen 7:30 vor Ort zu sein, um sicher einen der ca. 50 Plätze zu bekommen. Alle Folgetermine bis September siehe https://justice4mouhamed.org/prozessbegleitung/

Bericht vom 12. Prozesstag – 22.04.2024

Der 12. Prozesstag in Kürze:

  • Beim  12. Termin – dem ersten Schiebetermin – werden verschiedene Berichte aus den Ermittlungsakten durch Richter Kelm verlesen: Die Erfassungsbögen der Taser vom Einsatztag sowie die Verschriftlichungen der Funksprüche unter den Beamt*innen im Rahmen des Einsatzes.
  • Ein Funkspruch ist der vielzitierte Satz von Einsatzleiter Thorsten H.: „Vorrücken, einpfeffern, das volle Programm, die ganze Flasche“. Interessanter Inhalt der von Beamt*innen selbst verfassten DEIG-Protokolle: Die (selbstgewählte) Entfernung zum dort als „Störer“ titulierten Mouhamed wird mit „ca 3-4 Meter“ angegeben, die Einsatzlage als „dynamisch“ – was jedoch nach der Dienstanweisung der Polizei NRW den Einsatz von Tasern ausschließen sollte.
  • Unverständliche Gesprächssituation zwischen Vorsitzendem Kelm und Angeklagtem Thorsten H.: Ohne die Saalmikrofone zu benutzen, scheinen sie sich über die Entnahme der Taserprojektile aus dem Körper auszutauschen. Dies bleibt jedoch für die Öffentlichkeit unverständlich – und sicher auch für einige der Prozessbeteiligten. Die Simultanübersetzung für die Brüder Sidy und Lassana erscheint unmöglich. Auch beisitzende Richterin und Schöffin weisen schließlich auf Mikrofonbenutzung hin.
  • Der Eindruck, dass die Öffentlichkeit beim Prozess nicht erwünscht ist, verfestigt sich weiter – von weit auseinandergezogenen Verhandlungstagen über 10 Monate, langem Warten am Einlass, teils intensiven Sicherheitskontrollen, anfangs mit Scan von Personalasusweisen der Zuschauer*innen, schroffem Auftreten des Wachtpersonals, keinem Zugang zu Toiletten, dem Zeigen von Bildern nur am Richtertisch, teils unverständlichem Sprechen: Alles verweist darauf, dass das Gericht den Öffentlichkeitsgrundsatz nicht ernst nimmt oder gar versucht, das öffentliche Interesse abflauen zu lassen. Dem stehen wir mit langem Atem und viel Unterstützung im Rücken entgegen.

Der nächste Verhandlungstag folgt nach vier Wochen Pause am 22. Mai um 9:30.

Wir freuen uns wie immer über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34). Der Einlass zum Verfahren beginnt erfahrungsgemäß gegen 8:15.

Bericht vom 11. Prozesstag – 17.04.2024

Der 11. Prozesstag in Kürze:

Im folgenden Bericht werden Aspekte der Tat vom 8. August 2022 benannt.

  • Erste Einlassungen der Angeklagten: Von Einsatzleiter Thorsten H., angeklagt wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat (gefährlicher Körperverletzung), sowie Markus B., angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung.
  • Beide geben kein Bedauern und keine Zweifel am Einsatz zu. Sie stützen sich auf die schon bekannten Narrative einer für sie bedrohlichen Lage, von Zeitdruck und einem korrekten Vorgehen in einer durch Mouhameds Verhalten entgleisten Situation.
  • Beide behaupten: Geplant sei nur der Einsatz von Pfefferspray gewesen, durch dessen Anwendung Mouhamed entwaffnet werden sollte. DEIG (Taser) und Maschinenpistole seien nur vorsorglich zur Eigensicherung mitgenommen worden. Thorsten H. sagt aus: “Hätte Mouhamed das Messer weggelegt nach dem RSG, hätten DEIG und MP nicht benutzt werden müssen.” – eine deutliche Schuldumkehr, die den Betroffenen selbst dafür verantwortlich macht, nicht erschossen zu werden.
  • Die Befragung ergibt, dass weder Zivilbeamte noch Thorsten H. und seine Einheit sich Mouhamed gegenüber als Polizei zu erkennen gaben. Auch lenkt H. ein, dass die Zwangsmittel nicht, geschweige denn in einer für Mouhamed verständlichen Sprache, angedroht wurden: “Die Worte “Messer weg”, “Pfeffer”, sind nicht gefallen.”
  • Fingierter Zeitdruck: Obwohl die Polizei eine statische Lage vorfand und Mouhamed im gesamten Zeitraum ihres Aufstellens keinen Anschein machte, den Suizid zu realisieren, handelte die Polizei eilig und mit massiver Gewalt. Thorsten H. begründet dies so: “Soll ich darauf warten, dass Herr Dramé sich das Messer in den Bauch rammt und dann stehen da 12 Polizisten und machen nichts?“
  • DEIG-Schütze Markus B. stellt in seiner Befragung einen deutlich rassistisch aufgeladenen Zusammenhang zwischen Mouhameds “Muskelpartien” am unbekleideten Oberkörper an dem heißen Sommertag und einem “aggressiven Verhalten” her. Mouhamed verharrte zu diesem Zeitpunkt seit geraumer Zeit still und teilnahmslos in einer sichtgeschützten Ecke des Geländes.
  • Thorsten H. fasst die Einschätzung unmittelbar nach dem Einsatz so zusammen: „Wir waren der Ansicht, als wir noch vor Ort waren, dass der Einsatz gut gelaufen ist.“
  • H. hatte bei der Fesselung von Mouhamed zumindest drei der Schusswunden an Oberkörper und Kopf gesehen. Dennoch sagt er zur Nachricht über den späteren Tod Mouhameds im Krankenhaus: “Ich war erschrocken. Entsetzt. Ich hab damit nicht gerechnet.“
  • Angesprochen auf gelöschte Chats auf seinem Handy gibt H. an, dies tue er regelmäßig, er habe nichts verheimlicht.
  • Auf Rat von Hs. Anwalts Michael Emde wird seine Einlassung vorzeitig abgebrochen. Fragen der Nebenklage werden nicht mehr zugelassen.
  • Nach Diskussionen unter den Prozessbeteiligten um die Nutzung der ersten Aussagen der nun Angeklagten kurz nach der Tat, in der diese formal falsch als Zeug*innen statt als Beschuldigte befragt wurden, fordert die Nebenklage eine Grundsatzentscheidung der Kammer. Richter Thomas Kelm beurteilt die Aussagen kurzum als nicht verwertbar. Die Nebenklage verliest daraufhin eine ausführliche, förmliche Beanstandung, die die Wichtigkeit der Aussagen für eine effektive Aufklärung betont. Sollte die Entscheidung zur Anwendung des Beweisverwertungsverbots bestätigt werden, dürften wertvolle Aussagen der Angeklagten, bevor diese Zeit hatten, eine kohärente Aussage über ein vermeintlich korrektes Vorgehen ihrerseits zu formulieren, vom Gericht nicht beachtet werden.

Weiter geht es am Montag (!), den 22. April, ab 9:30. Dies soll nur ein kurzer Termin (30-60 min) mit Verlesung von Urkunden werden. Die Einlassungen sollen nach vier Wochen Pause fortgesetzt werden am übernächsten Termin, dem 22. Mai um 9:30. Wir freuen uns wie immer über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34). Der Einlass zum Verfahren beginnt erfahrungsgemäß gegen 8:15.

Ausführlicher Bericht vom 11. Prozesstag:

Ein Verhandlungstag, an dem viel passiert: Die ersten beiden der fünf Angeklagten machen Einlassungen: Einsatzleiter Thorsten H., angeklagt wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat (gefährlicher Körperverletzung), sowie Markus B., der einen von zwei Tasern gegen Mouhamed schoss, angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung.

Thorsten H. ist seit 1985 Polizeibeamter und arbeitet seit 2011 als Dienstgruppenleiter auf der Wache Nord. Markus B. hat 2005 bei der Bundespolizei angefangen, ist 2011 nach seinem Studium in den gehobenen Dienst gewechselt und arbeitet seit 2014 auf der Wache Nord. Seit seinem Dienstantritt 2014 bis zum 08.08.2022 haben sie in derselben Einheit gearbeitet. Zum 01.09.2022 wurden beide versetzt – Markus B. in den Innendienst und Thorsten H. zur Verkehrspolizei.

Beide Angeklagte rechtfertigen Einsatz

Die Angeklagten lassen kein Bedauern an Mouhameds Tod oder Zweifel an ihrem Einsatzvorgehen verlauten. Stattdessen stützen sie sich auf die schon bekannten Narrative einer für sie bedrohlichen Lage, welche von Zeitdruck geprägt war, sowie von einem korrekten Vorgehen in einer durch Mouhamed entgleisten Situation.

