Radio Nordpol – Gespräch mit Sidy und Lasanna auf Wolof

Diese Folge ist auf Wolof um die Stimmen von Sidy und Lassana zu dem Gerichtstermin und Mouhameds Fall in den Senegal zu transportieren.

Lu tollu ci benn at Radio Nordpol ci Dortmund mungi doon topp atte bu jigeen poliis yi faat Mouhamed Lamine Drame ci seeni jëf.

Fi ñu tolli nii ñungi doon joxe xibaar ci Allemand te deñoo bëgga tabax ab pont ci lakk yi ak waxtaan bu gàtt bii ak rak yu Mouhamed yi di Sidy ak Lassana.

Yoon ngir Mouhamed!

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Radio Nordpol – Beitrag zum 27. Prozesstag

An diesem Prozesstag wurde ein Interview, welches der Hauptangeklagte Fabian S. dem WDR im Sommer gegeben hatte, im Gerichtssaal gehört. In dem Radiobeitrag werden die Inhalte der abgespielten Podcast-Folge und dessen Relevanz für den Prozess analysiert. In einem Interview beleuchtet der Solidaritätskreis Justice4Mouhamed aus medienwissenschaftlicher Perspektive den WDR-Podcast.

Zum Ende des Verhandlungstages äußerte die Staatsanwaltschaft eine unerwartete neue Einordnung des Tatgeschehens. Wir haben mit der Anwältin Lisa Grüter dazu gesprochen.

Vielen Dank an das Radio Nordpol!

Der Link zum Radiobeitrag:

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Radio Nordpol – Beitrag zum 26. Prozesstag

Der Prozess nähert sich seinem Ende und wie so oft an den letzten Prozesstagen war auch dieser nach nicht einmal 30 Minuten wieder beendet. Ausgesagt hat an diesem Prozesstag der Unfallchirug, der Mouhamed im Klinikum Nord operierte.

Zu diesem Prozesstag hat das Radio Nordpol Lisa Grüter, die Anwältin der Nebenklage, interviewt. Außerdem wird mit den Brüdern Sidy und Lassane Dramé sowie ihrem Dolmeter Moustapha über deren Empfindungen und Eindrücke im Gerichtssaal 103 des Dortmunder Landgerichtes gesprochen.

Des weiteren wird in dieser Folge die Antwort des Presserats auf die Beschwerde beim Presserat über die mediale Berichterstattung zu diesem Prozess besprochen. Link zu dem Presseschau Radiobeitrag:
https://radio.nrdpl.org/2024/08/22/presseschau-zum-prozess-im-fall-der-toetung-von-mouhamed-lamine-drame/

Vielen Dank an das Radio Nordpol!

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Bericht vom 26. Prozesstag – 28.10.2024

Hinweis zum Inhalt: Im folgenden Bericht werden die Notfallbehandlung an Mouhamed Dramé und sein Tod beschrieben. Das kann sehr belastend zu lesen sein. Bitte achtet auf Euch oder überspringt den Text.

Am heutigen 26. Prozesstag ist ein Arzt geladen, der Mouhamed am 08. August 2022 im Schockraum des Klinikums Nord behandelte.

Der Zeuge ist als Chirurg in der Unfallklinik der Klinik Nord tätig. Kurz vor dem regulären Feierabend am 8. August 2022 erreichte ihn die Vorankündigung eines schwerverletzten Patienten durch Schusswaffengebrauch. In solchen Fällen wartet ein großes, interdisziplinäres Team im Schockraum auf die Einlieferung des Patienten.

Die Ankunft von Mouhamed war laut Aussage des Zeugen chaotisch, unter anderem, weil die notärztliche Versorgung im Rettungswagen nicht funktioniert habe wie gewünscht. Mouhamed lebte zum Zeitpunkt des Eintreffens im Klinikum noch. Der Zeuge beschreibt Mouhamed als „unruhig“; die Behandler*innen hätten sich schwer getan, ihn zu beruhigen. Die Frage des Richters, ob Mouhamed geredet oder die Behandlung abgewehrt habe, bejaht der Zeuge.