Beide behaupten: Geplant sei nur der Einsatz von Pfefferspray gewesen, durch dessen Anwendung Mouhamed entwaffnet werden sollte. Dies sei in Einsätzen mit suizidalen Personen üblich und in ihren langjährigen Erfahrungen auch sonst immer erfolgreich gewesen. DEIG (Distanzelektroimplusgerät, „Taser“) und Maschinenpistole seien nur vorsorglich zur Eigensicherung mitgenommen worden. Thorsten H. sagt aus: “Hätte Mouhamed das Messer weggelegt nach dem RSG, hätten DEIG und MP nicht benutzt werden müssen” – eine deutliche Schuldumkehr, die den Betroffenen selbst dafür verantwortlich macht, nicht erschossen zu werden.

Nachdrücklich betont Markus B. er habe eigenmächtig entschieden, das DEIG einzusetzen. Dieses sei ihm im Vorfeld zur Sicherung „der eigenen Personen“ zugewiesen worden. Eine Aufforderung, es einzusetzen, habe es in der Situation durch den Einsatzleiter H. nicht gegeben. Für ihn sei nicht erkenntlich gewesen, was Mouhamed, getroffen vom Pfefferspray, „mit dem Messer vor hatte“. Er habe Mouhameds Verhalten als Gefahr gedeutet, dass dieser sich selbst oder seine Kolleg*innen verletzt. In dem Moment sei das für ihn eine „Gefahr für Leib und Leben“ gewesen. Deshalb habe er in dem Moment den DEIG zum Selbstschutz für Mouhamed eingesetzt. In ihren Begründungen für den DEIG-Einsatz widersprechen er und Einsatzleiter H. sich. Denn Thorsten H. betont wiederholt, dass DEIG und MP5 lediglich zum Selbstschutz der Polizist*innen eingesetzt wurde.

Unklar bleibt in der Befragung der genaue Abstand der Beamt*innen zu Mouhamed zum Zeitpunkt der Schussabgabe. Die kritischen Fragen von Kammer und Nebenklage legen nah, dass diese Zweifel daran hegen, ob die Beamt*innen den vorgeschriebenen Mindestabstand zu Personen mit Messer eingehalten haben und ob eine Distanzierung anstelle der Schussabgaben möglich gewesen wäre, als Mouhamed sich näherte. Thorsten H. beharrt darauf, dass Mouhamed, getroffen vom Pfefferspray, statt in Richtung des Hofes, wo auch der Großteil der Beamt*innen stand, sich stattdessen auch weiter in die Nische Richtung Mauer, zum oder über den Zaun hätte bewegen können.

Die Befragung ergibt, dass weder Zivilbeamte noch Thorsten H. und seine Einheit sich Mouhamed gegenüber als Polizei zu erkennen gaben. Er sei davon ausgegangen, dass Mouhamed erkannt habe, dass es sich bei ihnen um Polizeibeamt*innen gehandelt habe. Augenkontakt zwischen ihm und Mouhamed fand nicht statt und zwischen Mouhamed und anderen Beamt*innen habe er jedoch nicht wahrgenommen. Dennoch sei er davon ausgegangen, dass die Beamten in Zivil sich Mouhamed gegenüber als Polizisten zu erkennen gegeben hätten. Dies taten sie laut eigenen Zeugenaussagen nicht. Thorsten H.: „Der Auftrag war ja, das Messer fallen zu lassen. Das machen ja keine Bürger.“ Auch lenkt H. ein, dass die Zwangsmittel nicht, geschweige denn in einer für Mouhamed verständlichen Sprache, angedroht wurden: “Die Worte “Messer weg”, “Pfeffer”, sind nicht gefallen.

Fingierter Zeitdruck

Obwohl die Polizei eine statische Lage vorfand und Mouhamed im gesamten Zeitraum ihres Aufstellens keinen Anschein machte, den Suizid zu realisieren, handelte die Polizei eilig und mit massiver Gewalt. Den Zeitpunkt des Pfeffersprayeinsatzes rechtfertigt Thorsten H. damit, dass er gesehen haben will, wie Mouhamed das Messer kurzzeitig sinken ließ, um es daraufhin wieder am Bauch“nachzujustieren“. Die vermeintliche Aktivität bei Mouhamed habe ihn somit zur Anordnung des Pfeffersprays veranlasst. Auf kritische Nachfragen entgegnet er: “Soll ich darauf warten, dass Herr Dramé sich das Messer in den Bauch rammt und dann stehen da 12 Polizisten und machen nichts?“

Markus B. räumt später ein, dass die Situation ihnen Zeit gelassen hätte, sich einzurichten und aufzustellen.

DEIG-Schütze Markus B. stellt in seiner Befragung einen deutlich rassistisch aufgeladenen Zusammenhang zwischen Mouhameds “Muskelpartien” am unbekleideten Oberkörper an dem heißen Sommertag und einem “aggressiven Verhalten” her. Mouhamed verharrte zu diesem Zeitpunkt seit geraumer Zeit still und teilnahmslos in einer sichtgeschützten Ecke des Geländes. Des weiteren entgegnete B. auf die Frage ob er Mouhamed als apathisch wahrgenommen habe: er wirkte so, „als hätte er auf Polizei als solches keine Lust und macht was er für richtig hält.“

Zur Frage, warum auch Thorsten H. seine Waffe aus dem Holster nahm, als Mouhamed wohl schon von den Schüssen der Maschinenpistole getroffen war, sagt dieser, es hätte ja sein können, dass Mouhamed wieder aufstehe. Gefragt, ob nicht auch ein Zielen auf Mouhameds Beine, statt auf Oberkörper und Gesicht, möglich gewesen wäre, sagt dieser aus, dass solche Schüsse häufig nicht dazu führen würden, dass Personen ihre Bewegungen einstellten. Es ginge in Situationen wie dieser darum, eine Person “kampfunfähig” zu machen. In einer Sprachnachricht des Angeklagten Markus B. an einen Kollegen und Freund erläutert dieser, ein sogenanntes „Messerkonzept“ der Polizei schreibe vor, dass „man so lange schießt“, bis ein „Wirkungstreffer erzielt“ wurde.

Auf die Nachfrage nach den mitgeführten Bodycams gibt Thorsten H. an, dass es in der anfänglichen Situation nicht zulässig gewesen wäre, diese anzuschalten, da Mouhamed suizidal war. Bodycams haben lediglich den “Sinn und Zweck, Angriffe auf Polizeibeamte zu dokumentieren.” Als Mouhamed dann auf das Pfefferspray reagierte, habe keiner Zeit gehabt, sie noch anzuschalten.

Als Teil der Rechtfertigung des Einsatzes sagt Einsatzleiter Thorsten H. aus: „Wir waren der Ansicht, als wir noch vor Ort waren, dass der Einsatz gut gelaufen ist.“ H. hatte bei der Fesselung von Mouhamed zumindest drei der Schusswunden an Oberkörper und Kopf gesehen. Dennoch sagt er zur Nachricht über den späteren Tod Mouhameds im Krankenhaus: “Ich war erschrocken. Entsetzt. Ich hab damit nicht gerechnet.“ Der gesamten am Einsatz beteiligten Beamt*innenschaft wurde in den Tagen nach der Tat vom Polizeipräsidenten persönlich Unterstützung ausgedrückt und “alle mögliche psychische Unterstützung” angeboten, wenn es jemandem von ihnen schlecht ginge. Eine inhaltliche oder rechtliche Besprechung des Einsatzes habe es jedoch nicht gegeben.

Angesprochen auf gelöschte Chats auf seinem Handy gibt H. an, dies tue er regelmäßig, er habe damals nichts verheimlichen wollen. Auch auf die Frage nach dem von Zeug*innen angegebenen Satz, H. habe den Schützen Fabian S. bei der Einsatzbesprechung als “last man standing” adressiert, gibt dieser an, dies sei “eigentlich nicht so sein Sprachgebrauch.” Auf Rat von Hs. Anwalts Michael Emde wird seine Einlassung vorzeitig abgebrochen.

Richter Kelm entscheidet über Beweisverwertungsverbot

Nach Diskussionen unter den Prozessbeteiligten um die Nutzung der ersten Aussagen der nun Angeklagten kurz nach der Tat fordert Lisa Grüter für die Nebenklage eine Grundsatzentscheidung der Kammer. Richter Thomas Kelm beurteilt daraufhin spontan die Aussagen als nicht verwertbar. Hier greife das Beweisverwertungsverbot, weil die ermittelnde Polizei Recklinghausen die fünf Beamt*innen als Zeug*innen statt als Beschuldigte geführt und daher vor der Befragung falsch belehrt hatte. Die Nebenklage verliest daraufhin eine ausführliche förmliche Beanstandung, die die Wichtigkeit der Aussagen für eine effektive Aufklärung betont. Auch werden z.B. drei Vorerfahrungen von Thorsten H. mit Schusswaffeneinsätzen sowie Chatnachrichten von Markus B. herangezogen, die beweisen, dass diese wussten oder wissen mussten, dass sie als Beschuldigte gelten. Richter Kelm, Staatsanwältin Yazir, die Verteidiger sowie Teile des Publikums reagieren spöttisch auf die Aktion der Nebenklage. Sollte die Entscheidung zur Anwendung des Beweisverwertungsverbots bestätigt werden, dürften wertvolle Aussagen der Angeklagten, bevor diese Zeit hatten, eine kohärente Aussage über ihr Vorgehen zu treffen, vom Gericht nicht beachtet werden.

Weiter geht es am Montag (!), den 22. April, ab 9:30. Dieser soll nur ein kurzer Termin (30-60 min) mit Verlesung von Urkunden werden. Die Einlassungen sollen fortgesetzt werden am übernächsten Termin, dem 22. Mai um 9:30. Wir freuen uns wie immer über solidarische Prozessbeobachter*innen (Eingang Hamburger Straße 11) sowie Teilnahme an unserer Mahnwache ab 7:30 vor dem Gericht (Kaiserstraße 34). Alle Folgetermine bis September siehe https://justice4mouhamed.org/prozessbegleitung/

Pressemitteilung 17. April 2024 – 11. Verhandlungstag in der Hauptverhandlung am Landgericht Dortmund zum Tod von Mouhamed Lamine Dramé

„Die späten Einlassungen gehören zur Verteidigungsstrategie“

16.04.2024 – In Zusammenarbeit mit dem Grundrechtekomitee und NSU-Watch NRW

Am nun kommenden Mittwoch, den 17. April 2024, wird vor dem Landgericht Dortmund zum 11. Mal in der Anklage gegen fünf Polizist*innen verhandelt. Das Gericht um den vorsitzenden Landgerichtsrichter Thomas Kelm soll Recht sprechen in der Frage, wie der 16-jährige Mouhamed Lamine Dramé am 8. August 2022 von Polizist*innen der Dortmunder Nordstadtwache getötet wurde.

Das Gericht verhandelt seit Mitte Dezember 2023. Nach Monaten der Beweiserhebung wollen zwei der angeklagten Polizist*innen nun endlich Einlassungen zur Sache machen.

„Die Einlassungen der Angeklagten kommen spät. Das überrascht uns nicht. Denn wir gehen davon aus, dass die Polizist*innen auf der Anklagebank jede Möglichkeit nutzen, sich in ihrer Sichtweise auf ihren tödlichen Einsatz vor 1,5 Jahren bestmöglich vorzubereiten,“ sagt Bo, Sprecher*in des Solidaritätskreises Justice4Mouhamed. „Die späten Einlassungen gehören zur Verteidigungsstrategie.“

Nach vier Monaten vor Gericht kennen die Angeklagten inzwischen die Aussagen fast aller Tatzeug*innen, darunter vor allem auch die ihrer eigenen Kolleg*innen, die mit am Einsatz beteiligt waren.

„Wir erwarten von einem Gericht, das die Tragweite des Prozesses ernst nimmt, dass es die Einlassungen der Angeklagten und die Aussagen ihrer Berufskolleg*innen in genau diesen Rahmen einordnet – als strategische Prozessführung der Verteidigung. Die Kammer muss endlich prüfen, wie glaubwürdig das bisher von den Polizist*innen Geschilderte dazu passt, dass am Ende des kurzen Einsatzes ein Mensch durch sie getötet wurde.“

Das zu erwartende große Interesse, welches den Einlassungen der Angeklagten im Prozessgeschehen folgen wird, hat aber einen Haken: „Diese große Aufmerksamkeit ist der Familie Dramé und der Geschichte von Mouhamed Lamine Dramé, noch an keinem einzigen Prozesstag zuteil geworden.“ Im Gegenteil: dem ausdrücklichen Wunsch von Sidy und Lassana Dramé, als Nebenkläger ein Statement abzugeben, wurde von Richter Kelm oder der Staatsanwaltschaft keine Berücksichtigung geschenkt.

„Seit Sidy und Lassana Dramé im Gerichtssaal dabei sein können, sind sie nicht einmal angesprochen, begrüßt oder überhaupt nur wahrgenommen worden. Gericht und Verteidigung tun so, als seien sie Luft,“ ergänzt Alex, Unterstützer*in im Solidaritätskris Justice4Mouhamed.

„Es ist klar, dass Strafprozesse keinen Wert auf zwischenmenschliche Gesten legen – warum auch. Es geht um Rechtsprechung. Dass die Hinterbliebenen aber keines Blickes gewürdigt und in ihrem Anliegen und Schmerz nicht gesehen werden, ist nur schwer auszuhalten.“

Sidy und Lassana Dramé erhoffen sich Gerechtigkeit durch den Prozess für ihre Familie. „Möge die Gerechtigkeit geschehen, möge die Wahrheit ans Licht kommen. Was die Polizei tut, ist überhaupt nicht gerecht. Das ist der Grund, warum die Familie uns hierher geschickt hat. Wir sind hier, um darauf zu warten, dass Gerechtigkeit geschieht. Wir warten darauf, dass am Ende jeder weiß, dass die Polizisten unrecht hatten, als sie unseren Bruder töteten“.

Die beiden Brüder blicken besorgt auf den kommenden Prozesstag: „Wir rechnen mit gut vorbereiteten Aussagen seitens der Polizisten, welche in unserer Erwartung keinen Beitrag dazu leisten werden, die Realität des Geschehenen abzubilden,“ so Sidy Dramé. Sie bitten um zahlreiche Unterstützung am kommenden Prozesstag.

Für den Verhandlungstag am 17. April ist eine Mahnwache des Solidaritätskreises Justice4Mouhamed vor dem Landgericht sowie die solidarische Prozessbeobachtung geplant. Der Gerichtsprozess wird von Beginn an durch den Solidaritätskreis, dem Grundrechtekomitee, NSU-Watch sowie anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Einzelpersonen solidarisch begleitet.

Bericht vom 10. Prozesstag – 03.04.2024

Der 10. Prozesstag in Kürze:

Im folgenden Bericht werden Aspekte der Tat benannt.

  • Drei Rettungsdienstler*innen sagen als Zeug*innen aus. Sie werden von Richter Kelm regulär über ihre Pflichten als Zeug*innen belehrt, anders als die zuvor befragten Polizeizeug*innen.
  • Alle drei berichten, sie seien unterwegs über Funk mit den Stichworten „Suizid“ und „Messer“ zur Jugendhilfeeinrichtung beordert worden. Als sie dort ankamen, war die Polizei schon vor Ort. Beamte signalisierten ihnen per Handzeichen, in Entfernung stehenzubleiben. Auf Nachfrage gibt keiner von ihnen an, diese Anweisung hinterfragt zu haben. Während die Polizei ihren Einsatz durchführte, bekamen die Sanitäter*innen von der Leitstelle keinerlei weitere Informationen. Außerdem standen sie in keinem direkten Kontakt zu den am Einsatz beteiligten Polizeibeamt*innen. Erst, nachdem für sie hörbar die Schüsse gefallen waren, wurden sie von Beamt*innen zum Tatort hinzugerufen. Dort fanden sie Mouhamed bäuchlings auf dem Boden liegend, mit hinterm Rücken gefesselten Händen vor. Neben den Schusswunden hatte er gerötete Augen vom Pfefferspray und Tasernadeln an verschiedenen Körperstellen.
  • In zum Polizeisprech auffallend ähnlicher Sprache beschreiben mehrere von ihnen Mouhameds Verhalten als „wehrig“. So begründen sie auch die Fesselung noch im Rettungswagen sowie die Begleitung durch zwei Beamt*innen ins Krankenhaus.
  • Auch fällt auf, dass keine*r von ihnen Beurteilungen abgibt, die einen kritischen Blick auf die Hierarchisierung von Polizei über Rettungskräfte beim Einsatz oder das Vorgehen der Polizei zulassen würden. Dass etwa auch der Rettungsdienst ohne Polizei oder im Beisein der Polizei im Hintergrund hätte aktiv werden können, oder wiederum die eigenen Ressourcen zum Herbeirufen speziell geschulten Personals hätte nutzen können, kommt nicht zur Sprache.

Am Mittwoch, den 17. April, geht es ab 9:30 weiter mit den ersten Einlassungen der Angeklagten.

Ausführlicher Bericht vom 10. Prozesstag:

Zum heutigen Prozesstag findet erneut eine Mahnwache vor dem Landgericht statt und viele solidarische Menschen sind im Saal anwesend.

Heute wird mit der Vernehmung von drei Rettungsdienstler*innen im Prozess fortgefahren. Der Berufsfeuerwehrmann Dominik G. (29), der als Rettungssanitäter am Einsatz beteiligt war. Darüber hinaus die Notfallsanitäterin in Ausbildung, Lucy B. (22), die sich damals in ihrem ersten Ausbildungsjahr befand und der stellvertretende Disponent der Leitstelle und Hauptwachmeister, David D. (32), damals als Praxisanleiter von B. und Notfallsanitäter im Einsatz.