Zuerst seien arterielle Blutmessungen in die Wege geleitet und versucht worden sein, eine Narkose zu verabreichen, woraufhin mit diagnostischen Maßnahmen begonnen wurde. Kurz darauf sei Mouhameds Kreislauf kollabiert und er reanimationspflichtig geworden. Eine Stunde lang sei versucht worden, ihn zu reanimieren, jedoch ohne Erfolg. Der Zeuge sagt: „Bei so einem jungen Mensch macht man sich das nicht leicht, die Reanimationsmaßnahme zu beenden. Doch es war aussichtslos.“ Die gesamte Behandlung bis zur Feststellung des Todes habe etwa eine Stunde und vierzig Minuten gedauert.

Der Zeuge berichtet von sichtbaren Verletzungen in der rechten Gesichtshälfte, Blut an der Vorderseite des Rumpfes, drei Taserpfeilen im Bauchbereich und Schussverletzungen an der Vorderseite des rechten Rumpfs. Mouhameds Kleidung sei schon vor dem Eintreffen in Teilen entfernt worden. Auf die Frage des Richters, welche Verletzungen seiner Meinung nach den Tod verursacht hätten, antwortet der Zeuge, dass er keine Verletzungen gesehen habe, die „unmittelbar todesursächlich“ waren. Er könne das aber auch nicht beurteilen, da er nicht den Obduktionsbericht gelesen habe.

Zu Beginn der medizinischen Versorgung wurde eine der tödlichen Schussverletzungen im Unterbauchbereich erst für eine Verletzung von einer der Taserspitzen gehalten, da diese „nach außen hin nicht offensichtlich geblutet“ habe. Richter Kelm unterstreicht dies suggestiv mit dem Kommentar: „Sah gar nicht so gefährlich aus, ne?“ Kelms einzige Frage zu den Treffern der Taser lautet: „Eine soll in der Penisspitze gewesen sein?“ Einige Male muss der Zeuge nachfragen, da er die Fragen von Richter Kelm nicht versteht.

Auf Nachfrage der Nebenklage hin erläutert der Zeuge, dass im Rettungswagen versucht worden sei, einen Zugang in Mouhameds Schienenbein zu legen, dieser aber insuffizient gewesen sei – die verabreichten Medikamente hätten nicht die gewünschte Wirkung entfaltet. Ein Zugang im Schienbein werde in zeitkritischen Momenten oder nach zwei erfolglosen Versuchen von Venenzugängen gelegt. Dies sei bei Mouhamed der Fall gewesen.

Der Zeuge wird nach der 15-minütigen Befragung unvereidigt entlassen.

Zum Schluss des nur knapp fünfzehnminütigen Prozesstages erklärt Richter Kelm, dass es nicht möglich war, eine lehrende Person von der Polizeihochschule Gelsenkirchen als Zeug*in zu laden. Daher ist nun jemand aus Köln für den 2. Dezember geladen. Mit dem Termin möchte der Richter die Beweisaufnahme schließen und am selbigen Termin mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft beginnen. Im darauf folgenden Termin (12. Dezember) sollen dann die Plädoyers der Angeklagten kommen. Zum Zeitpunkt des Plädoyers der Nebenklage und der Urteilsverkündung wurde nichts geäußert.

Weiter geht es am 04.11. um 13:00. Es wird wieder eine Mahnwache vor dem Haupteingang des Landgerichts geben. Wir freuen uns sehr über alle solidarischen Menschen, die vorbeikommen!

Radio Nordpol – Beitrag zum 25. Prozesstag

Das Radio Nordpol richtet in dieser Folge den Blick nach Mannheim: Dort wurde im Revisionsverfahren das Urteil gegen den Hauptangeklagten aufgehoben. Somit wird der Tötung von Ante P. am 02. Mai 2022 in Mannheim erneut verhandelt werden.
Die Familie von Ante P. und die Nebenklage brauchen umso mehr unsere Unterstützung. Der Kampf und Gerechtigkeit kostet viele Ressourcen – am Geld sollte dieser Kampf nicht scheitern. Wir erneuern daher unseren Spendenaufruf: https://www.betterplace.org/de/projects/133751

Außerdem wurde ein inhaltlicher Schwerpunkt für diesen Beitrag gesetzt und der Fokus auf die lange erwartete Polizeistudie des Bundesministeriums gesetzt. Wir hören zu den Ergebnissen dieser Studie Kommentare aus der Redaktion sowie vom Solikreis Justice4Mouhamed. Der Solikreis kommentiert zum Schluss die erneuerten Fortbbildungsmaßnahmen der Polizei NRW.