Sie werden von Richter Kelm regulär über ihre Pflichten als Zeug*innen belehrt, anders als die zuvor befragten Polizeizeug*innen.

Passive Rolle der Rettunssanitäter*innen

Ihre Aussagen zum Tathergang sind inhaltlich als auch von der chronologischen Abfolge in ihrer Erzählung sehr deckungsgleich. Es wirkt fast abgesprochen und einstudiert.

Alle drei berichten, sie seien unterwegs über Funk mit den Stichworten „Suizid“ und „Messer“ zur Jugendhilfeeinrichtung beordert worden. Als sie dort ankamen, war die Polizei schon vor Ort. Beamte signalisierten ihnen per Handzeichen, in Entfernung stehenzubleiben. Auf Nachfrage gibt keine*r von ihnen an, diese Anweisung hinterfragt zu haben. Verwunderlich, denn wie David K. aussagt, wurde ihnen über die Leitstelle nicht mitgeteilt, dass auch die Polizei angefunkt wurde und sie somit nicht wissen konnten, dass diese auch am Einsatz beteiligt sein wird. Laut Aussage des Zeugen G. komme die Polizei bei Einsätzen mit suizidalen Personen lediglich hinzu, bzw. wird aktiv, wenn eine Eigengefährdung für die Rettungskräfte bestünde. Kritisch fragt Prof. Feltes nach, ob es sich bei einem Suizideinsatz grundsätzlich erst einmal um einen Hilfs- oder Gefahreneinsatz handelt. Das sei situativ, je nachdem ob die suizidale Person eine Bewaffnung dabeihabe oder nicht, lautet Dominik G.s Antwort. Entrüstet entgegnet Prof. Feltes „aber es ist doch ein Hilfeeinsatz„. G. erwidert, das komme auf die individuelle Situation an.

Während die Polizei ihren Einsatz durchführte, bekamen die Sanitäter*innen von der Leitstelle keinerlei weitere Informationen über die Einsatzlage mitgeteilt. Außerdem standen sie in keinem direkten Kontakt zu den am Einsatz beteiligten Polizeibeamt*innen. Sie haben sich neben dem RTW bereit gemacht, die Trage mit ihrem medizinischen Equipment vorbereitet, einen Notarzt angefordert und auf weitere Anweisungen gewartet. Erst, nachdem für sie hörbar die Schüsse gefallen waren, wurden sie von Beamt*innen zum Tatort hinzugerufen. Dort fanden sie Mouhamed bäuchlings auf dem Boden liegend, mit hinterm Rücken gefesselten Händen vor. Sie erinnern sich, dass mehrere Beamte auf Mouhamed knieten und diesen somit zusätzlich fixierten. Neben den Schusswunden hatte er gerötete Augen vom Pfefferspray und Tasernadeln an verschiedenen Körperstellen.

In zum Polizeisprech auffallend ähnlicher Sprache beschreiben mehrere von ihnen Mouhameds Verhalten als „wehrig“. So begründen sie auch die Fesselung noch im Rettungswagen sowie die Begleitung durch zwei Beamt*innen ins Krankenhaus. Auf Nachfrage von Richter Kelm sagt der Zeuge Dominik G. aus, er könne sich Mouhameds Verhalten „nicht erklären„. Er habe auf der Trage versucht seinen Oberkörper aufzurichten, „als wolle er weglaufen„. Ob das für ihn ein naheliegendes Verhalten sei und durch Schmerzen verursacht worden sei, wie Richter Kelm weiter nachfragt, könne er außerdem nicht bewerten. Diese Aussagen verwundern doch angenommen der Tatsache, dass sie als medizinisches Personal Erfahrung mit den unterschiedlichsten Reaktionen schwer verletzter Menschen haben müssten.

Fehlende kritische Beurteilung des einsatztaktischen Vorgehens

Auch fällt auf, dass keine*r der Zeug*innen Beurteilungen abgibt, die einen kritischen Blick auf das Vorgehen beim Einsatz zulassen würden. Die Hierarchisierung der Polizei über die Rettungskräfte und dass diese die Einsatztaktik und Maßnahmen vorgab, wird als gegeben hingenommen. Dahingegen stellt sich auf Nachfrage der Nebenklage heraus, dass dies nicht zwangsläufig das routinemäßige Vorgehen bei Einsätzen mit suizidalen Personen sei – besonders bei suizidalen Menschen, welche sich apathisch verhielten (wie im Falle Mouhameds). Denn wenn keine Eigengefährdung bestünde, bei der eine Zusammenarbeit mit der Polizei als notwendig erachtet werde, sei das Vorgehen von Rettungskräften eine vertrauensvolle Umgebung zu schaffen und nach dem Prinzip des „talk them down“ auf die suizidale Person einzugehen. Durch Kommunikation versuche man, dass die suizidale Person das „Vorhaben von sich aus beiseitelegt“. Auf die kritische Nachfrage von Prof. Feltes, ob sie bei diesem Einsatz nicht auch die Möglichkeit eines „talk him down“ gehabt hätten, entgegnet die Zeugin B. lediglich, sie seien „ja am Patienten nicht dran“ gewesen – ohne in Frage zu stellen ob das nicht hätte geändert werden können.

Keine Kommunikation zwischen Polizei und Rettungskräften vor Ort

Der Eindruck einer bewusst unkritischen Bewertung des polizeilichen als auch eigenen (untätigen) Vorgehens verschärft sich bei den Aussagen des Zeugen Dominik G. rund um die Frage, ob sie als Rettungskräfte die Möglichkeit gehabt hätten geschultes Personal, wie Psychotherapeut*innen, hinzuzuziehen. Laut Richtlinien können sie diese über die Leitstelle anfragen. Das habe er bisher noch nie in einem Einsatz getan, wie auch bei diesem nicht. Er argumentiert sie hätten es nicht gemacht „weil der Verlauf unklar war„.

Die Richtlinien zum Selbstschutz von Rettungskräften bei einem Einsatz geben vor, dass diese sich mit der Polizei über die Lageeinschätzung und das weitere Vorgehen abstimmen. Das ist nach Aussagen der Zeug*innen zu keinem Zeitpunkt während des Einsatzes geschehen. Sie hätten Sichtkontakt gehabt, aber es fand keine direkte Kommunikation bis nach den Schüssen statt. Der Zeuge G. rechtfertigt das abwartende, passive Verhalten damit, dass sie nicht wussten „was vorherrscht“ und sie können sich „ja nicht in Gefahr bringen“. Auch hier bedient er das Narrativ Mouhamed sei eine Gefahr für die Einsatzkräfte gewesen und legitimiert somit das Vorgehen beim Einsatz.

Prof. Feltes resümiert, dass aufgrund der fehlenden Kommunikation zwischen Polizei und Rettungssanitätern keine gemeinsame Lagebewertung sowie Analyse der Situation möglich gewesen sei.

Wissen über Umgang mit suizidalen Personen und Verhalten beim Einsatz werfen Fragen auf

Auch als die Nebenklage Fragen zu dem Wissen der Zeug*innen zum Umgang mit suizidalen Personen aus ihrer Berufserfahrung als auch Ausbildung stellt, entsteht ein widersprüchlicher Eindruck zwischen ihren Vorgaben und dem Einsatzgeschehen am 08.08.2022.

Laut Fachliteratur handelt es sich bei ca. 10 % der Einsätze von Rettungskräften um suizidale Personen. Jedoch erwecken die Aussagen der Zeug*innen den Eindruck, dass sie entgegen der hohen Anzahl an Fälle in der Praxis nicht adäquat dafür ausgebildet werden. Rettungssanis würden nicht für ein „talk them down“ ausgebildet werden, Notfallsanis lernen das in ihren Praktika und bei Notärzten „komme es drauf an“ – unklar, was das bedeutet. Die unterschiedlichen Stufen von Suizid – Suizididee, Suizidgeste und Suizidversuch, seien manchen der Befragten geläufig. Doch fanden diese bei Mouhamed keine Anwendung, da sie keinen Kontakt zu ihm hatten, bis eine notärztliche Versorgung notwendig wurde.

Im Nachklang erwecken die Aussagen der Zeug*innen den Eindruck einer starken „Blaufreundschaft“ zu den Polizist*innen. Keine Infragestellung des einsatztaktischen Vorgehens wurde ersichtlich. Eher im Gegenteil – in ihren Aussagen bedienten sie die Narrative der Polizei über den Einsatz.

Am Mittwoch, den 17. April, geht es ab 9:30 weiter mit den ersten Einlassungen der Angeklagten.

Radio Nordpol – Beitrag zum 9. Prozesstag

Zum 9. Verhandlungstag hat das Radio Nordpol mit der Anwältin der Nebenklage Lisa Grüter, Britta Rabe vom Grundrechtekomitee und dem Solidaritätskreis Justice4Mouhamed gesprochen. Darüber hinaus geht es um die aktuelle Statistik von TOPA. Wir schauen polizeikritisch auf den Umgang der Cops mit Menschen in psychischen und psychosozialen Krisen und wie Alternativen zum Polizeinotruf aussehen können.

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Danke an das Radio Nordpol Team!

Bericht vom 5. Prozesstag – 21.02.2024

Der fünfte Prozesstag in Kürze:

Hinweis zum Inhalt: In diesem Text werden Aspekte der Tat beschrieben.

  • 4 Zeug*innen aus der Jugendhilfeeinrichtung werden (weiter) befragt.
  • Die Mitarbeiterin Frau A. beschreibt, dass Mouhamed sich während der Ansprache durch die Mitarbeitenden etwas entspannt habe und das an den Oberkörper gehaltene Messer senkte. Die spätere Ansprache der Polizei beschreibt sie als zu kurz.
  • Der Zeuge Herr P. gibt wieder an, Mouhamed habe nicht aggressiv gewirkt, sondern abwesend, in sich ruhend, “als wäre er in seinem eigenen Kopf”. Er gibt auch an, den Befehl “Vorrücken, einpfeffern, das volle Programm, die ganze Flasche” gehört zu haben, ebenso steht es im verlesenen Funkverkehr. Der Zeuge habe dann beobachtet, wie Mouhamed nach dem Einsatz des Pfeffersprays aus der Ecke herausgekommen und langsamen Schrittes und mit seitlich des Körpers herunterhängenden Armen auf die Polizeibeamten zugegangen sei. Seine Bewegung beschreibt Herr P. als “desorientiert, nicht zielorientiert”.
  • Verteidiger Brögeler setzt zur Verunglaubwürdigung aller zivilen Zeug*innen an, indem er (vermeintliche) Widersprüche in deren Aussagen kontrastiert. Dies scheint eine Vorbereitung darauf zu sein, die folgenden Polizeizeug*innen als “Berufszeug*innen”als einzig wirklich verlässliche Aussagende zu etablieren.
  • Anträge der Nebenklage, z.B. zur Hinzuziehung von Materialien aus der Akte wie 3D-Bilder des Tatorts, werden unter ausbleibender Unterstützung der Staatsanwaltschaft wiederholt von der Kammer abgeblockt, diesmal auch mit Gerichtsbeschluss.
  • Ab dem nächsten Prozesstermin sagen weitere beteiligte Polizist*innen als Zeug*innen aus. Die Kammer terminiert die Prozesstermine bis September 2024.
  • Nächster Termin: Mittwoch, 28. Februar, um 9:30 (Hamburger Straße 11) / Mahnwache ab 7:30, Kaiserstraße 34. Kommt hin!

Ausführlicher Bericht vom 5. Prozesstag

Hinweis: In diesem Text werden Aspekte der Tat beschrieben.

Der fünfte Prozesstag beginnt wieder mit einer Mahnwache des Solikreises vor dem Haupteingang des Landgerichts sowie langem Warten vor dem Extraeingang für Besucher*innen auf dessen Rückseite. Erfreulich: Viele solidarische Menschen kommen weiterhin und füllen mit uns die ersten Reihen im Saal.

Wegen ausführlichen Kontrollen mit Blicken in Portemonnaies, Schreibhefte und Bonbonschachteln verzögert sich der Prozessstart erneut um eine halbe Stunde bis 10:00 Uhr. Dies merkt Oberstaatsanwalt Dombert noch vor Beginn kritisch an, weist die Kammer sowie Justizbeamt*innen an, den Einlass ab jetzt eine Stunde früher zu beginnen. Die Justizbeamten geben an, dies nach Möglichkeit umzusetzen.

Die Brüder Mouhameds Sidy und Lassana Dramé sind heute bereits das dritte Mal zugegen und freuen sich erklärtermaßen, bei den für sie anstrengenden Prozesstagen von vielen solidarischen Menschen begleitet zu werden.

Heute sind vier Zeug*innen geladen, zwei von ihnen wurden bereits am dritten Prozesstag (17.01.2024) gehört.  Alle vier sind Mitarbeitende der Jugendhilfeeinrichtung St. Antonius und waren beim Polizeieinsatz im Innenhof der Wohngruppe zugegen. Ihre Aussagen waren bereits während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung wichtig und sind nun im Prozess wohl zentral – sind sie doch die einzigen (unabhängigen) Augenzeug*innen der Geschehnisse neben den am Einsatz beteiligten Polizist*innen.

Fortsetzung der Aussagen zweier Sozialarbeiter vom 17.01.2024

Zuerst wird der Zeuge G., sozialpädagogischer Leiter der Wohngruppe, noch einmal in den Zeugenstand gerufen, um Bilder und Asservate anzusehen, von denen Teile am dritten Prozesstag nicht auffindbar waren. Anschließend folgen letzte Fragen verschiedener Prozessbeteiligter.
Nebenklagevertreter Prof. Thomas Feltes beantragt zum Zweck der Befragung von G., die von der Recklinghäuser Mordkommission „Holstein“ beim LKA beauftragten 3D-Bilder des Tatorts zu zeigen. Die Nebenklage gibt an, dass Zeug*innen so besser die Standorte der Anwesenden im Innenhof bestimmen könnten, als auf den ausgedruckten und vorgehaltenen 2D-Ausdrucken von Tatortfotos. Nach ausbleibender Unterstützung der Staatsanwaltschaft und Widerspruch seitens der Verteidiger lehnt Richter Kelm den Beweisantrag ab. Begründung: Nicht alles, was sich in der Akte befinde, müsse auch vor Gericht verwendet werden. Wenn sich später eine Verwendung der Bilder als notwendig herausstelle, müssten Zeug*innen eben noch einmal geladen werden. Die Fragen, welche die Nebenklage auf Basis der 3D-Bilder an den Zeugen hätten, können so heute nicht gestellt werden.
G. wird nach nur zehnminütiger Befragung unvereidigt entlassen.

Dann wird der ehemalige Mitarbeiter der Einrichtung, Zeuge P., aufgerufen. Seine Zeugenaussage musste im Januar wegen emotionaler Belastungen und fehlender Sensibilität seitens des Gerichts im Verlauf seiner Befragung unterbrochen werden. P. darf heute eine ihn unterstützende psychosoziale Prozessbegleitung mitbringen – auch wenn sich Richter Kelm vor dem Eintreten der Beiden bemüßigt sieht mitzuteilen, dass eine solche Begleitung prozessual „nur bei Opfern“ vorgesehen sei, der Zeuge P. die Begleitung also eigenständig organisieren und finanzieren musste.
Die Befragung wird zunächst durch die Staatsanwaltschaft fortgesetzt. Erneut entsteht heute bei allen Zeug*innen, teils mehrfach, die Situation, dass sie zum Richtertisch gerufen und dort von Prozessbeteiligten umringt werden, die ihrer Aussage folgen wollen. Bis zu 15 Personen stehen dabei um Kelm und die Zeug*innen herum, während sie Positionen auf Ausdrucken auf dem Richtertisch anzeigen sollen. Dieses Vorgehen stellt nicht nur eine bedrängende Situation für die Zeug*innen her und geht eventuell auf Kosten der Präzision ihrer Aussagen, sondern macht auch das Prozessgeschehen in diesen Momenten für Presse und Beobachter*innen nicht nachvollziehbar und eine simultane Übersetzung für die Brüder Mouhameds unmöglich.
Als die Nebenklage den Zeugen befragen darf, will Prof. Feltes wieder Abbildungen aus dem Sonderheft der Akte hinzuziehen. Dies wird erneut abgelehnt, Prof. Feltes fordert nun jedoch einen formalen Gerichtsbeschluss hierfür, den die Kammer nach kurzer Beratung tätigt.
In der Befragung durch RAin Lisa Grüter für die Nebenklage beschreibt P. den Nachmittag des 8. August erneut eindringlich. Mouhamed habe nicht aggressiv gewirkt, sondern abwesend, in sich ruhend, “als wäre er in seinem eigenen Kopf”.
Er gibt auch an, den Befehl “Vorrücken, Einpfeffern, das volle Programm, die ganze Flasche” gehört zu haben. Auf Nachfrage gibt er an, in keiner der beiden Einsatzbesprechungen sei das Hinzuziehen einer psychologisch geschulten Kraft oder anderer Polizeieinheiten erwähnt worden. Der Zeuge habe dann beobachtet, wie Mouhamed nach dem Einsatz des Pfeffersprays aus der Ecke herausgekommen und langsamen Schrittes und mit seitlich am Körper herunterhängenden Armen auf die Polizeibeamten zugegangen sei. Seine Bewegung beschreibt P. als „desorientiert, nicht zielorientiert”, gibt auf Nachfrage an, die Arme und Schultern gesehen zu haben, während die Hände und das Messer durch den am Tatort abgestellten Smart verdeckt gewesen seien.
Der Zeuge wird um kurz vor 11:00 Uhr unvereidigt entlassen und verlässt sichtlich erleichtert den Saal.