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Bericht vom 24. Prozesstag – 11.09.2024

Der folgende Text enthält Beschreibungen aus der Polizeiausbildung, dem polizeilichen Schießen und Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen.

Für den heutigen Prozesstag ist ein Polizeibeamter geladen, der als Ausbilder beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei in Selm arbeitet. Ulrich B. ist Fachkoordinator der Abteilung 4 und zuständig für die Lehrinhalte im Bereich Gefahrenabwehr, konkret für das Modul „Schießen / Nicht-Schießen“.

In der Befragung wird der Reihe nach durchgegangen, welche Ausbildungsinhalte zu den beim Einsatzgeschehen am 8.August 2022 eingesetzten Waffen RSG (Pfefferspray) DEIG (Taser) und MP5 (Maschinenpistole) gelehrt werden.

Die Polizeistudent*innen werden in der Ausbildung am RSG3, welches mit RSG6-Kartuschen befüllt ist, angelernt. Dieses unterscheidet sich zum RSG8 durch geringere Füllmenge (45 ml) und Reichweite (ca. 4 m). Der Umgang mit dem RSG8 selbst werde in der Ausbildung nicht gelehrt. Die Studierenden erlernen die Handhabung des RSG3 in zwei Unterrichtsstunden. Dazu gehört das Laden des Reizstoffsprühgeräts, das Herstellen der Einsatzbereitschaft des Geräts, das Einüben der Androhung, das Zielen auf stehende sowie bewegliche Ziele und der sogenannte Systemwechsel (Wechsel vom RSG zur Pistole). Auch werden, für den Fall, dass bei der getroffenen Person keine Wirkung einsetzt, Ausweichbewegungen geübt. Das Grundlagentraining werde mit zwei Einsatzkräften in Rollenübungen vermittelt.

In der Ausbildung werden keine Prozentzahlen vermittelt, wie oft das RSG bei getroffenen Personen, die in der Aussage als „Störer“ oder „Täter“ bezeichnet werden, eine Wirkung entfalte. Jedoch lernen die Studierenden, dass es unter anderem bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen unter Umständen keine Wirkung entfalten kann. Jedoch sei beim Einsatz des RSG zweitrangig, ob es wirke oder nicht; bei ausbleibender Wirkung können Folgemaßnahmen geschehen, wie Ausweichbewegungen zur Seite, die immer möglich seien, wenn die räumlichen Verhältnisse es zulassen. Seien diese nicht möglich, müsse die einsatzleitende Person entscheiden, wie weiter vorgegangen wird. Eine Möglichkeit sei dann der Einsatzmehrzweckstock (Schlagstock).

Zum Distanzelektroimpulsgerät (DEIG) kann der Ausbilder nichts sagen, da es nicht Bestandteil der Ausbildung ist. Es werde in NRW aktuell in 18 Behörden verwendet.

Für die Ausbildung an der Pistole sind während des Polizeistudiums 159 Stunden vorgesehen. Nach der Erstübung, noch vor dem ersten Praktikum, wird die sogenannte LÜTH-Prüfung abgelegt (Landeseinheitliche Überprüfung der Treff- und Handhabesicherheit). Danach dürfe die Waffe mitgetragen werden. Nach Beendigung des Hauptstudiums und einer weiteren Schießprüfung darf dann auch mit der MP5 geschossen werden. In Übungsszenarien wird während des Studiums nur mit der P99 trainiert. Es gebe keine dienstlichen Anweisungen bei welchen Einsatzlagen sich mit einer MP5 ausgestattet und diese eingesetzt werden solle. B. betont, dass die Verwendung von Schussaffen „ultima ratio“ sei.

Mit dem Einstellungsjahr 2024 wurde das neue Konzept aus der Fortbildung der Polizei NRW bezüglich des Umgangs mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen (MEPAS) auch für die Ausbildung übernommen. Für diese Inhalte sind 16 Stunden vorgesehen. Zuvor sei der Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen im Curriculum der fachpraktischen Ausbildung nicht thematisiert worden, sondern lediglich in Modulen an der Polizeihochschule. Durch das neue Konzept sollen die Studierenden dazu befähigt werden, zu erkennen, wenn Menschen sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden.