Im Anschluss erhebt RA Brögeler, der die wegen des Pfeffersprayeinsatzes angeklagte Polizistin Jeannine Denise B. verteidigt, für eine Prozesserklärung das Wort. Eindeutig prozesstaktisch platziert, angesichts des zuvor Gehörten trägt er vor: „Eindrucksvoll“ hätten die Aussagen „belegt“, dass der Zeugenbeweis „der unsicherste Beweis sei, den der Strafprozess kennt”.
Anschließend seziert er etwaige Widersprüche in Aussagen der Zeugen G. und P. – vergisst oder unterschlägt dabei selbst andere Teile der Aussagen. Während der Zeuge P. von langsamen Gehen berichtet habe, habe Herr G. von schnellem Rennen gesprochen. Solch gegensätzliche Wahrnehmungen würden, laut Brögeler, keinerlei valide Rückschlüsse für das Gericht zulassen. Einordnung: Der Zeuge G. sagte am dritten Verhandlungstag, explizit auf ein möglicherweise von ihm beobachtetes „Rennen“ Mouhameds angesprochen: „Das habe ich nicht gesehen“. Als Antwort auf einen späteren Aktenvorhalt mit jener Formulierung in der Polizeivernehmung antwortete G. am 17.01, dass dies scheinbar falsch protokolliert worden sei.

Richter Kelm reagiert knapp auf die Einlassungen des RA Brögelers und kommentiert, dass ja noch reichlich andere Zeug*innen folgen würden.

Zwei weitere am Tatort anwesende Mitarbeitende sagen aus

Es folgt die Befragung des Erziehers Herrn W., welcher von den wenigen Tagen berichtet, die Mouhamed in der Einrichtung (über)lebte, nachdem er erst Anfang August dort einzogen war. Er berichtet, dass Mouhamed sichtlich traumatisiert gewirkt und er mit Google-Translate darüber mit ihm bruchstückhaft kommuniziert habe, weil Mouhamed kein Deutsch verstanden habe. Lediglich auf Französisch und Wolof sei eine Kommunikation mit ihm richtig möglich gewesen. Weiter erzählt W. von der Situation in der Nacht vom 6. auf den 7. August, als er Dienst hatte: Mouhamed habe gesagt, er „könne hier nicht bleiben“. Die Verständigung sei nicht einfach gewesen, aber sie hätten einzelne Sätze über eine Übersetzungsapp auf Französisch und Deutsch ausgetauscht. Er fühle sich einsam, ihm fehle ein Ansprechpartner, habe Mouhamed gesagt und auch, dass er am liebsten in den Senegal zurückkehren wolle. Er habe seine Tasche gepackt und sich nicht davon abbringen lassen, schließlich die Einrichtung zu verlassen.

Unverzüglich habe man dann eine Vermisstenmeldung aufgegeben, später habe sich herausgestellt, dass Mouhamed von der Polizei zur psychiatrischen LWL-Klinik in Dortmund Aplerbeck gebracht worden sei, wo ein Dolmetscher hinzugezogen wurde. Erst habe die Klinik keine Einzelheiten berichten wollen. Als von Mouhamed hierfür ein Einverständnis gegeben worden sei, seien sie schließlich gegen 0:00 Uhr über seine Situation informiert worden. Nach seiner Rückkehr in die Einrichtung sei es ihm nicht gut gegangen. Am 8. August gegen 16 Uhr hätten dann Anwohnende die Einrichtung über einen in der Ecke des Grundstücks sitzenden Jungen informiert. Wie die bisherigen Zeugen beschreibt W. die erfolglosen Versuche einer Kommunikation mit Mouhamed und die Entscheidung die Polizei zu informieren.
Den dann folgenden Polizeieinsatz konnte der Zeuge W. beobachten, weil er ebenfalls im Hof der Einrichtung stand. Auch er schildert wie alle bisherigen Zeug*innen die Ansprechversuche der zivilen Einsatzkräfte, das dann folgende Heranrücken und Umstellen Mouhameds durch uniformierte Polizist*innen und den Einsatz des Pfeffersprays. Er habe Mouhamed danach  „in schneller Bewegung” aus der umstellten Nische herauskommen sehen, die Arme dabei nicht erhoben, sondern seitlich angewinkelt „wie beim Rennen“. Alles sei unglaublich schnell gegangen, dann habe er fünf bis sechs Schüsse in „sehr schneller“ Abfolge gehört, Mouhamed sei vor dem Smart zu Boden gegangen, er habe ihn dort blutend wahrgenommen.
Spätere Nachfragen der Nebenklage ergeben, dass Herr W. die Laufgeschwindigkeit und Körperhaltung Mouhameds vor den Schüssen höchstens über eine Strecke von zwei Metern beobachten konnte – da der Smart sein Sichtfeld beschränkte. Mit Blick auf die örtlichen Begebenheiten des Tatorts und etwaige Blickwinkel und -möglichkeiten ist nun vielfach die Position der Zeug*innen, des Smarts, der Zäune und Wände sowie verschiedener Sträucher von Relevanz – immer wieder werden Positionierungen und Markierungen auf Aktenfotos erwähnt. Herr W. muss im Verlauf seiner Aussage mehrfach aufstehen und diese am Richtertisch Kelms bestätigen. Was jedoch dahingehend gesagt und vor allem gezeigt wird, geht an Presse und Zusehenden weiterhin vorbei. Den Abstand von Mouhamed zu den Beamten nach deren Aufstellung im Hof und vor der Schussabgabe schätzt W. auf Nachfrage auf 4-5 Meter.

Herr W. wird schlussendlich nach fast einstündiger Befragung um kurz vor 12:00 Uhr unvereidigt entlassen.

Zuletzt wird die Sozialarbeiterin Frau A. befragt. Richter Kelm adressiert unmittelbar „Schwierigkeiten”, die es in der dreistündigen Polizeiaussage von Frau A., die nicht Deutsch-Muttersprachlerin ist, gegeben habe. Anders als bei ihrer polizeilichen Vernehmung wird Frau A. heute auch ein Übersetzer gestellt, der, falls nötig, Deutsch-Englisch dolmetschen soll. A. will jedoch vorerst auf Deutsch aussagen. Sie erzählt, dass sie in der Einrichtung zuständig für Mouhamed gewesen sei, auch wenn er zum Tatzeitpunkt dort erst eine gute Woche gelebt hatte. Bei einem gemeinsamen Ausflug sei er noch sichtlich „gut drauf“ gewesen, am Wochenende sei es ihm dann nicht gut gegangen. Die Zeugin A. war zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht in der Einrichtung, berichtet nur, wie Mouhamed dann am Montag (8. August) gegen 14:00 Uhr aus der LWL-Klinik zurückgekehrt sei.
Auch sie war bei den ersten Kontaktversuchen seitens der Mitarbeiter*innen dabei, als Mouhamed kauernd in der Nische zwischen Kirchenmauer und Metallzaun vorgefunden worden sei. Wie vorherige Zeug*innen beschreibt auch sie die Situation, als Mouhamed mit dem Messer auf sich gerichtet und in sich gekehrt dort gesessen habe. Sie beschreibt erstmals, dass Mouhamed sich während der Ansprache etwas entspannt und das an den Oberkörper gehaltene Messer gesenkt habe. Als das Wort „Polizei” gerufen worden sei, habe er dieses indes wieder hochgenommen.
Weiter sagt sie aus, dass dann zwei Polizisten in Zivil den Hof betreten hätten, die sie zuerst jedoch nicht als solche erkannt habe und die sich auch nicht zu erkennen gegeben hätten. Sie hätten einfach an ihr vorbeilaufen wollen, bis sie gesagt habe „Ne, das geht nicht!“. Mit ihren Rucksäcken hätten die Beiden für sie so ausgesehen, „als machten sie eine Wanderung“. Nach einem kurzen Gespräch seien sie gegangen. Erst als sie kurze Zeit später in Begleitung der uniformierten Beamt*innen zurückgekehrt seien, habe sie erkannt, dass es wohl Polizisten seien.
Zum polizeilichen Erscheinen im Hof der Einrichtung und besonders mit Blick auf die mitgebrachte und offen getragene Maschinenpistole MP5 sagt sie vor Gericht: “Es kam sofort in meinen Kopf: Wir haben sie zur Hilfe gerufen – warum kommen sie mit solchen Sachen?”