Konkrete Fragen zu dem Konzept kann B. nicht beantworten. Er beruft sich darauf, dass er und seine Kolleg*innen eine Fortbildung mit den neuen konzeptualen Inhalten selbst noch erhalten müssten. Warum das neue Konzept eingeführt wurde, könne er nicht sagen. Ob das etwas mit dem tödlichen Einsatzvorgehen am 8. August 2022 zu tun habe, wisse er nicht.

Zum Umgang mit Messern sagt B. aus, dass diese Einsatzsituationen werde in verschiedenen Rollen- und Situationstrainings geübt. Vorgesehen sind 14 Stunden im Zuständigkeitsbereich „Eingriffstechniken“. Bei dem Training solle geübt werden, „mögliche Angriffe durch einen Täter mit Messer im Nahbereich durch Notmaßnahmen abzuwenden“. Zu den Notmaßnahmen zähle der Einsatz des RSG oder die Schusswaffe. Wichtig sei, , situations- und ortsabhängig, einen möglichst großen Abstand zu halten. Bei „Messertätern“, so B., sei aber die Schusswaffe immer Teil des polizeilichen Umgangs. Ziel sei dabei nicht die Entwaffnung des polizeilichen Gegenübers, sondern die Beendigung des „Angriffs“, betont der Zeuge auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft.Die rechtlichen Grundlagen beim Gebrauch von Waffen werden in den einsatzpraktischen Trainings nicht vermittelt. Das sei Teil des Curriculums an der Hochschule. In den Trainings würde über die Notwendigkeit zur Abwägung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen gesprochen. Zum Training gehöre es auch, dass die Studierenden lernen, dass die Androhung von Maßnahmen in Situationen, in denen ihrer Einschätzung nach keine Zeit mehr bliebe, entbehrlich sei.

Die Studierenden würden in der Ausbildung über das Hinzuziehen von Spezialkräften oder anderen Fachkräften lernen und Situationen bis zum Eintreffen dieser statisch zu halten.

Die Nebenklage hält B. ein Strategiepapier des LAFP aus dem Jahr 2017 vor, in dem ein robusteres Auftreten von Polizist*innen und schärfere Trainings für Kampfeinsätze gefordert werden. Nebenklage-Anwältin Lisa Grüter fragt, ob dieses Strategiepapier Einzug in die Ausbildung erhalten habe. Der Zeuge entgegnet, dass er erst seit 2021 in seiner Position sei und dieses Strategiepapier nicht kenne. Wie bei jeder ihrer bisherigen Befragungen wird Grüter mehrere Male vom Richter, dem Staatsanwalt und Verteidigern unterbrochen, zurechtgewiesen und belehrt.

Zuletzt fragt der Verteidiger des angeklagten Schützen, ob die Student*innen lernen würden, wie statische Lagen bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen aussehen und was Indikatoren einer Veränderung zu dynamischen Situationen sein könnten. Dieser antwortet, dass durch Aufklärung und Beobachtung der Situation beurteilt werden solle, ob ein „Notzugriff“ notwendig sei. Anzeichen einer Veränderung der Lage in eine dynamische werden in der Ausbildung nicht gelehrt.

Der Zeuge wird unvereidigt entlassen. Richter Kelm liest ein LKA-Untersuchungsgutachten zur Audiodatei des Notrufs vor. Es werden acht Geräusche identifiziert, die einem Taser und der Maschinenpistole zugeordnet werden. Zeitlich liegen das Geräusch 1 (Taser) und 2 (der erste Schuss aus der MP5) 0,71 Sekunden auseinander. Zwischen den weiteren Geräuschen liegen jeweils ca. 0,21 Sekunden. Es wird vermutet, dass die Geräusche 7 und 8 Echos der vorherigen Schüsse sind. Das Gutachten kommt zu der Annahme, dass eine Schussabgabe im Einzelfeuer (statt Dauerfeuer) wahrscheinlich ist.

Nach der Verlesung des Gutachtens beendet Richter Kelm die Sitzung um 10:45.

Weiter geht es am 07.10. um 14:00. Es ist noch nicht klar welcher Zeuge das nächste Mal geladen sein wird. Wir freuen uns wie immer über solidarische Prozessbeobachtung und sind auch wieder mit einer Mahnwache vor dem Haupteingang des Landgerichts präsent.