Sie berichtet dann von einer Ansprache Mouhameds auf Portugiesisch – einer Sprache, die er bekanntermaßen nicht verstand, die gesamte Ansprachesituation beschreibt sie als zu kurz. Auf Nachfrage erläutert A., sie hätte eine längere Ansprache für erfolgversprechend gehalten, da ja die Versuche des Betreuers W. Mouhamed schon etwas offener habe erscheinen lassen. „Es war zu kurz! Sie haben es nicht so richtig versucht!“
Dann habe sie alles „nicht mehr fassen“ können, „papp, papp, papp – Schüsse“, sie sei dann erst weggerannt, habe schließlich hinter einem der Betreuer Sicherheit gesucht.
Nebenklagevertreter Prof. Feltes bemerkt in seinen Fragen an die Zeugin, dass merklich sei, „wie zunehmend belastend“ die Aussagesituation sei. Ein Umstand, der auch zahlreichen Zuschauer*innen klar wird, zumal der Zeugin bei einem des Heranrufens an den Richtertisch das originale Küchenmesser, verpackt in einer durchsichtigen Plastikröhre, unmittelbar vor das Gesicht gehalten wird.
Während die Nebenklage  A. befragt, unterbricht Staatsanwältin Gülkin Yazir die Antwort der Zeugin. Sie richtet sich über ihren Kopf hinweg an den Übersetzer, fordert ihn auf, nun doch bitte „einzugreifen”. Insgesamt zeichnet sich das Bild einer unguten Befragungsdurchführung, die keinerlei Rücksicht oder Raum für eigene (Rassismus-)Betroffenheiten und erneut keinen sensiblen Umgang mit Emotionen bereithält.
Eklatante Nichtbeachtung von traumatisch Erlebtem wie auch von etwaigen Kommunikationsbarrieren offenbaren sich auch mit Blick auf die polizeiliche Befragung der Zeugin A. Wenige Tage nach dem Erleben des tödlichen Polizeieinsatzes wurde sie über drei Stunden befragt, ohne Hinzuziehung einer dolmetschenden Person. Für Verwirrung und teils triumphierende Blicke seitens der Verteidigung sorgen vermeintliche Widersprüche oder auch nur Abweichungen der heutigen Aussage von A. von der Abschrift ihrer Polizeivernehmung, wobei unklar bleibt, ob die Zeugin diese überhaupt anschließend zur Kenntnisnahme ordentlich vorgelegt bekommen hat.

Nach ca. einstündiger Aussage wird die Zeugin A. gegen 13:00 Uhr unvereidigt entlassen.

Damit endet dann auch recht unvermittelt der fünfte Prozesstag, an dem erneut Anliegen und Anträge der Nebenklage systematisch von der Kammer blockiert und Zeug*innen in Teilen mehr als unempathisch befragt wurden.
Ab dem nächsten Prozesstag sagen Polizist*innen als Zeug*innen aus, die am Einsatz beteiligt waren, denen aber keine strafrechtliche Verantwortung seitens der Staatsanwaltschaft zugeschrieben wird.

Radio Nordpol – Beitrag zum 5. Prozesstag

In dem Radiobeitrag zum fünften Prozesstag (21.02) hat das Radio Nordpol mit Fanny von NSU watch NRW, dem Arbeitskreis kritischer Jurist:innen Köln und dem Solidaritätskreis Justice4Mouhamed gesprochen.

Außerdem kommt die Initiative 2. Mai Mannheim zu Wort. In Mannheim wird ebenfalls ein Fall von tödlicher Polizeigewalt verhandelt und im Prozessverlauf sind parallen zu dem Dortmunder Prozess erkennbar.

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Bericht vom 4. Prozesstag – 31.01.2024

Der Prozesstag in Kürze:

  • Die Familie Dramé ist in Deutschland und heute erstmals in ihrer Rolle als Nebenkläger im Gericht anwesend.
  • Weiterhin ist das Einlassprozedere für Prozessbesucher*innen langwierig, es gibt keine Möglichkeit, während des teils stundenlangen Wartens oder des laufenden Prozesses eine Toilette zu nutzen, ohne den eigenen Platz zu verlieren. Auch der vierte Tag beginnt mit einer guten halben Stunde Verspätung.
  • Richter Kelm verliest verschiedene Spurensicherungsberichte, unter anderem die Aufzählung der am 8. August 2022 verwendeten Waffen. Das gegen Mouhamed eingesetzte Reizstoffsprühgerät hatte sein Ablaufdatum um vier Monate überschritten.
  • Auch Mouhameds Handy wurde als Asservat gehandelt und einer Datensicherung unterzogen.
  • Außerdem sind Mouhameds Kleidung, Ring und Halskette sowie einige Schulbücher Asservate. Mouhameds Bruder Sidy Dramé möchte sich an das Gericht wenden, um eine Aushändigung der wichtigsten Gegenstände seines Bruders zu erbitten, darf das aber nicht, seine Bitte muss in Kürze indirekt von der Anwältin Lisa Grüter vorgetragen werden. Der Staatsanwalt will dem Wunsch nicht nachgehen, da es sich um Beweismittel im laufenden Prozess handle, die Nebenklage setzt aber durch, dass dies zumindest im Fall von Gegenständen, die offensichtlich keine Beweismittel sind, wie etwa Mouhameds Halskette, geprüft wird.
  • Nach drei Wochen Pause geht es am Mittwoch, den 21. Februar, ab 9:30 weiter. Dann sollen die Zeug*innenbefragungen fortgesetzt werden. Richter Kelm gibt auf Nachfrage an, dass nach den bisher bekannten Terminen bis April voraussichtlich einige weitere Mittwochstermine bis Juli folgen werden.

Ausführlicher Bericht vom 4. Prozesstag:

Am 31. Januar 2024 fand der vierte Prozesstag im Gerichtsverfahren gegen fünf der am Tod von Mouhamed Lamine Dramé beteiligten Polizist*innen vor dem Dortmunder Landgericht statt.

Wir waren wieder mit einer Mahnwache und vielen solidarischen Prozessbesucher*innen schon ab sieben Uhr morgens vor Ort.

Seit wenigen Tagen sind auch Angehörige von Mouhamed Dramé, die Brüder Sidy und Lassana Dramé, aus dem Senegal in Deutschland angekommen und können – dank der Arbeit vieler Freiwilliger – am vierten Prozesstag teilnehmen. Als Nebenkläger im Prozess, vertreten durch Lisa Grüter und Prof. Dr. Thomas Feltes, nehmen sie eine wichtige prozessuale Rolle ein.

Ein Übersetzer begleitet die beiden, deren Muttersprache Wolof ist, durch den Prozesstag. Im Gerichtssaal müssen sie aber zunächst, umringt von Pressekameras, eine Dreiviertel Stunde auf den Beginn der Sitzung warten.

Durch den späten Beginn des Einlasses und das weiterhin langwierige Einlassprozedere beginnt der Prozesstag nämlich wieder eine halbe Stunde verspätet. Weiterhin gibt es für Prozessbesucher*innen keine Möglichkeit, während des teils stundenlangen Wartens oder des laufenden Prozesses eine Toilette zu nutzen, ohne den eigenen Platz zu verlieren.

Als alle sitzen, wird ein Besucher mit Mouhameds Konterfei auf dem T-Shirt erst von Justizbeamten, dann von der Kammer aufgefordert, dieses auszuziehen oder den Gerichtssaal zu verlassen, denn es sei, so Richter Kelm, verboten, “Dinge mitzubringen, die auf irgendeine Gesinnung schließen lassen.

Prozessstart gegen 10:30.

Sofort wird klar, dass auf die Anwesenheit der Angehörigen von Mouhamed von Seiten der Kammer kein Augenmerk gelegt oder Rücksicht genommen wird. Es findet keine Begrüßung statt. Zudem führt der Aufbau des Gerichtssaals dazu, dass Nebenklage bzw. Geschädigte und Angeklagte einander direkt gegenüber sitzen, sodass die Brüder Dramé über Stunden die Polizist*innen, die ihren Bruder getötet haben, ansehen müssen. Diese meiden ihre Blicke.

Die gesamte Kammer und fast alle anderen Prozessbeteiligten außer den Brüdern Dramé sind weiß gelesen, sie sind zwei der wenigen Schwarzen Menschen im Saal. Dieses Machtgefälle, wenn auch überdeutlich, bleibt unbenannt.

Nach einem Halbsatz des vorsitzenden Richters Richtung Familie und Übersetzer („Die Verständigung klappt?“) geht es los.

Die Nebenklage beantragt die Ladung eines Zeugen, der technische Bilder wie etwa 3D-Bilder vom Tatort in ihrer Aussagekraft erklären soll, um so eine Verwendung und auch eine korrekte Interpretation dieser Ermittlungsdaten gewährleisten zu können. Hiermit wird auch an den Antrag vom letzten Prozesstag auf Verwendung angemessener technischer Hilfsmittel zur Einsicht von Lichtbildern für Prozessbeteiligte sowie Besucher*innen angeknüpft – dieser war abgelehnt worden. Am gleichen Tag hatte die Befragung von Zeugen zu Lichtbildern am Richtertisch, umringt von 15 Prozessbeteiligten, deutlich gemacht, wie hilfreich die Projektion der Bilder auf eine für alle gut sichtbare Leinwand für die Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit der Aussagen sowie für die emotionale Lage der Zeugen gewesen wäre.