Radio Nordpol – Beitrag zum 23. & 24. Prozesstag

In dieser Folge dokumentiert das Radio Nordpol Team die 23. und 24. Prozesstage im Fall der Tötung Mouhamed Lamine Dramés am Dortmunder Landgericht. An diesen Verhandlungstagen sagten der Rechtsmediziner, der Mouhamed nach den tödlichen Schüssen durch die Polizei obduziert hat, als auch ein Ausbilder, der angehende Polizeibeamt:innen im Waffengebrauch schult, aus. 

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Vielen Dank an das Radio Nordpol!

Besonderen Augenmerk wird auf die Begleitung von Spiegel TV während der Woche und der sogenannten Journalistin Vanessa Nischik gelegt. Ihre menschenverachtende Arbeitsergebnisse wurden schon in der Sonderfolge „Presseschau zum Prozess im Fall der Tötung von Mouhamed Lamine Dramé“ eingehend untersucht.
https://radio.nrdpl.org/2024/08/22/presseschau-zum-prozess-im-fall-der-toetung-von-mouhamed-lamine-drame/

Radio Nordpol: Presseschau zum Prozess

Seit Beginn im Dezember 2023 wird der Prozess von regionalen und überregionalen Medien begleitet. Das Interesse der Öffentlichkeit ist groß am ersten Prozess der Nachkriegsgeschichte, in welchem ein Polizeibeamter wegen Totschlags im Einsatz angeklagt ist. Darüber hinaus haben wir uns den aktuellen Podcast des WDR zum Fall einschließlich des Interviews mit dem Hauptangeklagten angehört. Am Ende steht ein inhaltsanalytischer Überblick über die Instrumente von Copaganda. Und es wird von der Beschwerde von Radio Nordpol beim Deutschen Presserat berichtet.

In der Aufzeichnung spricht neben dem Radio Nordpol der Solidaritätskreis Justice4Mouhamed und Nicole von Justizwatch.

Unter folgenden Links kann die Aufzeichnung angehört werden.

Radio Nordpol Website:
https://radio.nrdpl.org/2024/08/22/presseschau-zum-prozess-im-fall-der-toetung-von-mouhamed-lamine-drame/

Spotify:
https://open.spotify.com/episode/1LrUF8Qr1D5QNT08gACdd3?si=f64d7d1e600544d8

Vielen Dank an das Radio Nordpol!

Aufzeichnung: No Justice – No Peace! Prosecute the police? Polizei vor Gericht nach toedlicher Polizeigewalt

Dokumentation der Podiumsdiskussion vom 16.07.2024 in Köln

organisiert von dem Komitee für Grundrechte Demokratie, Solidaritätskreis Justice4Mouhamed, Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen und der Initiative 2. Mai Mannheim.

Unter folgenden Links kann die Aufzeichnung der Diskussionsveranstaltung angehört werden.

Radio Nordpol Website:
https://radio.nrdpl.org/2024/07/30/doku-no-justice-no-peace-prosecute-the-police-polizei-vor-gericht-nach-toedlicher-polizeigewalt/

Spotify:
https://open.spotify.com/episode/3IlAkFt9Hz6haFJ5Ce2fWA?si=KrZ6nyFTR6uH5FUvCq7m9w%0A&nd=1&dlsi=b797bc222a3d4547

Ein riesiges Dankeschön an das Radio Nordpol für die Arbeit!

Ankündigungstext:
Mouhamed D. und Ante P. sind nur zwei von vielen Menschen, die von der Polizei getötet wurden. Und es sind zwei von nur sehr wenigen Fällen, bei denen es zu Gerichtsprozessen gegen die Polizei kam. Die Polizist:innen, die bei diesen Fällen im Einsatz waren, standen bzw. stehen in diesem Jahr in Mannheim und Dortmund vor Gericht.

Wir sprechen mit Angehörigen von Mouhamed D. und Ante P. und mit Vertreter*innen des Solidaritätskreises Mouhamed Lamine Dramé Dortmund und der Initiative 2. Mai Mannheim und fragen:
Wie ist es zu diesen schrecklichen Toden gekommen?
Was können wir dieser rassistischen und ableistischen Gewalt des Staates entgegensetzen?
Was kann ein Strafprozess gegen die Polizei leisten?
Und: Kann es Gerechtigkeit geben?