Auch der neue Antrag wird von Staatsanwaltschaft und Anwälten der Angeklagten für nicht notwendig deklariert, eine Entscheidung der Kammer steht aus.

Anschließend verliest Richter Kelm verschiedene Spurensicherungsberichte, unter anderem eine Aufzählung der am 8. August 2022 verwendeten Waffen sowie andere Untersuchungsergebnisse, die die dafür bei der Kriminalpolizei Recklinghausen gegründete Mordkommission (MK) Holstein erarbeitet hat. Dabei stellt sich zum Beispiel heraus, dass das gegen Mouhamed eingesetzte Reizstoffsprühgerät sein Ablaufdatum am 8. August 2022 um vier Monate überschritten hatte.

Auch hier werden die entsprechenden Lichtbilder wieder nur auf dem Ausdruck aus der Akte auf dem Richtertisch gezeigt, wofür die Prozessbeteiligten von ihren Plätzen aufstehen und gleichzeitig den Ausdruck ansehen müssen.

Der Richter verliest die Berichte so schnell und undeutlich, dass eine Simultanübersetzung wohl kaum möglich ist.

Sowohl Mouhameds Handy, das einer Datensicherung unterzogen wurde, als auch seine Kleidung, sein Ring und seine Halskette sowie einige Schulbücher werden als Asservate bei der Polizei aufbewahrt. Mouhameds Bruder Sidy Dramé möchte den Wunsch der Familie, dass ihnen die wichtigsten Gegenstände seines Bruders ausgehändigt werden, direkt ans Gericht richten, was ihm aber untersagt wird. Sein Anliegen muss in Kürze von der Anwältin Lisa Grüter vorgetragen werden. Der Staatsanwalt will dem Wunsch nicht nachgehen, da es sich um Beweismittel im laufenden Prozess handle. Die Nebenklage setzt aber durch, dass dies zumindest im Fall von Gegenständen, die offensichtlich keine Beweismittel sind, wie etwa Mouhameds Halskette, geprüft wird.

Nach etwa neunzig Minuten endet der vierte Prozesstag.

Nach drei Wochen Pause geht es am Mittwoch, den 21. Februar, ab 9:30 Uhr weiter. Dann sollen die Zeug*innenbefragungen fortgesetzt werden. Richter Kelm gibt auf Nachfrage an, dass auf die bisher bekannten Termine bis April voraussichtlich einige weitere Mittwochstermine bis Juli folgen werden.

Pressemeldung vom 29. Januar 2024

Zwei Brüder von Mouhamed Lamine Dramé sind in Deutschland und werden am Gerichtsprozess teilnehmen

Der Solidaritätskreis Justice4Mouhamed hat in den letzten Monaten Spenden für Familie Dramé gesammelt. Nach intensiver Arbeit hinter den Kulissen, können wir heute endlich verkünden: Zwei Brüder von Mouhamed, Sidy und Lassana Dramé, sind in Deutschland und werden am Prozess teilnehmen. Sie werden am 31.01.2024 als Nebenkläger im Gerichtssaal anwesend sein.

Sidy Dramé, der ältere Bruder von Mouhamed, hat dafür in einem Video Grußworte an die solidarischen Menschen gerichtet:

Ich grüße euch im Namen der Familie Dramé. Nun sind wir da für die Prozesstage. Ich möchte alle grüßen, die uns dabei geholfen haben, nun am Prozess teilnehmen zu können. […] Und auch alle Personen, die hinter [dem Solidaritätskreis] stehen, wollen wir herzlichst grüßen! Wir sind sehr glücklich, nun mit euch zu sein und hier vor Ort mit euch zu kämpfen! Wir sind auch sehr, sehr zufrieden, bald im Saal zu sein. Dabei zu sein an den Prozesstagen. Um dort alles zu sehen und mitzubekommen, wie es dort läuft.“

Auch der Solidaritätskreis bedankt sich bei allen solidarischen Menschen. Eure Spenden ermöglichen der Familie Dramé die Teilnahme am Gerichtsprozess.

Der Solidaritätskreis Justice4Mouhamed setzt sich seit dem Tag der Tötung Mouhameds am 08.08.2022 für Aufklärung und Gerechtigkeit ein. Wir sind in engem Kontakt mit der Familie Dramé und haben stets unser Handeln an den Wünschen der Familie orientiert. Einer der größten Wünsche der Familie Dramé war von Anfang an, im Gericht anwesend sein zu können. Sie wollen bei dem Prozess vor Ort sein, in dem es darum geht, dass ihr Bruder mit unfassbarer Polizeigewalt in einer psychischen Ausnahmesituation von Beamt*innen erschossen wurde.

Aus Respekt für die Famile und die große Belastung, die ein solcher Prozess für Angehörige bedeutet, bitten wir Presse- und Medienvertreter*innen ausdrücklich, die Brüder Dramé während der Verhandlungstage und darüber hinaus in Ruhe zu lassen.

Solidaritätskreis fordert Verantwortungsübernahme der Stadt Dortmund

Die Pressesprecherin des Solidaritätskreises Justice4Mouhamed bedankt sich für die breite Solidarität und appelliert gleichzeitig an die Stadt Dortmund: Wir sind sehr froh, dass wir mit viel Unterstützung der Zivilgesellschaft die Einreise von Mouhameds Brüdern erreichen konnten. Wir erwarten weiterhin, dass die Stadt Dortmund sich an den Kosten beteiligt und somit Verantwortung übernimmt.“

Die beiden Brüder von Mouhamed werden an den nächsten Prozessterminen teilnehmen. In seiner Videobotschaft fordert Sidy Dramé: „Gerechtigkeit für Mouhamed! Wir sind auch hier, damit ganz Deutschland hinschaut und uns hilft, den Kampf bis zum Ende zu führen. […] Danke an alle, die mit der Familie Dramé mitfühlen!“

Wir werden gemeinsam an der Seite der Familie kämpfen, bis Mouhamed Gerechtigkeit erfährt. Der Solidaritätskreis Justice4Mouhamed wird die Familie bei ihrem Aufenthalt in Dortmund und weiterhin auch im Senegal unterstützen. Um dies zu gewährleisten, sind wir weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wer dabei helfen möchte, kann dies über unsere Spendenkampagne bei Betterplace tun:

www.betterplace.org/de/projects/131472-prozessteilnahme-der-familie-drame-sowie-solidarische-prozessbegleitung

Wir fordern: Gerechtigkeit für Mouhamed und seine Familie!

Solidaritätskreis Justice4Mouhamed


Hintergrundinformation

Am 19.12.2023 startete der Gerichtsprozess gegen fünf Polizist*innen, die an dem Einsatz, bei dem Mouhamed Lamine Dramé erschossen wurde, beteiligt waren. Der Schütze muss sich wegen Totschlag, drei Beamt*innen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und der Einsatzleiter wegen Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Als Solidaritätskreis begleiten und beobachten wir den Prozess. Bislang wird dabei vor allem eines deutlich: ein völlig unverhältnismäßiges Vorgehen der Polizei gegen den 16-jährigen Mouhamed am 08.08.2022. Mouhamed hätte in der psychischen Ausnahmesituation, in der er sich befand, Hilfe benötigt – stattdessen eskalierten die Beamt*innen die Situation mit krasser Polizeigewalt. 

Das Notrufprotokoll zeigt das Polizeiversagen auf. Die Polizei wusste, welche Sprachen Mouhamed sprach und dass er bereits eine Woche zuvor in psychiatrischer Behandlung war.

Mouhamed war kein Einzelfall!

Aktuelle Studien belegen, dass 75 Prozent der Menschen, die Polizeigewalt erleben, sich in einer psychischen Krise befinden. Am Beispiel von Mouhamed wird das Versagen der Polizei in solchen Situationen besonders deutlich. Es bedarf anderer Strategien, sodass Menschen in psychischen Krisen die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Dazu gehören weder Pfefferspray noch Taser oder eine Maschinenpistole.

Kommende Prozesstermine:

31.01.202406.03.202403.04.2024
21.02.202413.03.202417.04.2024 
28.02.202420.03.2024 

Der Solidaritätskreis Justice4Mouhamed begleitet mit vielen Unterstützenden und solidarischen Menschen den Prozess. Wir organisieren zu jedem Prozesstag (Termine am Ende der Seite) eine Mahnwache für Mouhamed und seine Familie. Alle Menschen sind herzlich zu den Mahnwachen vor dem Landgericht eingeladen.

Wo?

Gericht Kaiserstr. 34, 44145 Dortmund

Wann?

Wir sind ab 07:30 Uhr vor Ort.

Kontakt:

solidaritaetskreismouhamed@riseup.net

https://www.instagram.com/solidaritaetskreismouhamed/