Spendenkampagnen

Link zum Spenden für Prozesskosten und für die Begleitung der Angehörigen an den Solidaritätskreis Justice4Mouhamed:
via Betterplace:
https://www.betterplace.org/de/projects/131472-prozessteilnahme-der-familie-drame-sowie-solidarische-prozessbegleitung
oder per Überweisung an:
Lückenlos e.V.
IBAN: DE19430609674108589900
GLS Bank Bochum
Verwendungszweck: „Solikreis Justice4Mouhamed“


Link zum Spenden für die Revisionskosten zum Prozess um den Tod von Ante P. und für
solidarische Begleitung der Angehörigen:
via Betterplace:
https://www.betterplace.org/de/projects/133751-solidarische-begleitung-fuer-die-familie-von-ante-p
oder per Überweisung an:
Lückenlos e.V.
IBAN: DE19430609674108589900
GLS Bank Bochum
Verwendungszweck: „Spende Initiative 2. Mai“

Bericht vom 17. Prozesstag – 05.07.2024

Der 17. Verhandlungstag am 5. Juli 2024 beginnt wie gehabt mit Verspätung und dauert weniger als 30 Minuten; es werden lediglich Teile der Akte durch den vorsitzenden Richter Kelm verlesen.

Insbesondere werden Teile der Auswertung von Mouhameds Handy verlesen. Der Fokus liegt dabei auf den Chatnachrichten aus den fünf Tagen vor dem tödlichen Einsatz am 8. August.

Aus den ausgewerteten Fotos, Nachrichten, Downloads und Dokumenten ließe sich laut Auswertung kein depressiver oder suizidaler Zustand ablesen – dabei lenkt selbst Richter Kelm ein, dass diese Art Daten ja nicht aussagekräftig für eine solche Beurteilung sei. Der Umstand, dass Mouhamed seinen Verwandten gegenüber nichts in Bezug auf seinen psychischen Zustand und seine Gefühle äußerte, könnte zudem auch den Grund gehabt haben, dass er sie nicht weiter besorgen wollte.

Einem Verwandten gegenüber schrieb er jedoch, dass er sich, bevor er in die LWL-Klinik kam, “fühlte, als ob er Malaria habe”. Die Nebenklage ergänzt einen von Richter Kelm ausgelassenen Satz aus der Auswertung, der besagt, dass die Handyauswertung keinerlei Hinweise auf aggressives Verhalten oder die Ablehnung von Sicherheitsbehörden gebe.

Zuletzt wird ein Aspekt aufgeklärt, über den zuletzt zu Prozessbeginn der Focus spekulierte (https://www.focus.de/politik/deutschland/prozess-beginnt-zwei-tage-vor-seinem-tod-erhielt-16-jaehriger-fluechtling-eine-drohung_id_259510620.html): Während hier dargestellt wird, dass Mouhamed von einem Verwandten wegen Geld für die vermeintlich erkrankte Mutter unter Druck gesetzt wurde und so vielleicht in den psychischen Ausnahmezustand gedrängt wurde, bezeugen die heute verlesenen Chatnachrichten, dass es sich bei dem Chatpartner gleichwohl nicht um einen nahen Verwandten handelte. Im Anschluss an die Nachricht schrieb Mouhamed seinem älteren Bruder Lassana, der nun auch am Prozess in Dortmund teilnimmt. Lassana verneinte, dass die Mutter krank sei, und versicherte, dass er eine so wichtige Information Mouhamed selbstverständlich mitgeteilt hätte. Dass die Mutter nicht krank war und Geld brauchte, wusste Mouhamed also am 8. August 2022.

Nach einem kurzen Termin, in dem es akustisch nur schwer möglich ist der Aktenverlesung zu folgen und auch Bilder nur den Prozessbeteiligten gezeigt werden, die schnell nach vorn zum Richtertisch eilen müssen, um sich die DIN A4-Ausdrucke anzusehen, endet der Verhandlungstag.

Weiter geht es in zwei Wochen, am Mittwoch, den 24. Juli ab 9:30, mit einem weiteren kurzen Schiebetermin am Landgericht. Es folgen zwei weitere Schiebetermine am 7. und 14. August, bevor in den Verhandlungstagen am 2., 4. und 9. September die Plädoyers und am 11. September womöglich die Urteilsverkündung erwartet werden.

Wir freuen uns weiterhin bei jedem Termin über solidarische Begleitung des Prozesses!